10/06/2017

BMAS Medien-Zensur-Trio Bechheim-Bockes-Jäger im Bett mit Münchner Polizei. Klage beim Sozialgericht wegen Verstoss gegen Art. 6 EMRK.

BMAS Medien-Zensur-Trio Bockes-Bechheim-Jäger
Das ist ja Himmlerisch 'Arbeitsscheu Reich-lich'


Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

05. Okt. 2017

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit

K L A G E

gegen KOK Carstens - Postanschrift: Kriminalfachdienststelle K 44, Hansastr. 24, 80686 München

wegen
  • Verletzung des Artikels 6 Abs. 3 EMRK
I. Prolog zu dem zugrundeliegenden Fall

Diese Klage bezieht sich auf die erst Ende Juli 2017 gewonnene Kenntnis von der Existenz eines Faxes, am 27. August 2012 gesandt an die Polizei in München von Christian Bockes von der Agentur für Arbeit (Anlage 1).

Nach fast fünf (!) Jahren Verschlusshaltung unter der expliziten Begründung seitens des StA Preuss des "schutzwüdigen Interesses" der betreffenden Person/en und nach schliesslicher Zuhilfenahme von RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde Nr. 35285/16) wegen eines weiteren Eingriffs in die freie Meinungsäusserung durch den stellvertr. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck aufgesetzt hatte, erhielt ich erst jetzt Kenntnis von der Existenz eines Christian Bockes von der Agentur für Arbeit München und seiner Zugehörigkeit zu einem illustren Kreis der Medienzensur durch die Agentur für Arbeit München und bestehend aus den Herren Bockes, Bechheim und Jäger, der jetzt Chef in Ingolstadt ist.

Allein der Umstand der Verschlusshaltung dieses Faxes durch alle involvierten Parteien inklusive meiner Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth über all die Jahre belegt, dass sinistre und boswillige Akte im Schilde geführt wurden, um mir und meiner tibetischen Tochter in hinterhältiger Manier Schaden zuzufügen.

II. Begründung

Das Fax trägt die Seitenzahl 26 in der von der Staatsanwaltschaft München I am 11.07.2017 an meine Anwältin gesandten Teilkopie (53 Seiten umfassend!) der Fallakte 112 VRs 203869/12 und darin heisst es u.a.:
"Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung."
Ein leitender Mitarbeiter einer staatlichen Behörde (!) bot also in diesem Fax weitere seinem Dünken nach inkriminierende Informationen sub rosa an. Mittels dieser sub rosa Information intendierte das Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger der staatlichen Behörde Bundesagentur für Arbeit unter dem Radar der gerichtsverwertbaren Entdeckung zu segeln, um Eingriffe in mein Recht der freien Meinungsäusserung zu lancieren. Es drängt sich eine Konnotation mit Usancen nicht allzu lang vergangener Zeiten auf.

Selbstverständlich fertigt eine der Professionalität verschriebene Polizei über solche Telefongespräche ein Transcript an! Dieses ist von mir mittels Email am 28. Juli 2017 an die Polizeiinspektion 45 als auch am 01. Aug. 2017 über Twitter an die @PolizeiMuenchen und Justizminister Maas erbeten worden. Mit Schreiben vom 01.08.2017 teilte mir jüngst die Polizeiinspektion 45 mit, meine Anfrage nach dem Telefon Transcipt sei an die Kriminalfachdienststelle K 44 weitergeleitet worden (Anlage 2).

Am 12. Sept. 2017 sandte ich eine Email an KOK Carstens mit der Bitte um Zusendung dieses Telefontranscripts. Erwartungsgemäss blieb das Ersuchen unbeantwortet. Dies stellt einen Verstoss gegen den Artikel 6 Abs. 3 der EMRK dar.

Ich verweise auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
CASE OF FOUCHER v. FRANCE
(Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997
Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht. Die Weigerung der StA, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 III, 7 I und I EMRK. Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig, EGMR, Urt. V. 17.02.1997 - 10/1996/629/812.
Ich bitte das Sozialgericht, sich meiner Klage anzunehmen, schliesslich stammt die zugrundeliegende Kommunikation von einer staatlichen Arbeitsbehörde.

Grundrechte eines demokratischen Staates können nicht einer Sozialstandes-Exklusion unterliegen.

Mit freundlichen Grüssen

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