4/02/2016

Schreiben an BGH wegen befangener Richter und Staatsanwälte in Münchner Justiz

An die
Bundesanwaltschaft beim
Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

31. März 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

 die Unterzeichner ( Geschädigte / Anzeigeerstatter ) wenden sich mit der nachfolgenden, formulierten Strafanzeige wegen Rechtsbeugung ( § 339 StGB ) an die Bundesanwaltschaft in Kenntnis der Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft eigentlich nicht zuständig ist aufgrund des ihr gesetzlich übertragenden Aufgabenspektrums. Die Unterzeichner tun es jedoch doch aufgrund dessen, da die Brisanz einen anderen Weg derzeit nicht erkennen lässt.

 Es ist davon auszugehen, dass innerhalb des Hauses der zuständigen Justiz München eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich aufgrund dieser Umstände dort mindestens eine Reihe persönlich befangener Richter und Staatsanwälte befinden, die wenig bis gar nicht geneigt sein werden und waren, hier die notwendigen Ermittlungen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Neutralität und ohne Ansehen der Personen durchzuführen.

Die Unterzeichner ( Geschädigte / Anzeigeerstatter ) hoffen daher, dass in Ihrem Hause eine in der Sache notwendige aber auch richtige Entscheidung getroffen wird, wem die Anzeige zur Aufnahme von Ermittlungen wegen dieses Verbrechenstatbestandes überstellt wird.

 Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass die Bundesanwaltschaft Ihre getroffene Entscheidung bezüglich der lokalisierten örtlichen wie sachlichen Zuständigkeit mitteilen wird.

 Nachstehend folgt daher nun die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung ( § 339 StGB )
 gegen

Herrn Richter Grain
Frau Richterin Baßler
Herrn Staatsanwalt P. Preuß
Herrn Staatsanwalt Dr Beckstein
Herrn Staatsanwalt Schütz
Herrn Staatsanwalt Hummer
Herrn Staatsanwalt Bombe

Es erstatten die Geschädigten / Unterzeichner gegen die o.a. Richter und Staatsanwälte des Gerichts in München wegen des Verbrechenstatbestandes der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB Strafanzeige, ebenso wegen des dringenden Verdachts der Beihilfe zum schweren Betrug § 263 StGB Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Punkte 3 und 4 und der Beihilfe zur Nötigung § 240 StGB.

 Die o.g. Richter haben sich über das Grundgesetz hinweggesetzt, dazu sei an dieser Stelle soll auch auf „Sünderinnen-Urteil“ des BverwG hingewiesen werden, BverwG I C 14/53 vom 21. Dezember 1954, in dem es heißt:

 „Weitergehend als die Weimarer Verfassung bindet das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 3 Gesetzgebung und Verwaltung an die institutionelle Garantie der Grundrechte. Nach Art. 19 Abs. 1 GG kann ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nur eingeschränkt werden, soweit dieses im Grundgesetz selbst vorgesehen ist. Es würde dem Sinn der Art. 1 Abs. 3 und 19 Abs. 1 GG widersprechen, eine solche Einschränkung im Wege der Auslegung nachzuholen.“

 In allen Fällen wurde Akteneinsicht vor Beginn der Prozesse verweigert. Sogar meine einmalige Pflicht"verteidigerin" RAin Aglaia Muth aus München verweigerte Akteneinsicht! In der ersten Verhandlung vor dem AG München kommentierte Richter Grain meinen Einwand von nicht beantworteten Gesuchen nach Akteneinsicht wörtlich: "Na dann schreiben Sie noch mal einen Brief". Richter Grain sah auch vorprozessual ihm nicht genehme Meinungen als Indiz für mentale Instabilität und eine Bekenntnis meinerseits könne sich positiv auf das Urteil auswirken.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des EGMR im Fall 'Foucher versus France'. Danach steht Angeklagten zur waffengleichen Verteidigung das Recht auf Akteneinsicht zu.

Erlauben Sie eine sehr verkürzte Schilderung der Umstände:

Wir werden durch kontinuierliche Strafanzeigen durch das Jobcenter München rücksichtslos verfolgt mit der Intention, uns finanziell zu ruinieren und uns so jegliche Möglichkeit der gerichtlichen Verteidigung zu nehmen. Hinzu kommen Computerbeschlagnahmen in zwei Fällen. Alles instigiert durch das Jobcenter München.

Die Münchner Justiz mischt kräftig mit und hat bislang alle unsere Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Jobcenter abgelehnt und verweigert auch jede Auskunft über die Namen der Anzeigenden. In zwei Fällen wird meine Tochter mit 'Herr' angesprochen.

Alle Strafanzeigen des Jobcenter München stellen einen Verstoss gegen Artikel 10 EMRK dar.

Fall 1

August 2012 verlangt das JC M die Löschung eines Blog Posts (Inhalt offene Email an das BMAS) oder  10.000 Vertragsstrafe. Ich lehne ab. Die Münchner Stawa lehnt Strafanzeige wegen Nötigung ab, da die Ernsthaftigkeit der Geldforderung fraglich sei!

