3/14/2018

Wie lange wird es dauern, bis der Erpresser und Frigtard Manni Jäger seinen Schwabbelarsch in den Gerichtssaal des Landgericht München (Az 15 O 767/18) schleift anlässlich meiner Befragung zum Merkel-Nazi Bild?

Jobcenter München
Landsberger Str. 486
81241 München

12. März 2018

Frau Strama,

Ich nehme Bezug auf das anonyme Schreiben des  JC vom 07.03.2018 und von Frau/Fräulein/Herr/Herrlein "6004G" in Pixelform gebracht. Anonymität in Behörden ist die Suhlstätte potentiell krimineller Schergen.

Sie wünschen "Unterlagen beziehungsweise Angaben" zu den Einzahlungen im Zeitraum vom 04.12.2017 bis zum 02.02.2018.

Selbige Anfragen hatten Sie doch schon für respektive Zeiträume am 09.05.2017, am 13.06.2017, am 08.11.2017, am 21.11.2017 und am 01.12.2017 gesandt. Und Antwort erhalten!

Schon am 03. Dezember 2015 (!) erhielt das Jobcenter München Mitteilung über unseren Fundraiser in einer Email. Darin hiess es u.a.
Unterstützen Sie uns in unserem Kampf für freie Meinungsäusserung und gegen Knebelung und finanzielle Ruinierung durch eine deutsche Behörde zur Garantie der Armut, dem Jobcenter.
Unterstützen Sie uns, einen verlässlichen und engagierten Anwalt zu finden, um gegen Schikanen, Nötigung, fortgesetzte Computerbeschlagnahmen, rassistische Diskriminierung sowie der Verweigerung der freien Meinungsäusserung durch das Jobcenter München, sowie einer Münchner Justiz, von der wir uns nur in Abscheu abwenden können, vorgehen zu können.
Dies also zu einem Zeitpunkt, als der Behörden-Halunke und stellvertr. GF des neoliberal-faschistischen Jobcenter Jürgen Sonneck sich noch immer sicher war - vertrauend auf Europa Recht brechender Vorenthaltung von Akteneinsicht durch StA Peter Preuss in Verbindung mit "Rechtsanwältin" und Betrügerin Aglaia Muth als auch RA Aiko Petersen sowie dem Kangaroo Court München -, dass Akteneinsicht für mich unerreichbar sei. Er somit im Verbund mit dem 'Heinrich Himmler Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Erpresser Jäger sub rosa unentdeckt herumsuhlen konnte.

Zu Ihrem scheinheiligen Auskunftsersuchen:

1. Mittlerweile ist dem Auskunftsersuchens des JC doch sicherlich aufgrund meiner Ausführungen zur Herkunft der Zahlungen und insbesondere nach der Lektüre des Beschlusses des SG München vom 01. Feb. 2018 mit Az S 42 AS 2994/17 ER Genüge getan.

2. Die Frage nach etwaigen Einnahmen aus meiner "selbständigen Tätigkeit" ist zum einen zynisch, zum anderen redundant als schon vor Monaten beantwortet und zum dritten ist in dem gerade angeführten Beschluss des SG doch auf S. 3 angeführt, dass mir das JC gleich von Anbeginn bewusst Knüppel in den Weg warf, die den Business Plan völlig über den Haufen warfen.

Also noch einmal glasklar, es gab keine Einnahmen.

Zu den Einzahlungen:

Lesen Sie sich bei der Sozial-Verbrecher-Behörde JC genau das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 04.11.2016 - Az: 1 K 2470/14 L durch. (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2016/1_K_2470_14_L_Urteil_20161104.html)

Zusammenfassend bei LTO heisst es dazu:
In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zum Arbeitslohn der angestellten Fahrer zählt – und damit auch nicht der Lohnsteuer unterliegt (Urt. v. 4.11.2016, Az. 1 K 2470/14 L).
Das zuständige Finanzamt hatte die Bezahlung der Verwarnungsgelder als Arbeitslohn der Fahrer eingestuft. Dagegen wehrte sich der Zustelldienst, der kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen erworben hatte. Wo solche Genehmigungen nicht zu haben waren, nahm das Unternehmen im Interesse eines reibungslosen Betriebsablaufs in Kauf, Verwarnungsgelder für das kurzfristige Falschparken der Fahrer zu kassieren.
Das FG gab der Klage des Zustelldienstes statt. Es fehle bereits am Zufluss von Arbeitslohn auf Seiten der Arbeitnehmer, auch hätte die Bezahlung der Verwarnungsgelder keinen Entlohnungscharakter. Der Zusteller erfülle mit der Bezahlung der Knöllchen vielmehr eine eigene Verbindlichkeit: Zwar hätten die Fahrer die Ordnungswidrigkeit begangen, die Verwarnungsgelder seien jedoch unmittelbar gegenüber dem Unternehmen als Halterin der Fahrzeuge festgesetzt worden.
(https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fg-duesseldorf-urteil-1k247014l-knoellchen-verwarnungsgelder-uebernahme-paketdienst-anrechnung-arbeitslohn/)
Coda

Nachdem doch die prägnanteste Frage aus meinem Brief vom 06. Dez. 2017 sich wundersam und wie erwartet im Februar beantwortete, so stellt sich nun eine weitere Frage:

Wie lange wird es dauern, bis der Erpresser und Frigtard Manni Jäger seinen Schwabbelarsch in den Gerichtssaal des Landgericht München (Az 15 O 767/18) schleift anlässlich meiner Befragung zum Merkel-Nazi Bild? Wird es zu einem tête-à-tête kommen mit meiner, wie ich sie immer liebevoll nenne, Schabracke Aglaia Muth?

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