4/13/2016

Vorschlag an Staatsanwalt Schütz, mit Martin Heidegger als spiritus rector einen fruchtbaren Diskurs zum Thema 'NS Bilder in der Matrix des Rechts' zu initiieren.

Heidegger
Hallo Staatsanwalt Schütz,

Danke für Ihr Schreiben vom 01.03.2016 in Erwiderung zu unserer Strafanzeige gegen die SZ wegen dieser - ja wie soll ich sagen - nicht enden wollenden Bilder der NS Grössen in der tristen deutschen Medienwelt, hier primus inter pares die Bayern Gazette.

Ist es der Dürre des desolaten teutonischen Journalismus' geschuldet? Ist es schlicht den urdeutschen Genen intrinsisch, diese Faszination an schmissigen Uniformen? Oder, wie ich dem urdeutschen tristen TV entnehmen durfte, die lächerliche Rückständigkeit der Baguette- und Käsefresser im Westen von Merkelland, die noch der "linearen Kriegsführung" verschrieben waren? Oder liegt die Lösung des gordischen Knotens ganz simpel im Fakt Hitler sells?!

All das wären Themata gewesen, mit denen Sie Staatsanwalt aus München etwas zu Pixelform hätten bringen können, dass bei mir den Eindruck zuächst einmal von Intelligenz hätte aufkeimen lassen, um mich dann zu überzeugen, Sie verstünden auch eine, oder um des Überflusses willens, mehrere Begründungen zu liefern, weshalb die meisten NS Fotos voll 86er konform sind und ganz wenige, von einem pestilenten Blogger gepostet, nicht.

Stattdessen erhielten wir von Ihnen dieses äusserst magere Elaborat.

Es belegt ganz nebenbei, dass Sie bei Ihrer beruflichen Wahl der juristischen Branche, ein glückliches Händchen hatten und um Pearson Hardman und Skadden, Arps, Johnson & Johnson, Ben & Jerry's et al. einen Bogen zu machen, nicht erst in Erwägung zu ziehen brauchten.

Nebenbei belegt Ihr Brief frappant, was Philologen und empirische Sprachwissenschaftler lange vermuteten, die Komplexität der deutschen Sprache und einhergehende syntaktische Schlaglöcher. Daher fühle ich mich bemüssigt, Licht in die bayerische Opazität zu leiten und will gleich behänd zur nachfolgenden komparativen Analyse anregen. Welches der beiden nachfolgenden NS Bilder verstösst gegen den § 86a STGB und warum?


Konveniert das obige Bild und der Schotentext mit dem 86er? Dann müssten Sie Staatsanwalt einen beeindruckenden Level an Naivität Ihr eigen nennen. Den Text zu lesen, würde Ihnen gut anstehen.


Konvenveniert das? Wenn nicht, fällt Ihnen eine Begründung ein?

Ich freue mich schon jetzt auf Ihre professionell geschulte und begründete Ansicht und bin mir sicher, sie bietet Stoff und Inhalt für weitergehende Eruierung in Form eines fruchtbaren Diskurses. Ich denke, Martin Heidegger sollte unser spiritus rector sein:
The most thought-provoking thing in our thought-provoking time is that we are still not thinking.

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