9/30/2017

Der BUNDESGERICHTSHOF definiert Anette Farrenkopf vom Jobcenter München den Begriff 'Bandenmässiger Betrug".

Bei Anette Farrenkopf rennt
der BGH offene Türen ein
Der BUNDESGERICHTSHOF definiert in seinem URTEIL StR 290/16 vom 19.  April  2017 den Begriff 'Bandenmässiger Betrug".

Der  Begriff  der  Bande  setzt  den  Zusammenschluss  von  mindestens drei  Personen  voraus,  die  sich  aufgrund  einer  ausdrücklichen  oder  stillschweigenden  Abrede  verbunden  haben,  künftig  für  eine  gewisse  Dauer  mehrere selbständige  Taten  des  Betruges  zu  begehen  (vgl.  Fischer,  StGB,  64.  Aufl., §  263  Rn.  211).  Dabei  ist  es  unschädlich,  wenn  diese  Taten  für  einzelne  Tatbeteiligte  auf  Grund  eines  einheitlichen  Organisationsbeitrages  in  Tateinheit  zueinander  stehen  (BGH,  Urteil  vom  17.  Juni  2004  –  3  StR  344/03,  BGHSt  49,  177, 183).

Die  umfassende  gerichtliche  Kognitionspflicht  gebietet,  dass  der  durch die  zugelassene  Anklage  abgegrenzte  Prozessstoff  vollständig  erschöpft  wird (st.  Rspr.;  vgl.  nur  BGH,  Urteil  vom  29.  Oktober  2009  –  4  StR  239/09,  NStZ 2010,  222,  223  mwN).  Die  Tat  als  Gegenstand  der  Urteilsfindung  ist  der  geschichtliche  Vorgang,  auf  den  Anklage  und  Eröffnungsbeschluss  hinweisen  und innerhalb  dessen  der  Angeklagte  einen  Straftatbestand  verwirklicht  haben  soll.

H/T Jurablogs

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Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

28. Sept. 2017

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche hiermit unter Bezug auf Artikel 19 Abs. 4 GG Klage ein wegen bandenmässigen Betrugs mit der Intention der Beraubung meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie

gegen

Anette Farrenkopf (Geschäftsführerin) - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
Sabine Nowack (GFin Pasing) - Jobcenter München, Landsberger Str. 486, 81241 München
Frau Preukschat - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
Frau Strama - Jobcenter München Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München

wegen Vertosses gegen
  • § 263 STGB Abs. 5,
  • die Artikel 1 Abs. 1 und 2; 2 Abs. 1; 3 und insbesondere Artikel 19 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz,
  • die Artikel 5 Abs. 1; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK,
  • das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1,
  • das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 3 sowie
  • das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 1.
Begründung:

Ich erhielt eine Zahlungsaufforderung mit Schreiben vom 06. Sept. 2017 und formell zugestellt am 12.09.2017 vom Jobcenter über € 1.583,04 bis zum 24. Sept. 2017 (Anlage 1). Kurioserweise enthält das Schreiben einen Widerspruchshinweis und teilt gleichzeitig mit, dass die Daten schon an den Inkasso-Service der Arbeitsagentur weitergegeben wurden.

Widerspruch wurde eingereicht am 13.09.2017 per Email. Der § 80 VwGO besagt:
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
Die Zahlungschronologie des JC München für den Zeitraum September 2016 bis Mai 2017 ist in Anlage 2 zu ersehen.

1. Das Jobcenter überwies für Oktober und November 2016 nur € 44,-, weil es bewusst und mit kriminellem Vorsatz falsch berechnet hatte.

Dies basierte auf dem Schreiben vom 06. Sept. 2016, mit dem das Jobcenter den  Grundstein mittels eines völlig aus der Luft gegriffenen Verdienstes von € 1.700 meiner Tochter sowie Kindergeldzahlung von € 190,-, obwohl die KG Zahlung natürlich eingestellt war, legte. Um Strafverfolgung zu umgehen, stammte der Brief von einem "Team Selbständige"! Tatsächlich betrug der Verdienst meiner Tochter im Monat Sept. 2016 ausweislich des Kontoauszugs € 1.438,30 und € 190,- waren von dieser Behörde auch erfunden. Das ergibt eine Fehlberechnung dieser neoliberalen Billiglohn Behörde von € 452,-!

