Richelstr. 11
80634 München
27. Nov. 2017
Az. S 51 AS 2594/16
Sehr geehrtes Gericht,
Ich erhebe hiermit
K L A G E
gegen das Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
wegen Untätigkeit.
Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 MRK geben einen Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit. Der EGMR hat bereits im Jahr 2000 (vgl. NJW 2001, 2694) darauf hingewiesen, dass bei überlanger Dauer gerichtlicher Verfahren neben dem in Art. 6 Abs. 1 MRK garantierten Recht auf ein faires und zügiges Verfahren auch das in Art. 13 MRK verbürgte Recht auf wirksame Beschwerde verletzt sein kann.
Unter Verweis auf § 198 Abs. 3 GVG rüge ich eine bewusste Verzögerung seitens des JC.
Begründung
Ich hatte im September 2016 Klage eingereicht bezüglich des Diebstahls des Ferienverdienstes meiner Tochter von 2015 durch das sozial-faschistische JC München. Eine sozial-faschistische Behörde, die nach meiner Strafanzeige durch die kungelnde Münchner Staatsanwaltschaft in ihrem verbrecherischen Geschäftsgebaren wie so oft gedeckt wurde und meine Strafanzeige, wie üblich, abgewiesen wurde.
Das letzte mir vorliegende Schreiben vom Jobcenter stammt vom 12. April 2017.
Die Rechtslage ist eindeutig.
Hier ist noch einmal die Chronologie des Schriftverkehrs wegen dieser staatlichen Verbrecher-Behörde aufgelistet:
21. April 2016 an das JC M (1)
24. April 2016 an das JC M gg. Bescheid vom 14. April 2016
09. Juni 2016 an AA Inkasso gg. Bescheid v. 27. Mai 2016
17. Sept. 2016 Strafanzeige gg. vier Mitarbeiter des JC M bei StA München
15. Sept. 2016 Eingabe beim SG München
11. Jan. 2017 Schreiben F-J Weise, Chef der BA, Sorge zu tragen, dass die Nötigungsschreiben eingestellt werden und dem rechtsstaatlichen Weg gefolgt wird. Keine Antwort von dieser Person, die schon eine Aufforderung, zu Erpresserschreiben über € 10.000,- der Verbrecher Musati und Jäger sich zu äussern, die Maulsperre bekam.
21. Jan. 2017 Strafanzeige gg. F-J Weise, Chef der BA, bei StA Nürnberg
12. Feb. 2017 Widerspruch gg. Ablehnung d. Strafanzeige (blieb von StA Nürnberg bayerntypisch unbeantwortet)
19. Feb. 2017 Schreiben an SG München
06. März 2017 weiteres Schreiben an SG München
29. April 2017 weiteres Schreiben an SG München
Das Jobcenter hat nicht innerhalb von drei Monaten (§ 88 Abs. 2 SGG) über meinen Widerspruch vom 15. 09. 2016 gegen
den Widerspruchsbescheid des JC vom 01. Sept. 2016
geantwortet. An diesen Widerspruchsbescheid des JC war zynisch eine Rechtshilfebelehrung angefügt. Wie für eine neoliberal-staatliche kriminelle Wegelagerer-Mafia-Firma üblich, erging
am 01. Sept. 2016 - also am gleichen Tag! - eine Zahlungsaufforderung
durch die staatliche bandenmässige Betrügerfirma JC München! Diese heruntergekommene sozial-faschistische Kaschemme arbeitet ausserhalb jeglicher rechtsstaatlicher Normen im Stil von Nazi Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich'.
In Parenthese sei bemerkt, wie interessant es wäre in diesen und ähnlichen Fällen zu wissen, wie viele Hartz 4 Rezipienten mit unzureichenden Sprachkenntnissen und/oder juristischen Kenntnissen (hier insbesondere Ausländer) mittels solch kruder Methoden durch diese deutsche Rassisten-Behörde (dies ist ein bewusster Pleonasmus!) betrogen werden.
Ich verlange die Herausgabe des zu Unrecht und des Grundgesetzes widersprechend eingezogenen Betrags.
Mit freundlichen Grüssen
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