9/26/2017

Preux chevalier OStA Weiss vom OLG München ist der Steve Jobs der bayerischen Justiz.

"The reality distortion field was a confounding mélange of a charismatic rhetorical style, indomitable will, and eagerness to bend any fact to fit the purpose at hand,”

Walter Isaacson, Steve Jobs

'JUDICIAL  INDEPENDENCE  IN  THE  LIGHT OF  ART.  6  OF  THE  EUROPEAN  CONVENTION OF  THE  HUMAN  RIGHTS  –  SELECTED  ASPECTS' von Richter Grzegorz Borkowski, Ph.D.

SUMMARY
To sum up, the topic of judicial independence is not very popular, especially in the era of austerity; therefore it is still important to explain the meaning of judicial independence and why it is so crucial. It is necessary to stress that although all the guarantees of judicial independence which were elaborated in the doctrine are indispensable, and so are the conditions which must be met, according to the European Court of Human Right’s case-law, yet, what is most important for enjoying the judicial independence is the vocation for the profession, as only someone fully committed to his work, yet open-minded and understanding the different roles of judicial professions and importance of judicial activities for the whole society may be a truly independent judge.

ZUSAMMENFASSUNG
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema der gerichtlichen Unabhängigkeit nicht besonders populär ist, vor allem im Zeitalter der Strenge; Deshalb ist es immer noch wichtig, die Bedeutung der judizialen Unabhängigkeit zu erklären und warum es so wichtig ist. Es ist notwendig zu betonen, daß zwar alle in der Lehre erarbeiteten Garantien der gerichtlichen Unabhängigkeit unentbehrlich sind, und so sind die Bedingungen, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht zu erfüllen sind, doch was am wichtigsten ist Um die richterliche Unabhängigkeit zu genießen, ist die Berufung für den Beruf, da nur jemand, der sich voll und ganz seinem Werk verpflichtet hat, aber aufgeschlossen und das Verständnis der verschiedenen Rollen der gerichtlichen Berufe und die Bedeutung der gerichtlichen Aktivitäten für die ganze Gesellschaft kann ein wahrhaft unabhängiger Richter sein.


In other words, quoting the French  ethical  code  of  judges:  „Ruling  in  an  independent  fashion  is  also  a  state  of mind”;  or,  to  quote  Lord  Hope  of  Craighead  from  the  other  side  of  the  English Channel  – the  independence  lies  in the  hearts  and minds  of  the  judges.

Mit anderen Worten, unter Angabe des französischen ethischen Kodex der Richter: "Urteilen in einer unabhängigen Weise ist auch ein Zustand des Geistes"; oder, um Lord Hope of Craighead von der anderen Seite des Ärmelkanals zu zitieren - die Unabhängigkeit liegt in den Herzen und Köpfen der Richter.

Basierend auf meinen Erfahrungen hält man sich in Bayern eher abstinent.

Der dritte Poppersche Test des OStA Weisschen Diktums geht nach Hamburg:

Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg

26. Sept. 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die

SPIEGELnet GmbH

SPIEGELnet GmbH, Ericusspitze 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hass

wegen  des Verstosses gegen den § 86a STGB.

Begründung: 

Am 14.03.2016 erschien unter dem Titel 'Gerechtigkeit - Undercover auf Facebook: Was ich auf rechten Hetz-Seiten erlebte' auf der Jugendseite (!) Bento des Spiegels ein Foto Hitlers mit Swastika (Anlage 1) unter der URL <http://www.bento.de/politik/afd-und-rechte-auf-facebook-was-man-auf-rechten-hetzseiten-erlebt-419994/>.

