3/09/2015

Oberstaatsanwalt Beckstein erklärt den Unterschied zu einem banalen Staatsanwalt

Ergebnis gleich vorweg: es ist die ausgeprägte sozio-kulturelle Kompetenz

Es gibt essentielle Thematiken im Leben eines jeden wahrnehmungsfähigen menschlichen Wesens im Samsara, die nach Hermeneutik lechzen. Als da wäre z.B. die Frage, was unterscheidet einen Oberstaatsanwalt von einem gewöhnlichen Staatsanwalt, einem banalen Staatsanwalt? 

Kaste eher wenig im okzidentalen Raum; Verweildauer auf einem Stuhl, vulgo auch Sitzfleisch genannt; die quantitative Finalisierung von Fällen; die Aggressivität gewisse Fälle zu forcieren? Parteibuch? Bitte, wir sind in der Provinz Bayern.

Meine empirisch gewonnenen Eindrücke mit der bayerischen Justiz deuten auf eine eindeutig prädestinierte Sozialkomponente hin, genauer gesagt ein Mangel derselbigen und nach der Lektüre des Briefes von OSTAWA Dr. Beckstein an meine Tochter sehe ich mich in Popper'scher Tradition abgesichert, sie nunmehr zum Diktum zu elevieren.

Oberstaatsanwalt Dr. Beckstein beginnt seinen Brief an meine Tochter bzgl. ihrer Klage gegen Jobcenter Mitarbeiter Jean-Marc Vincent wegen Übler Nachrede gleich vielversprechend, indem er sie mit "Herrn" adressiert.

Ihre erste Reaktion bei Beginn der Lektüre war ein vernehmbares Erstaunen. Dieses mutierte dann bei der Anrede "Sehr geehrter Herr ..." in eine gewisse Handbewegung einem Shudra gegenüber gekoppelt mit einem 'Oh je' und wenig später liess sie den Brief beiseite flattern und wandte sich wichtigeren Social Networks Dingen zu.

Aufgrund ihres Vornamens wäre dieses Versehen durchaus vertretbar und entschuldbar, wenn ihrer Klage nicht der Wortlaut einer Email von Jean-Marc Vincent angefügt gewesen wäre und in dem Jean-Marc Vincent sie mit "Tochter" bezeichnet. Umso betrüblicher als doch eine blonde Ministerin nun die 30%ige Femininquote dekretiert hat. Hello pussy.

Hatte Oberstaatsanwalt Dr. Beckstein der Inhalt der Klage vieleicht überhaupt nicht interessiert? Denkbar, denn Tage zuvor hatte ja Stawa Preuss, der pikanterweise als Ankläger auftritt, im flinken Rollentausch nach bayerisch-justizieller Art seine Rolle in die des Verteidigers des Klägers transferiert. Flexibilität ist nicht gerade die Forte von Bayern; um so beeindruckender.

Bei Lektüre der Klage meiner Tochter hätte OSTAWA Dr. Beckstein bemerken müssen, dass die Anführung der Kommunikation von Jean-Marc Vincent meine Titulierung des Schreibers als "schleimender Mitarbeiter" durchaus als naheliegend erscheinen lassen und lediglich als Unterlegung fungierte.

Insofern ist die Abweisungsbegründung "wenn die Anzeigeerstatterin (oh, das ist aber jetzt die weibliche Form) keine Beratung durch das Jobcenter wünscht, so möge sie dies dort mitteilen" mit dem Tenor ihrer Klage überhaupt nicht vereinbar. Die Klage lauete auf Üble Nachrede von Jean-Marc Vincent, der mich der Beleidigung beschuldigt. Egal, wir sind hier in Bayern, hoast mi? Ganz nebenbei bemerkt ist OSTAWA Dr. Becksteins Begründung auch ein Beleg für den - auch international bekannten - institutionellen Rassismus' der deutschen Justiz.

