10/16/2017

Aber Jobcenter München, wenn Diebstahl von Ferienverdienst flink von der Flosse geht, warum diese Verzögerung bei Wahrnehmung des Umgangsrechts?

Guten Tag Frau Preukschat,

Ich hatte am 06. Juni 2016 Klage wegen der Übernahme der Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts meiner Tochter beim SG München eingelegt. Dieser Fall trägt das Az. S 51 AS 1398/16. Daraufhin erging Ihre Erwiderung flink nach 10 Monaten, genau gesagt am 12. April 2017.

Werte/s Frau/Fräulein Preukschat, Sie stellen Ihre Fähigkeiten unter den Scheffel, denn Sie haben bewiesen, so es um das Stehlen von Ferienverdienstgeld geht, beeindruckend flinke Pumps zu tragen, und das ungeachtet irgendwelcher Widersprüche.

So ich heute einen Blick auf meine Hublot warf, gewahrte sich mir der 16. Oktober und somit zu meiner Konsternation die Erkenntnis, wieder seien sechs Monate in die bayerischen Gefilde gegangen.

Darf ich mir gestatten, Ihren femininen Schaffensdrang ganz Frau vielleicht bis zum Dienstag, 24. Okt. 2017, auf meine Erwiderung vom 28. Apr. 2017 zu Ihrem dürren Schreiben zu lenken. Der Vollständigkeit halber möchte ich dem Artikel 8 EMRK Erwähnung sprechen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.