8/01/2017

Strafanzeige wg Beraubung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG als auch des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 wie auch Artikel 3 gg. Jobcenter München MA

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

31. Juli 2017

cc per Email an Bundesjustizministerium und BMAS sowie SG München

Guten Tag,

Ich erstattete hiermit Strafanzeige in der Hauptsache wegen Beraubung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG als auch des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 wie auch Artikel 3

gegen
  • Anette Farrenkopf (Geschäftsführerin) - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
  • SabineNowack (GFin Pasing) - Jobcenter München, Landsberger Str. 486, 81241 München
  • FrauPreukschat - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
  • FrauStrama - Jobcenter München Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München
wegen Vertosses gegen
  • § 263 STGB Abs. 1, 2, 3 1., 3 3., 3 4, und Abs. 5
  • Artikel 1, 2, 3 und insbesondere Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz
  • Artikel 5 Abs. 1; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK
  • 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1
  • 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 3
Begründung:

Das Jobcenter München verweigert seit dem 01. Juni 2017 jegliche monatliche Zahlung als auch seit Juli Mietzahlung sowie Krankenkassenbeiträge. Damit will das Jobcenter München mich insbesondere meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG berauben. Weiters verstösst es damit gegen das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 als auch Artikel 3.

Scheinheilig begründen dies die Mitarbeiter Strama und Preukschat, weil im Zeitraum von Oktober 2016 bis Februar 2017 Einzahlungen von insgesamt € 1.700,- auf mein Konto eingingen. Damit wurden mir fälschlicherweise beträchtliche Nebeneinkünfte unterstellt.

Weiters behaupten die notorisch verlogenen Mitarbeiter, ich hätte Aufforderungen, Erklärungen zu diesen Beträgen abzugeben, missachtet. Fakt ist, wie auch aus angehängter Beschwerde beim Landessozialgericht ersichtlich, die Erklärungen wurden von mir zeitnah beigebracht.

Desweiteren unterschlug die pathologisch verlogene Frau Preukschat auch von mir geleistete Mietzahlungen von € 766,75 in ihrer Antwort an das SG München (Frau Preukschat ist so pathologisch verlogen, dass sie nicht davor zurückschreckt, in einer Antwort an das SG München in einem anderen Fall sich auf ein BVerfG Urteil zu berufen, um Zahlungsforderungen für meine Tochter abzulehnen. Das BVerfG Urteil sagt das exakte Gegenteil aus!).

 Die grobe Zahlungschronologie des JC München stellt sich wie folgt dar:

1. Das Jobcenter überwies für Oktober und November 2016 nur € 44,-, weil es bewusst falsch berechnet hatte. Die Verbrecherbehörde JC weiss, dass meine monatlichen Strafzahlungen sich auf € 85,- belaufen (in beiden Fällen ist Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt worden basierend auf jüngsten BGH Urteilen). Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, wurden im Oktober und für November je € 500,- auf mein Konto eingezahlt.
2. Nach meiner Beschwerde beim JC über diese Falschberechnung gingen am 02.11.2016 schliesslich vom JC zwei Einzahlungen ein über jeweils € 160,- und € 320,-. Offensichtlich war meine Beschwerde erfolgreich und die Berechnung des JC falsch.
3. Am 30.11.2016 und folgende Monate erfolgte dann schliesslich die Überweisung von € 404,- je Monat. Eine klarer Beleg für die bewusst falsche Berechnung zu Beginn.

In einem Brief an Herrn Paula vom SG München vom 02. Juli teilte ich dem SG mit, dass wir einen  "Fundraiser für Klage gegen Jobcenter München" im Dezember 2015 bei Funded Justice aus den USA gestartet hatten (http://meinjobcenter.blogspot.com/2015/12/fundraiser-fur-klage-gegen-jobcenter.html). Man muss sich ja irgendwie gegen deutsche Verbrecherbehörden und eine völlig  korrupte bayerische Justiz schützen, die in bislang drei Fällen in mein Recht auf freie Meinungsäusserung eingriff und damit gegen Artikel 10 EMRK verstiess. Richterin Birkhofer-Hoffmann vom AG München verstieg sich sogar zur Behauptung, Entscheidungen des EGMR gelten nicht für Deutschland! Aus diesem Fundraiser resultierte ein Kontakt, der Hilfe bei Bedarf versprach.