Der SPIEGEL musste wissen und ich erlaube mir unter expliziter Anerkennung des Copyrights keinen Geringeren als den Oberstaatsanwalt Weiß des 5. Strafsenats des OLG München aus seinem Brief an mich vom 13.09.2017 zu zitieren, als er zu meiner anscheinend gesetzesbrechenden Veröffentlichung eines Blog Posts mit dem Bild der ex-Yahoo Chefin Marissa Mayer in NS Uniform (siehe Anlage 2) eine überzeugende und thematisch sukzinkte Erläuterung formulierte und damit meiner Revisionsschrift keinen Erfolg bescheinigte:
"§ 86a StGB ist ein Organisationsdelikt, das die abstrakte Gefahr einer ldentifizierung mit dem Bedeutungsgehalt symbolträchtiger Kennzeichen, deren Verbreitung den Anschein erwecken könnte, verfassungswidrige Organisationen könnten ungehindert ihre Wiederbelebung betreiben (BGHSt 25, 30. 32f.), unter Strafe stellt. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzubeugen (Fischer, StGB. 64. Autl.. § 86a Rn. 2 ff.; BVerfG NJW 2006. 3050, 3051). Ausnahmen sind geboten, wenn das Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck erkennbar nicht zuwiderläuft (Fischer, StGB, 64. Aufl., § 86a Rn. 2a; BGH 25. 30. 32 f.). Diese Rechtsprechung ist mit der Verfassung vereinbar (Fischer. StGB. 64. Aufl., § 86a Rn. 2a; BVerfG NJW 2006, 3052). Die Ausnahmen erfordern eine objektiv erkennbare Distanzierung von den verwendeten verfassungsfeindlichen Symbolen, insbesondere wenn die Kennzeichen offenkundig zum Zwecke der Kritik der verbotenen Organisationen eingesetzt werden oder der Kontext ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt entsprechenden Richtung ausscheidet (Fischer. StGB. 64. Aufl.. § 86a Rn. 2a; BGH 25. 133. 136). 
Ausgehend von den vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur konkreten Art der Verwendung des Hakenkreuzes (verbotenes Symbol der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft) durch den Angeklagten (UA S. 7/8) begegnet die Wertung des Landgerichts, dass daraus eine offenkundige Kritik an der Organisation nicht hervorgeht, gemessen an den höchstgerichtlichen Vorgaben keinen rechtlichen Bedenken. Zutreffend führt das Landgericht aus, dass sich auch nicht aus dem Kontext der Verwendung ergebe, weshalb das Bild der Geschäftsführerin von Yahoo in einer NS-Uniform gezeigt werde (UA S. 9/10). Es fehlt an der eindeutigen Distanzierung zu den verwendeten Symbolen und es ergibt sich im Gesamtzusammenhang auch nicht eine erkennbar karikaturhafte Verwendung, aus der sich objektiv ohne weiteres eine Distanzierung ableiten ließe. 
Die festgestellte Verwendung und Gestaltung der verfahrensgegenständlichen Bilder unter Verwendung von Symbolen der NS-Gewaltherrschaft lässt vielmehr vielgestaltige Interpretationen zu, auch eine Interpretation, die gerade nicht als Distanzierung anzusehen ist. 
Ein Ausnahmefall gemäß § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB liegt offensichtlich nicht vor (vgl. UA S. 9)."
Demnach kann kein Zweifel bestehen, dass es sich bei der genannten und gezeigten Veröffentlichung um einen klaren Verstoss gegen den § 86 a STGB handelt. Der SPIEGEL kann auch keine Ausnahme reklamieren, denn laut OStA Weiss vom OLG München erfordern Ausnahmen "eine objektiv erkennbare Distanzierung von den verwendeten verfassungsfeindlichen Symbolen, insbesondere wenn die Kennzeichen offenkundig zum Zwecke der Kritik der verbotenen Organisationen eingesetzt werden oder der Kontext ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt entsprechenden Richtung ausscheidet (Fischer. StGB. 64. Aufl.. § 86a Rn. 2a; BGH 25. 133. 136)". "Es fehlt an der eindeutigen Distanzierung zu den verwendeten Symbolen", wie OStA Weiss es formulierte.

Da der SPIEGEL ein kommerzielles Unternehmen ist, muss vielmehr davon ausgegangen werden, "dass der (Beschuldigte) dieses Bild mit Hakenkreuz seinem Artikel voranstellte, um einen plakativen Aufhänger für seinen (Artikel) ... zu haben. Gerade dies soll aber durch den § 86 a STGB vermieden werden. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzbeugen", wie Richterin Bassler vom LG München beschied in ihrem Urteil vom 10. Mai 2015, AZ 18 Ns 112 Js 170286/14 auf den Seiten 7 und 8.

Ich bitte daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit besten Grüssen

Anlage 1

Anlage 2



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