10/09/2017

OStAin Tilmann, ich erwarte Stellungnahme u.a. zur intendierten Körperdurchsuchung meiner tibetischen Tochter durch bewaffnete Polizei.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München
(per Email gesandt an: poststelle@sta-m1.bayern.de)
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cc/bcc Justizmin. Berlin, BMAS und Jobcenter München

Ihr Zeichen GA 313E-23/201

Betreff: meine Dienstaufsichtsbeschwerden vom 21.11.2016 (Einseitige Ermittlungen gegen mich) und 16.01.2017 (Beschlagnahme von Smartphone ohne richterlichen Beschluss) im Verfahren 112 Js 168454/15

08. Okt. 2017

Guten Tag Frau Oberstaatsanwältin Tilmann,

Heute komme ich nun zu Ihrer leider völlig unbefriedigenden Antwort vom 01.06.2017 in oben angeführten Angelegenheiten und mein Warten erwies sich als förderlich. Erkenntnisförderlich sollte ich präzisierend sagen, denn mir widerfuhr ein Privileg aus den erlauchten Sälen des OLG zu München. Anlässlich meiner selbst verfassten Revisionseingabe, die nicht des königlich-bayrischen Hauses der Jurisprudenz' Placet zu finden schien, hub sich ein Oberstaatsanwalt Weiß an, mich gleich in seinem ersten Schreiben anzulügen.

Nun ist meine Erwartungshaltung nach drei Fällen vor einem Gericht München in Sachen 'Verbot der Meinungsfreiheit für Arbeitsscheu Reich Pack' ohnehin auf Wattwasser-Niveau, aber dass dieser OStA selbstherrlich unterstellt, die Kenntnis des BGH Urteils v. 08.02.2017 – 1 StR 493/16 sei nur bayrisch-elitären Kreisen vorbehalten, kränkt mich in meinem niederkastigen Selbstwertgefühl. Auch Spät-Römisch Dekadenten darf die Fähigkeit der Lektüre von Jurablogs, Burhoff, Verfassungsblog et al. per RSS zugebilligt werden. Womit mir wieder einmal elegant der Übergang zu Ihrer Epistel gelungen wäre.

Ihr Schreiben beginnt gleich bedenklich, als Sie vorgeben, "den Sachverhalt geprüft" zu haben. Ich bitte, insbesondere in jurisprudentiellen Belangen, Wert auf saubere und rechtsstaatlich non-ambivalente Formulierungen Wert zu legen, wenn Sie schreiben,
"Insbesondere ist Herrn Carstens (Polizist - zur Erklärung) nicht vorzuwerfen, dass er interessengeleitet den Urheber der Strafanzeige vom 07.05.2007 (sic !!!!!!) nicht ermittelt habe. Zum einen hat Herr Carstens die angegebenen Personalien sehr wohl überprüft. Zum anderen waren weitere Ermittlungen zur Identität des Anzeigeerstatters nicht veranlasst."
Die Anzeige stammt vom 07.05.2015 (!!!) und nicht aus 2007, also exakt einen Tag nachdem ich vom LG München I nach einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck, stellvertr. GF des Jobcenter München durch Richterin Baßler (zum zweiten Mal Richterin gegen mich in ähnlicher Sache!) in der Berufung verurteilt wurde wegen dieses Blog Posts (siehe unten). Wie einige, inklusive Spät-Römisch Dekadente Proleten wie ich, wissen, operierte der Kangaroo Court LG München I seit Jahren OHNE (!!!) GVP (siehe SZ, Burhoff und BGH Urteil).

Wenn ich als Nicht-Polizist mit jemandem konfrontiert werde, der mir einen falschen Namen nennt, dann gehen bei mir die Alarmglocken los. Stattdessen sagte dieser Polizist Carstens auf meine diesbezügliche Frage in der Berufungsverhandlung im Februar 2017 wieder unter Richterin Baßler (!!! - Hallo EGMR Entscheidung Ferrantelli und Santangelo gegen Italien), es wäre zuviel Aufwand gewesen! Die §§ 160 Abs. 2 StPO und 163b StPO Maßnahmen zur Identitätsfeststellung kehren Sie unter den Tisch?

Als Oberstaatsanwältin müssen Sie Ihre Parteilichkeit und Vorverurteilung besser kaschieren lernen, wenn Sie schreiben,
"Auf dessen Angaben im Sinne einer Zeugenaussage kam es nicht an, da unter dem mitgeteilten Link die entsprechenden Inhalte tatsächlich aufgefunden und gesichert werden konnten."
Oh lala, Sie Oberstaatsanwältin, das riecht aber arg nach Unkenntnis. Ein Polizist weiss also sofort, wann ein Blogpost gegen ein Gesetz verstösst und ermittelt nicht in BEIDE Richtungen? Das festzustellen, obliegt doch einem Gericht, meine werteste Oberstaatsanwältin, und nicht der Polizei.

