Richelstr. 11
80634 München
19. Aug. 2017
Sehr geehrtes Gericht,
Ich reiche hiermit Klage ein gegen das Jobcenter München in der Hauptsache wegen fortgesetzter Beraubung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK; als auch des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK Artikel 2 Abs. 1 wie auch Artikel 3 und verlange den finanziellen Ausgleich für meine Auslagen zur Erlangung der mir zustehenden Akteneinsicht.
Begründung:
Wie schon im Fall mit Az. S 51 AS 1279/17 ER bzw. L 7 AS 576/17 B ER) beklagt, verweigert das Jobcenter München seit dem 01. Juni 2017 jegliche monatliche Zahlung. Damit will das Jobcenter München mich insbesondere meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie berauben in bislang drei Fällen und alle inszeniert durch deutsche Arbeitsbehörden.
In diesem jüngsten Fall sandte ich am 10. Aug. 2017 eine Email an das Jobcenter und bat um den finanziellen Ausgleich von € 59,50 für anwaltliche Leistungen (Anlage 1) zur Erlangung des mir laut Art. 6 EMRK zustehenden Rechts auf Akteneinsicht. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es sich bei Anwältin Dr. Neumann um die gleiche Anwältin handelt, die auch unsere Verfassungsbeschwerde und nachfolgende Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfasste nach einer Anzeige durch Jürgen Sonneck (Anlage 2) vom Jobcenter München und seinem Eingriff in mein Recht der freien Meinungsäusserung. Das Jobcenter antwortete nicht.
Es handelt sich hier um eine seid 2013 (zweitausenddreizehn) verweigerte Akteneinsicht. Verweigert durch
- den Kangaroo Court München (u.a. mit Computerbeschlagnahmebeschluss OHNE Namen und Unterschrift des Richters!),
- Staatsanwaltschaft München, insbesondere negativ aufgefallen sind StA Peter Preuss und Weinzierl,
- meine Pflicht"verteidigerin" und Verbrecherin Aglaia Muth aus München,
- den Verbrecher Manfred Jäger, Agentur für Arbeit Ingolstadt,
- Arbeitsministerin und Literatin manqué Andrea Maria Nahles, Berlin.
Diese Akteneinsicht brachte zum Vorschein ein Fax vom August 2012 von einem mir bislang völlig unbekannten Christian Bockes von der Agentur für Arbeit München (Anlage 3). Wie zu ersehen, war es an die Polizei adressiert und beinhaltete folgende aussergewöhnliche Passage:
Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.C. Bockes/Bechheim wollte/n offenkundig damit unter dem gerichtsverwertbaren Radar bleiben und sich mündlich sub rosa äussern. Dies gelang ihnen auch, denn keines der beiden Urteile enthält den Hinweis gemäss § 243 STPO Absatz 4! Von diesem offensichtlich anzunehmenden Telefongespräch gibt es weder im Urteil noch in den Protokollen einen Hinweis! Ein Blog Post des doch recht bekannten Richter Burhoff ist betitelt "Mitteilungspflicht, oder: Es muss alles, aber auch wirklich alles auf den Tisch." Dem Post liegt eine Entscheidung des BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 622/16 vom 21. März 2017 zugrunde.
Angeklagt und verurteilt wurde ich schlussendlich wegen der Veröffentlichung des damals in 2012 weltweit bekannten und auch in deutschen Medien veröffentlichten Merkel-Nazi Bildes.
Die Karikatur von Merkel in Nazi Uniform steht für den deutschen Angriff auf das Volk der Griechen mit Mitteln der Finanziellen Massenvernichtung zur Rettung deutscher Banken. In einem aktuellen Artikel erklärt der australische Ökonom Bill Mitchell, wie Deutschland an der finanziellen Unterdrückung, pardon, Austeritäts-Dogma, auch noch verdient.
Oder wie es der Erzbischof von Canterbury formulierte: "What we now have is the biggest debtor’s prison in European history." Die Deutschen waren/sind also wieder involviert, ein Land zu unterdrücken.
Das ist das Wesen des Hässlichen Deutschen oder wie es bei der BBC zu sehen war:
Interview hier.
An dieser Veröffentlichung wollte eine Arbeitsagentur mich hindern; diese Hintergründe sollten vertuscht werden durch Justiz, Anwältin, StA, Ministerium, Arbeitsagenturen.
Selbstverständlich habe ich über Twitter und Email die Polizei München gebeten, mir das Telefontranscript zukommen zu lassen. Eine Beschwerde über diese Anwältin Muth wurde an den Präsidenten des OLG München gesandt. Weiters habe ich Antrag auf Wiederaufnahme dieser Gerichts-Burleske gestellt und C. Bockes wird von mir als Zeuge zur Vernehmung geladen werden.
Mit besten Grüssen
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Anlage 2
Seltsamerweise ist Jürgen Sonneck nicht mehr unter seiner Emailadresse beim Jobcenter zu erreichen. Ich hatte am 11. Juli 2017 in einem Schreiben an das Polizeipräsidium München Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015.
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