11/06/2017

Das Bundesverfassungsgericht zu Eilverfahren beim Sozialgericht

Interessanter Post bei ZPO bzgl. Eilverfahren beim Sozialgericht.

Ist die Praxis der Beschluss­verfügungen verfassungs­widrig?

Das Bundesverfassungsgericht beanstandet in letzter Zeit immer mal wieder die Verletzung grundrechtsgleicher Rechte in Eilverfahren. Jüngstes Beispiel ist der Beschluss vom 28.09.2017, Az. 1 BvR 1510/17: Darin wird eine sozialgerichtliche Entscheidung aufgehoben, die der Vorsitzende alleine getroffen hatte, ohne die hierfür erforderliche besondere Dringlichkeit darzulegen.

Überträgt man die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Begründung des Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter auf die übliche Praxis in Zivilverfahren, einstweilige Verfügungen – entgegen dem Leitbild des § 937 Abs. 2 ZPO – ohne mündliche Verhandlung zu erlassen, könnte diese Entscheidung erhebliche Sprengkraft haben.

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