Gott sei dank sind wir nicht auf die muffigen Gefilde bayerischer Justiz beschränkt. Mike  Redmayne, LSE   Law,   Society  and   Economy   Working   Papers   10/2010 London   School   of   Economics   and   Political   Science  Law  Department (https://www.lse.ac.uk/collections/law/wps/WPS2010-10_Redmayne.pdf) schreibt auf Seite  10:
"Bis heute liegen die meisten Indizien darin, dass der EGMR den Wert der Konfrontation rein epistemisch versteht. Die beiden einzigen ausdrücklichen Aussagen über die Bedeutung der Konfrontation scheinen, daß ein Angeklagter, wenn sie fehlt, "jede Möglichkeit der Beobachtung des Verhaltens des Zeugen genommen ist, wenn unter unmittelbarer Befragung und damit der Prüfung ihrer Zuverlässigkeit" und im Falle eines anonymen Zeugen:
Art und Umfang der Fragen, die [die Verteidigung] stellen konnte, wurde erheblich eingeschränkt. [...] Wenn die Verteidigung keine Kenntnis von der Identität der Person, der sie Fragen zu stellen sucht, hat, kann ihr so die Möglichkeit entzogen werden, zu zeigen, dass er oder sie voreingenommen, feindselig oder unzuverlässig ist. Zeugenaussagen oder andere belastende Erklärungen gegen den Angeklagten können auch absichtlich unwahr oder einfach falsch sein und die Verteidigung wird kaum in der Lage sein, dies ans Licht zu bringen, wenn ihr die Informationen fehlen, die es erlauben, die Zuverlässigkeit und die Glaubwürdigkeit zu testen. Die Gefahren einer solchen Situation sind offensichtlich."
Ihr Schreiben endet leider nicht weniger intelligent, aber umso mehr verlogen. Ich habe keine "gesonderte Mitteilung erhalten" in Sachen Beschlagnahme meines Smartphones und intendierter Beschlagnahme und Körperdurchsuchung meiner tibetischen Tochter in Himmler SS-Manier durch Münchner Polizei. Gleichzeitig stelle ich fest, dass der Polizeipräsident Hubertus Andrä (ist das ein Nom de plume?) dieser Millionendorfmetropole ein ziemlich maulfauler Geselle ist. Drei Briefe und keine Antwort, das ist bayerischer Wadlstrumpf-Stil. Ich liebe diese Eingeborenen.

Ich hoffe, Sie sind nicht so blasiert zu glauben, Schweigen wäre eine Antwort. Als lebenslanger Sportler kann ich Ihnen meine erlesenste Persistenz versichern. Sie können sich meine Ausdauer gar nicht vorstellen.

Ich erwarte eine Stellungnahme zu:

  • Beschlagnahme meines Smartphones OHNE richterlichen Beschluss durch Kriminalfachdezernat 44 in Himmler SS Manier. Es wurde sogar noch nach weiteren geschnüffelt.
  • Intendierte Körperdurchsuchung meiner tibetischen Tochter durch bewaffnete Polizei und
  • intendierte Beschlagnahme des Smartphones meiner Tochter.

Dies im Lichte des auffälligen Umstandes, dass die neoliberale Behörde zur Zwangshaften Garantierung von Armut, aka Jobcenter, in 2014 mittels des schleimenden Mitarbeiters Jean-Marc Vincent versuchte, über kaschierte Umwege an die Handynummer meiner Tochter zu gelangen. Ein Vorgang, der dann zu einer Strafanzeige einem Eingriff in mein Recht der freien Meinungsäusserung führte. Lebhaft aufgegriffen durch die Münchner Justiz und exekutiert am 6. Mai 2015 mittels des Urteils des LG München, operierend OHNE Geschäftsverteilungsplan! Warum auch, wenn es um einen dreckigen Blogger geht. Fein gewürzt durch die Auskunftsverweigerung meines damaligen "Anwalts" Aiko Petersen, wer der Anzeigende war, nämlich der stellvertr. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck.

Mit soviel vermeintlicher Rückversicherung im Gepäck, dachte ein mit 99,9999%iger Sicherheit vom Jobcenter München stammender Schlawiner, locker mit einer Online Strafanzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens genau einen Tag später, am 7. Mai 2015, eine weitere Strafanzeige unerkannt lancieren zu können.

Recht hatte dieser Lümmel zunächst, als doch das Kriminalfachdezernat 44 nicht im Traum daran dachte, die Identität hinter der IP Adresse zu eruieren, ist es doch auch involviert in dem Komplott Münchner Agentur für Arbeit 'Bechheim-Bockes-Jäger Blogger Zensur Trio/Polizei/bayerische Justiz/Pflicht"verteidigerin" Muth mittels dieses ominösen Fax des Christian Bockes, gesandt im August 2012 an die Münchner Polizei, und bis Juli 2017 krampfhaft zurückgehalten - notabene unter Bruch des Artikel 6 EMRK! - wegen eines "schutzwürdigen Interesses" (so StA Preuss).

Es ist auch offensichtlich Usance bei Münchner Gerichten, Beschlagnahme Beschlüsse nicht mehr von einem Richter unterschreiben zu lassen, wenn es um degoutantes Blogger Gesindel geht. Seltsam auch, dass dieser Jürgen Sonneck nach meinen zwei Schreiben an die Polizei München nicht mehr unter seiner Email Adresse beim Jobcenter München zu erreichen ist.

Und noch etwas. Es hat sich hoffentlich mittlerweile meine Aversion Bayern gegenüber herausdestilliert, aber in das Zimmer einer weiblichen Person ohne anzuklopfen als männlicher Polizist einzudringen ist, um es sukzinkt und distinguiert auszudrücken, abgefuckt primitiv!

Ich darf Ihre Antwort so bis zum 24. Oktober 2017 in meinen binär-androidischen Kalender eintragen.

Ach, gestatten Sie noch eine rein akademische Frage, die sich mir einfach ex post aufdrängt. Ist diese ganze Lügerei bayerischer Justiz autotelischer Natur?

Mit besten Grüssen

. . . . . . . .

Diesen Post will die Münchner Justiz verbieten? Die Antwort ist ein klares NEIN! In der Langversion: Free Speech!




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