3/27/2018

Akteneinsicht ohne Anwalt? Na aber sischer dot!

Druckfrisch vom Law Blog. Auszug:

Akteneinsicht wird grundsätzlich nur über einen Verteidiger gewährt.

Äh, wie bitte? Das klingt zwar sehr entschieden, hat mit der gültigen Rechtslage aber schon seit vielen Jahren nichts zu tun. Aktuell ist das eigene Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten zum Jahresbeginn sogar noch ausgeweitet worden. § 147 Abs. 4 StPO sieht in seiner brandneuen Fassung ausdrücklich folgendes vor:

Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.

(Neufassung  in Kraft getreten am 01.01.2018)

Dann dürfte irgendwann Einsicht gewährt werden in das klandestine Telefongespräch eines Mitglieds des Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Zensur Trios Bechheim/Bockes/Jäger mit der Polizei.

Werde das in meinem ersten Brief an JuMi Katy Barley von der 'Equipe 14 Prozent™' ansprechen.

Die Zensur Typen vom Arbeitsamt

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