Zensur Trio der Arbeitsagentur München Bockes-Bechheim-Jäger |
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München
08. Aug. 2017
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Christian Bockes und Christoph Bechheim
Agentur für Arbeit München, Kapuzinerstraße 26, 80337 München und anscheinend Mitglieder des staatlichen Zensur Trios Bechheim-Bockes-Jäger zur Reinhaltung des teutonischen Internets
wegen Verstosses gegen
- Art. 10 EMRK
- Art.6 Abs. 3 a EMRK
- Artikel 5 GG
- § 226 BGB
Diese Strafanzeige bezieht sich auf die erst Ende Juli 2017 gewonnene Kenntnis von der Existenz eines Faxes, am 27. August 2012 gesandt an die Polizei in München von Christian Bockes, der, das sei en passant lobend erwähnt, anno 1989 mit dem Abschluss der Ausbildung zum Postassistenten brillieren konnte.
Nach fünf (!) Jahren Verschlusshaltung unter der expliziten Begründung seitens des StA Preuss des "schutzwüdigen Interesses" der betreffenden Person/en und nach schliesslicher Zuhilfenahme von RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen eines weiteren Eingriffs in die freie Meinungsäusserung durch eine teutonische Arbeitsbehörde aufgesetzt hatte, erhielt ich erst jetzt Kenntnis von der Existenz eines Christian Bockes von der Agentur für Arbeit München und seiner Zugehörigkeit zu einem illustren Kreis der Medienzensur.
Mittlerweile verstehe ich auch die Einschätzung der StA, C. Bockes gebühre "schutzwürdiges Interesse", denn aus den von ihm eingesandten Beschwerden über Blog Posts an die Polizei emaniert nun wirklich nicht einmal ein Schimmer an Intelligenz des ausgebildeten Postassistenten.
Explizit stelle ich ausserdem fest, dass die Arbeitsministerin Andrea Maria Nahles in Europa-Recht-Brecher-Manier trotz mehrfacher Aufforderungen dazu beizutragen, dass mir der ominöse 19-seitige Brief des Erpressers Manfred Jäger ausgehändigt wird, sich in übergewichtiges und penetrantes Schweigen gehüllt hatte, um dem Komplott die verlässliche Primitivität eines Politikers zu widmen.
Der Vorwurf:
Das Fax trägt die Seitenzahl 26 in der von der Staatsanwaltschaft München I am 11.07.2017 an meine Anwältin gesandten Teilkopie der Fallakte 112 VRs 203869/12 und darin heisst es u.a.:
"Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung."Falls also die von ihm eingereichte Selektion von beanstandeten Blog Posts (Seite 27 - 46), die zum einen ein (berufsbedingtes?) unzureichendes Verständnis von Semantik und Syntax seiner Muttersprache zeigt, Aversion zur Wiedergabe von Jobcenter-kritischen Kommentaren zu einem Spiegel-Artikel als auch Unwillen, einen Blog Post über unbezahlte Praktika bei Zalando veröffentlicht zu sehen, nicht zur Strafverfolgung reichen sollten, bot Christian Bockes in diesem Fax weitere seinem Dünken nach inkriminierende Informationen sub rosa an.
Es sei angeführt, dass weder in den Verhandlungen gegen mich noch in den Protokollen eine Erwähnung dieses/dieser Gesprächs/Gespräche zu lesen ist. Selbstverständlich wurde ich auch nicht von meiner kungelnden Pflicht"verteidigerin" Muth informiert. Dies ist eine Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO als auch des Artikels 6 EMRK.
Christian Bockes ist von mir am 31. Juli 2017 per Email aufgefordert worden, den Inhalt des/der Gesprächs/Gespräche von Christoph Bechheim mit der Polizei mitzuteilen. Er bevorzugte das firmentypische Schweigen, basierend auf Unkenntnis des Artikels 6 EMRK.
Eine der Professionalität verschriebene Polizei fertigt selbstverständlich über solche Telefongespräche ein Transcript an! Dieses ist von mir mittels Email am 28. Juli 2017 an die Polizeiinspektion 45 als auch am 01. Aug. 2017 über Twitter an die @PolizeiMuenchen und Justizminister Maas erbeten worden. Mit Schreiben vom 01.08.2017 teilte mir jüngst die Polizeiinspektion 45 mit, meine Anfrage nach dem Telefon Transcipt sei an die Kriminalfachdienststelle K 44 weitergeleitet worden.
