4/14/2016

Ist Der Spiegel vom § 86a STGB ausgenommen im Gegensatz zu einem Blogger? Oder hinterfotziger Eingriff in freie Meinungsäusserung durch Jobcenter Jürgen Sonneck

Moin moin beim Spiegel,

Meine Tochter und ich müssen die Regenbogen-Nachrichten-Postille, so schmerzhaft es uns berührt, davon in Kenntnis setzen, dass wir uns leider gezwungen sahen, Strafanzeige wegen der unablässigen Fotos mit Hakenkreuz und schwachbrüstigen Artikel über die NS Zeit zu erstatten. Wir sind uns sehr wohl bewusst: der gute Adolf sells, schmissige Uniformen so manches Teutonenherz in post-Viagra Erektionen versetzen, die verpennten Franzosen noch der "linearen Kriegsführung" nachdödelten und überhaupt, 'wie Hitler ist der Spiegel?' fragt interessiert Betteridge.

Unser Placet hättet ihr allemal, denn totes Holz will pixelmässig belebt werden, der deutsche Mindset dürstet nach Revival, 'Tatort' feiert im Koma seinen 70sten, solange die Erbsen nicht zu nah am Kartoffelpüree liegen bringt man zynisch auch abgetragene Schlappen als Willkommenskultur telegen zum Bahnhof.

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Wenn da nicht so Zeitgenossen der reichsdeutschen Anstalt zur monetär deflationären Selbstverwirklichung und Befreiung durch (Zwangsmassnahmen)Arbeit, aka Jobcenter, wären. Wie der sprachlich sehr talentierte vierte stellvertretende Junior-GF des Jobcenter München, artig horchend auf den Namen Jürgen 'Sexypants' Sonneck, als auch die vormalige GFerin Martina Musati, nicht minder verbal geküsst.

Beiden eminenten Zeitgenossen, die nebenbei bemerkt genau wie wir auf Staatskosten herumlungern, ist eines gemeinsam, das Sendungsbewusstsein, "jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden." Will sagen, diese §86a STGB Weisswäscher-Kamelle.

Uns, nachdem wir nun innerhalb von zehn Jahren deutsche Medienvielfalt ad absurdum haben geniessen dürfen, gebricht es irgendwie an der Vorstellungskraft, wie solche Bilder durch das medienkritisch geschärfte Augenraster staatlich ausgehaltener Vertreter einer reichsdeutschen Agentur zur Vermittlung wohlfeiler Humanresourcen operierend unter Paralleljustiz fallen können ... oder gar dies.



... wenn gleichwohl diese Bilder die visuelle Empfindsamkeit der Damen- und Herrenschaft von Jürgen 'Sexypants' Sonneck und Schwaben-Suffragette Martina Musati aufs Äusserte erregten.



In emotional rechtsstaatliche Zweifel transzendieren wir, wenn jene zwei Zeitgenossen der Billiglohn-Ägide in diesem Unterfangen von einer einschlägig bekannten Justiz mit Neonazi-Affinität aufs Herzigste unterstützt werden.

Neonazi Richter in Bayern

Konsterniert vermissen wir des "schnellsten kommenden laufenden Chefs" Engagement, die jugendlichen Leser der Hamburger Postille vor den Unbillen von cool Adolf zu schützen.

Völlig perplex sind wir ob der desavouierenden Auslassung eines Münchner Oberstaatsanwalts Hummer, nach der sich Kritik an Geschichtsfälschungen von Berichten über die NS Zeit VERBIETEN!
"Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."
Also jetzt täte ein Bommerlunder gut und wir sind richtig gespannt auf den Tenor der Stawa HH im Vergleich zu den Wadlstrümpflern. Staatsanwalt Schütz aus der Millionendorfmetropole liess mit diesem mageren Brief ein intellektuelles Niveau im ZLB vermuten.

Tschüss

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