Zurück zum Vornamen meiner Tochter und dem Umstand, das Deutschland ja nun als DAS Einwanderungsland in der Welt verstanden werden möchte. Nun, hierzu bedarf es gewisser sozio-kultureller Kompetezen, um nicht in manichäische Gewässer zu driften, für die Deutsche ja so eine gewisse Provenienz zu haben scheinen. Will sagen, das ausländische Namen ja recht oft a priori nicht so ohne weiteres auf das Geschlecht schliessen lassen für den westlichen Betrachter.

Nun, der Doppelvorname meiner Tochter macht es nicht leichter, aber mit ein wenig kultureller Sozialsensibilität muss der nicht als Gordischer Knoten verharren. Als sich nun ihr erster Vorname als bisexual herausstellt, könnte vielleicht der zweite Vorname dem Erkenntnisstand hilfreich sein? In der Tat kann er das, denn mit kurzem googlen ergibt sich der Begriff 'Weisse Tara'. Die Endung 'a', werter OSTAWA Dr. Beckstein, lässt auf Femininum schliessen - nicht unbedingt im Italienischen notabene - und die Betrachtung eines Bildes bringt auch eindeutig sekundäre Geschlechtsmerkmale ans Licht.

Caveat bei Arbeitsüberlastung! Hier bringt die Eingabe des kompletten Vornamen bei Google sofort einschlägige Bildresultate.

Es war mir eine Freude, der bayerischen Justiz einen erkenntniserweiternden Beitrag leisten zu dürfen.
. . . . . . . . . . . 

Die Strafanzeige gegen Jean-Marc Vincent von meiner Tochter:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Jean-Marc Vincent

Jobcenter München

wegen


Übler Nachrede, § 186 STGB gegenüber meinem Vater.


Begründung:

Mit Anklageschrift vom 21.10.2014 unter dem AZ 112 Js 170286/14 beschuldigte der Mitarbeiter des Jobcenter München Jean-Marc Vincent meinen Vater, ihn mit den Worten “Schleimender Mitarbeiter” beleidigt zu haben.

Wie ich von meinem Vater erfuhr, ging es in der Verhandlung gegen meinen Vater am 07. Januar 2015 überhaupt nicht um die Inhalte der Korrespondenz zwischen beiden. Ich finde dies seltsam.

Es schrieb mich also im März 2014 ein Jean-Marc Vincent vom Jobcenter an und verlangte die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses. Ausserdem wollte er mich bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur München anmelden, weil das ganz wichtig sei, um Ausbildungsstellen zugesandt zu bekommen.

Ich bin selber in der Lage, zu wissen was wichtig ist und derzeit ist für mich bis mindestens 2015 die Schule wichtig. Hierin werde ich mit allen Mitteln vom Jobcenter in München behindert.

Als mein Vater beim Jobcenter nachfragte, erhielt er als Antwort:

Guten Tag, Herr ,
vielen Dank für Ihre erste Antwort. Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium. Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder xxx, mir die benannten Unterlagen vorzulegen.


Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen
Jean-Marc VINCENT
Jobcenter München Arbeitsvermittlung U25


Niemand beim Jobcenter kennt mich, keiner hat einmal nachgefragt, ob etwas fehlt, in den Ferien zum Beispiel. Ich bin Luft hier in Deutschland. Warum soll ich Nachhilfeunterricht plötzlich brauchen? Sind Menschen mit ausländischem Namen für deutsche Behörden automatisch blöd? Niemand hat vorher gefragt, wie es mir in der Schule geht. Ich kann mich selber bei einer Job-Portal anmelden und brauche keinen fremden Menschen dazu. Wieso sollte ich Interesse an einem Ausbildungsplatz haben, wenn ich gerade die 12. Klasse besuche und die meisten wollen nach dem Abitur ohnehin studieren.

Ich fühle mich von Jobcenter angegriffen.

Wie solch ein Brief eine Behörde verlassen kann, wundert mich. In Deutschland gibt es zig Jugendliche die durch eine harte Phase gehen z.B. Mobbing, Schulstress, Zukunftsängste, Depressionen usw. und dann kriege ich solche eine Nachricht von einem Erwachsenen, der mir geistige Unzulänglichkeit unterstellt.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen 

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