2. Nach meiner Beschwerde beim JC über diese Falschberechnung gingen am 02.11.2016 schliesslich vom JC zwei Einzahlungen ein über jeweils € 160,- und € 320,-. Offensichtlich war meine Beschwerde erfolgreich und die Berechnung des JC falsch. Dass JC Berechnungen notorisch und intentional falsch sind, ist bekannt aus den Medien.

3. Am 30.11.2016 und folgende Monate erfolgte dann schliesslich die Überweisung von € 404,- bzw. 409,- je Monat. Eine klarer Beleg für die bewusst falsche Berechnung zu Beginn, denn die Staatliche Sozial-Verbrecherbehörde JC/Arbeitsagentur (die Verbrechen werden weiter unten aufgeführt) weiss, dass meine monatlichen Strafzahlungen sich auf € 85,- belaufen (in beiden Fällen ist Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt worden basierend auf jüngsten BGH Urteilen). Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, wurden im Oktober und für November je € 500,- auf mein Konto eingezahlt.

4. Dem Sozialgericht ist seid meinem Schreiben vom 02. Juli 2017 bekannt, dass wir einen Fundraiser in 2015 gestartet hatten. Das Jobcenter wurde mit Widerspruch vom 12.09.2017 über unseren Fundraiser informiert. Unter der URL heisst es:
3. Dezember 2015
Fundraiser für Klage gegen Jobcenter München
Wir freuen uns, auf den Service eines demokratischen Landes zurückgreifen zu können. Eines Landes, das die freie Meinungsäusserung in seiner Verfassung eisern verankert hat und nicht wie in Deutschland als Feigenblatt trägt.
Seit heute, 3. Dezember, ist unsere Kampagne 'Harassed by German government agency' online bei Funded Justice aus den USA.
Wir sind zutiefst dankbar. Bedauerlich, dass es so etwas in Deutschland nicht gibt.
Unterstützen Sie uns in unserem Kampf für freie Meinungsäusserung und gegen Knebelung und finanzielle Ruinierung durch eine deutsche Behörde zur Garantie der Armut, dem Jobcenter.
Unterstützen Sie uns, einen verlässlichen und engagierten Anwalt zu finden, um gegen  Schikanen, Nötigung, fortgesetzte Computerbeschlagnahmen, rassistische Diskriminierung sowie der Verweigerung der freien Meinungsäusserung  durch das Jobcenter München, sowie einer Münchner Justiz, von der wir uns nur in Abscheu abwenden können, vorgehen zu können.
Danke & Namaskar
Meine Tochter & ich
Über diesen Fundraiser kam ich in Kontakt mit einer Person, die gewillt ist, in den juristischen Belangen als auch offenkundig instigierten Engpässen seitens deutscher Behörden finanziellen Einsatz zu leisten. Diese € 1.700 stammten aus dieser Unterstützung. Dieses Geld ist also nicht mein Geld! Es ist kein Einkommen. Es ist Teil eines Legal Defense Funds. Die Beraubung durch das Jobcenter kommt der Beraubung meiner grundgesetzlich garantierten Rechtswegegarantie gleich. Sollte das JC den Betrag von € 1.700 nicht freigeben, werde ich unverzüglich das Bundesverfassungsgericht anrufen; bei Abweisung steht der Weg zum EGMR offen. Alle relevanten Ministerien werden angeschrieben, bis ich aussagekräftige Antwort habe!

Eingaben beim BVerfG und EGMR kosten Geld, Rechtsanwälte kosten Geld, juristische Schritte gegen Staatliche Sozialbehördenverbrecher kosten Geld, Korrespondenz kostet Geld und dieses Geld wird das JC zurückgeben!

5. In der Zahlungsaufforderung über € 1.583,04 vom 06. Sept. 2017 entblödet sich Frau Strama auch nicht bezüglich der Mietabbuchungen von Nov. 2016 sowie Jan. und Feb. 2017 in Höhe von insgesamt € 766,75 zu schreiben: "Mangels konkreter Angaben über Datum, Betrag und Verwendungszweck ergibt sich hier kein Zusammenhang mit einer Minderung der Forderungshöhe".

6. Mit Weigerung der Zahlungen verstösst das JC München auch auf mein Recht auf Schonvermögen.

Mit der kompletten Zahlungsverweigerung von Krankenversicherung und Miete wollte das Jobcenter München Obdachlosigkeit herbeiführen und mich somit u.a. vom Internet abschneiden, um jegliche juristische Verteidigung zu unterbinden in Nazi 'Arbeitsscheu Reich' Manier. Das JC setzt alles daran, um mich insbesondere meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Rechtswegegarantie gemäss Artikel 19 Abs. 4 GG berauben. Weiters verstösst es damit gegen das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1.

