Staatsanwältin |
Jura-Studentin vor Gericht
„Am liebsten hätten Sie mich vergast“
Und natürlich wieder Deutschlands lächerliche Beleidigungsklage.
„Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo.“
Der Beste folgt:
Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert“, schrieb sie. „Ihr Weltbild entspricht dem des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940.“ „Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit gibt: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.“
Man muss Stawas und Richter live erleben. Diese Dümmlichkeit, der andere mit Unsicherheit beim reden, die andere fummelt die ganze Zeit an ihren Fingern rum und, schlacks, die blonden Haare nach hinten geworfen wie bei einer Schülerin auf dem Pausenhof, den Arsch vor der Stuhlsitzkante lümmelnd. Diese Leute sind am richtigen Platz und unplazierbar in einer Law Firm.
Doch eine Oberstaatsanwältin kam ihrem Wunsch nicht nach. Und wieder schrieb die Referendarin eine Mail: „Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft, Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch noch einmal eine Grundstudiumsvorlesung.“
Das Urteil der Justiz der Bananenrepublik?
Und die Verurteilung zu 60 Tagessätzen für die Beleidigung ist eher gering ausgefallen, meint die FAZ.
Faz you!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.