2/20/2017

Münchener Richterin Bassler möchte den EGMR darüber informieren, dass sie trotz eines "dreifachen Vorkommnis" (Ferrantelli und Santangelo gegen Italien) ihre Unparteilichkeit versichern kann. Fettes bayerisches Ehrenwort!

Münchner Gerichte scheinen sich in keiner Weise an die Entscheidungen eines höheren Gerichts wie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu gewöhnen. Der Grund könnte die geographische Distanz zu Straßburg in Frankreich sein. Dasselbe Frankreich, in dem der Vertrag von Versailles mit seinen onorösen Bedingungen am 28. Juni 1919 unterzeichnet wurde, bestand aus 440 Artikeln, in denen die Bedingungen für die Strafe Deutschlands festgelegt wurden. Der Vertrag wurde mit Schock und Unglauben in Deutschland aufgenommen. Das könnte sicherlich ein Grund für die Verachtung für diese südliche bukolische Provinz eines föderalen Deutschlands sein, aber trotzdem sich stolz "Freistaat Bayern" nennt. Das muss Straßburg erst mal verdauen!

Trotzdem könnte es genauso diese eigenartige Abneigung der bayerischen Behörden gegenüber allem nicht Unterwürfigem sein. Eine eigene Meinung geht A-OK für ein bayerisches Gericht, solange es die seine ist oder zumindest ziemlich dicht dran. Allerdings ist die Kacke richtig am dampfen für diese Blogger, die sich von der akzeptierten Art des Denkens und sich Äusserns ablösen, die wirklich das filigrane Gemüt eines bayerischen Richter zur Weissglut bringen und es ist hier, dass einige von ihnen dann alle ihre moralischen und ethischen Orientierungen verlieren (wenn sie sich jemals überhaupt diesen Luxus gegönnt haben).

Womit mir elegant der Übergang gelungen ist, nun werte Münchner Richterin Bassler (Landgericht München I) vorzustellen. Sie scheint eine gewisse Vorliebe für mich zu haben, man kann das schon professionell juristisches Stalking nennen, indem sie in allen drei Fällen der Richter gegen mich war.

Gut, beim letzten Fall jetzt im Februar konnte ich das gut verstehen, als ich doch in einem fantastisch sitzenden 48er Drykorn in nachtblau, leicht strukturiertem blendend weissen Strellson Chemise drapiert mit ebenso nachtblauer Krawatte und braunen Daniel Hechter Chaussures meinen Alabasterkörper in den Gerichtssaal gleiten liess. Und natürlich mag ich Beharrlichkeit bei einer Frau, aber nur, wenn die Gefühle gegenseitig sind und, für mich als Sportler, das Spielfeld eben ist.

Jedenfalls ist unten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem

Fall von Ferrantelli und Santangelo gegen Italien

Der Fall ist mit 48/1995/554/640 numeriert

Hier der Auszug aus der Entscheidung des Gerichtshofes (Hervorhebung durch mich):
59. Wie die Kommission stellt das Gericht fest, dass im vorliegenden Fall die Furcht vor einem Mangel an Unparteilichkeit aus einem doppelten Vorkommnis resultiert. Zunächst enthielt das vom Richter S.P. (vgl. Oben, Randnr. 26) vorbereitete Urteil vom 2. Juni 1988 des Berufungsgerichtes Caltanisetta zahlreiche Hinweise auf die Klägerinnen und ihre jeweiligen Rollen beim Angriff auf die Kaserne. Insbesondere wurden die "Mitverursacher" des doppelten Verbrechens erwähnt und "die genaue Aussage von GV, dass GG zusammen mit Santangelo für die physische Durchführung der Morde verantwortlich gewesen sei", und es wurde bestätigt, dass Herr Ferrantelli geholfen hatte Die Kaserne zu durchsuchen und das Material der Carabinieri zu transportieren. Zweitens zitiert das Urteil der Ju- dence Section des Berufungsgerichts von Caltanisetta vom 6. April 1991 (vgl. Oben, Randnr. 30), in dem die Klägerinnen verurteilt wurden, zahlreiche Auszüge aus der Entscheidung des Berufungsgerichts von G.G. In der Jugendstaffel war es wieder einmal Richter S.P., der Vorsitzender und in Wirklichkeit der berichterstattende Richter war.
60. Diese Umstände reichen aus, um die Befürchtungen der Klägerinnen hinsichtlich der mangelnden Unparteilichkeit der Jugendsektion des Berufungsgerichtes von Caltanisetta objektiv zu rechtfertigen.
Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 (Art. 6-1) liegt in diesem Punkt vor.
(Google translate)

Es scheint, dass der Begriff "doppeltes Vorkommnis" nun zu "dreifaches Vorkommnis" grâce à dem Langericht München I und der aussergewöhnlichen Richterin Bassler geändert werden muss. Man kann nicht sagen, es gäbe keine Innovation aus dieser Provinz, äh, ich meine Freistaat Bayern. Man kann es auch nennen, was es ist: ein Kangaroo Court.

Es ist gibt noch mehr Gutes von dieser Richter in zu hören.

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