Es folgt eine Auflistung der Aktionen von Arbeitsagentur München/Jobcenter München/Polizei München/Justiz München:
  • Nötigung § 240 STGB durch Manfred Jäger, jetzt Chef Arbeitsagentur Ingolstadt, mittels Drohung einen Blog Post zu löschen oder € 10.000,- Vertragsstrafe entgegenzusehen. StA München lehnt Strafverfolgung ab!
  • Nötigung durch Martina Musati, vormals GFin JC München und jetzt Atbeitsagentur Stuttgart, im August 2012 mittels kopiertem Schreiben von Manfred Jäger. StA München lehnt Strafverfolgung ab.
  • Nötigung in gleicher Sache durch ein Dummduddelchen vom Jobcenter, dass leider der deutschen Sprache nicht mächtig war. Nötigungsbetrag € 2.500,-.
  • 2012 klammheimliches Telefongespräch mit Polizei München durch Presse-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München bestehend aus Bechheim/Bockes/Jäger. Geheim gehalten durch die bayerische Justiz, betrügende "Anwältin" Aglaia Muth, Manfred Jäger  und Martina Musati als Teil des Komplotts bis Juli 2017, als ich schlussendlich unter Zuhilfenahme von unsere RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Jürgen Sonneck eingereicht hatte, Akteneinsicht erhielt.
  • Nachfolgend in 2012 Strafanzeige wegen Blog Posts über die Finanz-Aggression Deutschlands gegen Griechenland durch diese drei MAs der Arbeitsagentur. In dieser Sache läuft eine Beschwerde beim Präsidenten des OLG München. Antrag auf Übersendung des Telefonprotokolls bislang durch Polizei nicht beantwortet! Hier erfolgt in Kürze Klage gegen Polizist Carstens vom Kriminalfachdezernat.
  • 2014 Eingriff in freie Meinungsäusserung durch Jürgen Sonneck, stellvertr. GF des JC München nach diskriminierendem Versuch des JC meine Tochter von der Fachoberschule zu locken.
  • Mai 2015 Online Strafanzeige unter Angabe eines falschen Namens von einer Person, die mit 99,9999%iger Sicherheit aus dem Jobcenter München stammt. Dringend tatverdächtig aufgrund auffälliger Indizien Jürgen Sonneck vom JC München
  • Brief mit "Bitte um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" am 13. Juli 2017 an das Polizeipräsidium gesandt.
  • Brief "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015" am 13. Juli 2017 ebenfalls an das Polizeipräsidium München gesandt mit der zusätzlichen Bitte "Desweiteren bitte ich um Beschlagnahme des/der Heimcomputer(s) von Jürgen Sonneck und anschliessender forensicher Untersuchung". Kopien schickte ich gleichzeitig an das Bundesjustizministerium und BMAS in Berlin. Auffällig, dass der stellvertr. GF Jürgen Sonneck seid mindestens 01. Aug. 2017 nicht mehr unter seiner Email Adresse beim JC München zu erreichen ist!
  • Nach oben angeführter Strafanzeige unter falschem Namen folgte im Oktober 2015 die zweite Computerbeschlagnahme, sowie die Beschlagnahme des Computers meiner Tochter. Der Beschlagnahmebeschluss war NICHT unterschrieben!
  • Zu dieser Beschlagnahme kamen drei bewaffnete Polizisten und beschlagnahmten auch mein Smartphone. Der Beschlagnahmebeschluss führte KEINE Beschlagnahme des Smartphones an.
  • Diese drei Polizisten bestanden aus zwei Männern und einer Frau. Meine Tochter sollte also wie in Himmler SS Nazi Manier von dieser Münchner Polizistin durchsucht und ihr Smartphone beschlagnahmt werden. (Es wird eine Klage gegen Polizist KOK Carstens von mir beim Sozialgericht eingehen).
  • 2017 Diebstahl des Ferienverdienstes meiner Tochter durch das JC München.
Einer neoliberalen Sozialbehörde, die in das  Recht der freien Meinungsäusserung eingreift, muss juristisch begegnet werden können.

Mit besten Grüssen

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