März 2013 wird mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt wg. Verstosses gg. § 86 STGB. Anlässlich der Antiausteritätsdemonstrationen in Athen hatte ich einen Blog Post mit der bekannten Merkel-Nazi Karikatur veröffentlicht und wurde in allen Instanzen für schuldig befunden. Meine Pflicht"verteidigerin" verweigert mir die Akteneinsicht, döst im Gerichtssaal vor sich hin und verlangt für Volldilettanz € 1.700. Die Münchner Stawa lehnt Strafanzeige wegen Prozessbetrug ab.

Fall 2

Kaum hatte meine Tochter das erste Halbjahr an der FOS München absolviert, meldet sich das JC M, möchte bar jeglicher Gesetzesgrundlage das Halbjahreszeugnis sehen und lockt mit einem Angebot für Nachhilfeunterricht, obwohl niemand vom Jobcenter sie je gesehen, nichts von ihr weiss, sich nie um sie gekümmert hat. Offenkundig sollte sie in einen Job bugsiert werden.

Ich schreibe darüber in mehreren Blog Posts und einer ist drapiert mit einem passenden Zitat und Bild von Himmler mit Hakenkreuz Binde.

"Eltern, die ihren Kindern von vorneherein eine bessere Schulbildung sowohl in der Volksschule als auch später an einer höheren Schule vermitteln wollen, müssen dazu einen Antrag bei den Höheren SS- und Polizeiführern stellen." - Heinrich Himmler

Das Jobcenter erstattet Anzeige bei der Polizei und in der ersten Gerichtsverhandlung verlangt der Staatsanwalt 5 Monate Gefängnis! Wer ist der Staatsanwalt? Natürlich wieder Peter Preuss wie beim ersten Fall. Ich verliere wieder in allen Instanzen und habe aber in der Berufungsverhandlung meine Tochter dabei, damit sie die verlogene Richterin Baßler vom LG München live erleben darf.

Sie war Zeuge und hörte, wie Richterin Baßler vom LG München log und mich unterbrach, als ich den klaren Beweis wie weit verbreitet und fortgesetzt Bilder der NS Führer mit Hakenkreuzen dargestellt werden in den deutschen Medien und im deutschen Fernsehen geben wollte. Wie sie über einen Spiegel-Artikel über Griechenland log und behauptete, er würde die damalige Situation in der NS Zeit kritisch beleuchten. Der Artikel tut nichts dergleichen. Ihre Behauptung sollte die Schöffen gegen mich negativ beeinflussen.

 Meine Tochter war Zeuge, wie Richterin Baßler den Polizisten als Zeugen lud, der in 2013 unseren Computer beschlagnahmte und ihn fragte, ob der Blog-Post mit dem Himmler Bild und Zitat immer noch online sei. Richterin Baßler tat dies, um die Geschworenen zu beeinflussen und zu zeigen, wie gefährlich ich sei.

 Weiters fragte sie scheinheilig, was ich auf die Polizeiladung geantwortet hätte und unterschlug bewusst vor den Schöffen, dass ich den § 163a STPO erwähnt hatte und bemängelte, das anders als in den USA mit ihren Miranda Rights, das Aussageersuchen der Polizei keine Pflicht ist, aber unerwähnt bleibt!

 Richterin Baßler inszenierte einen Kangaroo Court. Es hatte nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

 In meiner Begründung zur Revision vor dem Gericht in München weise ich unter anderem auf den Film "Aufstieg des Bösen" (ein Film mit Hakenkreuzen satt), ausgestrahlt zur besten Sendezeit auf RTL im April 2015 hin. Dieser Film ist für Geschichtsfälschungen bekannt und wurde beispielsweise im US-Bundesstaat Texas genau aus diesem Grund nicht gezeigt.

 Ich erhielt folgende unglaubliche Abmahnung durch einen Münchener Staatsanwalt namens Hummer. Sie lautet wie folgt:

 "Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."

 Wir haben bei  Justiz Minister Maas und im bayerischen Justizministerium um Amtsenthebung dieser Person gebeten. Wir können nicht glauben, dass eine solche Person bei einem Gericht in einem demokratischen Land beschäftigt ist.

Uns ist nicht rational nachvollziehbar, wie die zahllosen NS Bilder und nicht enden wollenden sog. Dokus in den deutschen Medien allesamt der Aufklärung über jene Zeit dienen sollen, aber zwei NS Bilder in kritischem Kontext auf einem Blog gebracht, das Jobcenter zu Strafanzeigen bewegt und diese dann strafrechtlich verfolgt werden.

Wir kommen aus Asien und können sagen, wir haben eine derartige Korruption und Verlogenheit noch nicht erlebt.

 Hier ist ein Zitat vom August 2015 von einem Anwalt, das dies bezeugt:

 "Von den beabsichtigten Straf(?)-Verfahren gegen den JC - GF rate ich ab, gerade dann, wenn es auch noch Geld kosten wird. Ich denke nicht, dass Sie einen Richter finden, der die beiden "Amtsträger" verurteilen wird."

Wir sind immer noch der Ansicht, ein Rechtsstaat sieht anders aus.

 Mit vorzüglichen Grüssen

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