Mittels dieser sub rosa Information intendierte das Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger unter dem Radar der gerichtsverwertbaren Entdeckung zu segeln, um sein Komplott zu exekutieren. Es steht ausserhalb jeden Zweifels, dass die Polizeiinspektion 45 über diesen Post (Anlage 1) auf meinem Blog informiert wurde. Ferner steht ausserhalb jeden Zweifels, dass besagte Personen Kenntnis von ähnlichen Abbildungen (2) hatten, da dieses Thema damals in 2012 weltweit medienbeherrschend war. Es kann ihnen auch nicht entgangen sein, dass damals der deutsche ex-Kanzler Schmidt in den Medien öffentlich sein Verständnis für diese Abbildungen Merkels in Nazi Uniform ausgedrückt hatte mit den Worten, Merkel sei selbst schuld.
Die Karikatur von Merkel in Nazi Uniform steht für den deutschen Angriff auf das Volk der Griechen mit Mitteln der Finanziellen Massenvernichtung (MFM) zur Rettung deutscher Banken. In einem aktuellen Artikel erklärt der australische Ökonom Bill Mitchell, wie Deutschland an der finanziellen Unterdrückung, pardon, Austeritäts-Dogma, auch noch verdient.
Der Erzbischof von Canterbury nannte zwischenzeitlich die Auswirkungen dieser schändlichen Politik unter deutscher finanzministerieller Heeresführung "What we now have is the biggest debtor’s prison in European history."
In einem jüngsten Post fragt Bill Mitchell weiter, warum der IMF bislang wegen seiner Machenschaften in Griechenland nicht strafverfolgt wurde? 'Why haven’t any IMF officials been prosecuted for malpractice in Greece?'.
In 2015 depiktierte der SPIEGEL den geschichtlichen Konnex trefflich, als er Merkel mit Nazi Offizieren - offenkundig eine Allegorie - auf der Akroplis auf der Titelseite (3) zeigte. Allerdings enttäuschte der zugehörige Artikel "Das Vierte Reich" sehr.
Das Bild wäre auch treffend gewesen für das gleiche Jahr, als unter deutscher Federführung griechische Banken schliessen mussten. Es grassierte unter internationalen Ökonomen die Einschätzung "This is a coup".
Fazit:
Das aus Steuergeldern remunerierte Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger von einer staatlichen Arbeitsagentur eines demokratischen Landes griff 2012 in hinterhältiger und verdeckter Manier in mein Recht der freien Meinungsäusserung ein. Mit der perversen Intention, über eine maliziöse Anzeige mir und meiner tibetischen Tochter bewusst und mutwillig finanziellen Schaden zuzufügen.
Für eine Anzeige des besagten 'Merkel-Nazi-Athen' Bildes, bei anderen grossen deutschen Medien veröffentlicht, fehlten diesem feigen und niederträchtigen Trio die Eier in der Hose.
Wenn Arbeitsbehörden eines demokratischen Landes sich einer Medienzensur widmen, stellt sich die Frage nach deren Verhältnis zum Artikel 5 GG. Es suggeriert sich eine Konnotation mit der 'Aktion Arbeitsscheu Reich' aus 1938.
Der EGMR hat mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole entschieden:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung, ob ein solcher Bedarf besteht, aber es geht Hand in Hand mit der europäischen Aufsicht, sowohl die Gesetzgebung und die Entscheidungen anzuwenden, auch solche von einem unabhängigen Gericht. Das Gericht ist daher befugt, eine endgültige Entscheidung zu geben, ob eine "Einschränkung" vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Konvention (siehe unter vielen anderen Behörden, Perna v. Italien [GC], Nr. 48898 / 99, § 39, EGMR 2003-V, und Assoziierung Ekin v. Frankreich, Nr. 39288/98, § 56, EGMR 2001-VIII).Die bisherigen Attacken gegen mich und meine Tochter lassen mehr als nur die Vermutung zu, man ist beim Jobcenter/Arbeitsagentur der Meinung, eine Hartz IV Abhängigkeit ist gleichbedeutend mit der Verwirkung demokratischer Grundrechte. Sie sind der Beleg des Hässlichen Deutschen, der vor keiner noch so sinistren Aktion wie am 07. Mai 2015 zurückschreckt, unliebsame Meinungen zu auschwitzen, dummerweise aber einen (Zyklon) Anonymizer vergisst.
Heinrich Himmlers Rede vom 4. Oktober 1943 im Goldenen Saal des Schlosses von Posen trägt allegorische Züge:
"Wir werden niemals roh oder herzlos sein, wo es nicht sein muss; das ist klar. Wir Deutsche, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige Einstellung einnehmen."Ich bitte daher, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Mit besten Grüssen
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Anlagen
(1) mein Blog Post
(2) Beispiel von ähnlichen Fotos aus den deutschen Medien
(3) Spiegel Merkel-Akropolis Bild
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