Diese sprang ein, als das JC bewusst im Oktober meine Zahlungsunfähigkeit und damit spätere Verhaftung provozieren wollte.

In zwei fristgerechten Emails teilte ich der Sachbearbeiterin mit, dass in sukzessiv wiederkehrenden Abhebungen ein Teil der Einzahlungen wieder von mir abgehoben wurde zur Rückzahlung. Zuzüglich wurden € 766,26 von diesen € 1.700,- für Miete aufgewendet.

Mit Weigerung der Zahlungen verstösst das JC München auch auf mein Recht auf Schonvermögen.

Fazit: Mit der Zahlungsverweigerung will das Jobcenter München mich insbesondere meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG berauben. Weiters verstösst es damit gegen das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 als auch Artikel 3.

Das JC München will mittels Zahlungsverweigerung in faschistischer Manier meine Zahlungsunfähigkeit provozieren, um so meine Verhaftung zu erreichen. In Heinrich Himmler Manier (vgl. seine Rede am 4. Oktober 1943 im Goldenen Saal des Schlosses von Posen) soll mir so jegliche Möglichkeit der Rechtswegbeschreitung genommen werden und weiters sollen so Blog Posts über die düsteren Machenschaften dieser Behörde als auch der Agentur für Arbeit (siehe meine jüngste Erkenntnis, gewonnen aus widerwillig erteilter Akteneinsicht der Münchner Staatsanwaltschaft nach fünf Jahren Verschlusshaltung, nach der ein mir bislang völlig unbekannter Christian Bockes von der Arbeitsagentur München oder ein Christoph Bechheim ein oder mehrere Telefongespräche mit der Polizei führten, um in mein Recht der freien Meinungsäusserung einzugreifen. Nichts davon wurde in den Verhandlungen oder den Protokollen erwähnt!) unterbunden werden.

Hinzu kommt die Weigerung des JC München, Namen von Sachbearbeitern zu nennen. Meine Beschwerde dazu liegt beim Landessozialamt unter Az. L 7 AS 531/17 B ER vor. Das JC München will offensichtlich Mitarbeiter vor Strafverfolgung schützen.

Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, sich ein Gericht an das Grundgesetz hält (offensichtlich kaum zu unterstellen bei der Münchner Justiz mit Computerbeschlagnahme ohne korrekten richterlichen Erlass in 2013 und Beschlagnahme meines Smartphones in Himmler SS-Manier durch die Münchner Polizei ohne richterlichen Erlass in 2015. Als perverser Climax, basierend auf einer Online Strafanzeige abgegeben unter falschem Namen mit 99,9999%iger Sicherheit von einem JC München Mitarbeiter basierend auf der IP Adresse und hier dringend tatverdächtig der stellvertr. GF des JC München Jürgen Sonneck, die Intention, typisch für diese widerwärtige Rassistenprovinz Bayern, auch das Smartphone meiner tibetischen Tochter zu ergaunern und ihre Körperdurchsuchung durchzuführen. Primitiver können sich eine Justiz und deren Ordnungskräfte nicht mehr gerieren), die Europäische Menschenrechts Konvention anerkennt, dann kann ein solches Verhalten einer Behörde nicht als rechtens angesehen werden. Ein solches Gericht weiss dann um seinen demokratischen Auftrag.

Ich bin mir allerdings sicher, dass die Münchner Justiz auch in diesem Fall wieder verlässlich versagen wird.

Eine adaptierte Strafanzeige werde ich in Berlin gegen die Arbeitsministerin Andrea Maria Nahles einreichen.

Mit besten Grüssen

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