Posts mit dem Label grundgesetzbrechung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label grundgesetzbrechung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

9/04/2017

Klage gegen C. Bockes und C. Bechheim von der Agentur für Arbeit München wegen Eingriffs in Grundrechte

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

03. Sept. 2017

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit

K L A G E

gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim - Postanschrift: Agentur für Arbeit München, 80304 München

wegen
  • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 2 Abs. 2; Art. 3 Abs. 1 und 3; Art. 6 Abs. 1; Art. 13 Abs. 1 und 2.
  • Verletzung des Artikels 10 EMRK und
  • § 226 BGB

I. Prolog zu dem zugrundeliegenden Fall

Diese Klage bezieht sich auf die erst Ende Juli 2017 gewonnene Kenntnis von der Existenz eines Faxes, am 27. August 2012 gesandt an die Polizei in München von Christian Bockes (Anlage 1).

Nach fast fünf (!) Jahren Verschlusshaltung unter der expliziten Begründung seitens des StA Preuss des "schutzwüdigen Interesses" der betreffenden Person/en und nach schliesslicher Zuhilfenahme von RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde Nr. 35285/16) wegen eines weiteren Eingriffs in die freie Meinungsäusserung durch den stellvertr. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck aufgesetzt hatte, erhielt ich erst jetzt Kenntnis von der Existenz eines Christian Bockes von der Agentur für Arbeit München und seiner Zugehörigkeit zu einem illustren Kreis der Medienzensur durch die Agentur für Arbeit München und bestehend aus den Herren Bockes, Bechheim und Jäger, der jetzt Chef in Ingolstadt ist.

Explizit stelle ich ausserdem fest, dass die Arbeitsministerin Andrea Maria Nahles in Europa-Recht-Brecher-Manier trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderungen dazu beizutragen, dass mir ein ominöser 19-seitiger Brief des Erpressers Manfred Jäger ausgehändigt wird, sich in penetrantes Schweigen gehüllt hatte, um dem Komplott die verlässliche Obskurität eines Politikers zu widmen. Die Verweigerung der Akteneinsicht verstösst gegen Artikel 6 EMRK und entsprechend der grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlung gilt wohl ein § 66 SGB I auch für eine Ministerin. Desweiteren ist diese Arbeitsministerin offenkundig auch nicht vertraut mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 24 Untersuchungsgrundsatz Abs. 2 und 3.

Allein der Umstand der Verschlusshaltung dieses Faxes durch alle involvierten Parteien über all die Jahre belegt, dass sinistre und boswillige Akte im Schilde geführt wurden, um mir und meiner Tochter in hinterhältiger Manier Schaden zuzufügen.

Das Fax trägt die Seitenzahl 26 in der von der Staatsanwaltschaft München I am 11.07.2017 an meine Anwältin gesandten Teilkopie der Fallakte 112 VRs 203869/12 und darin heisst es u.a.:
"Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung."
Christian Bockes bot also in diesem Fax weitere seinem Dünken nach inkriminierende Informationen sub rosa an. Mittels dieser sub rosa Information intendierte das Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger unter dem Radar der gerichtsverwertbaren Entdeckung zu segeln, um sein niederträchtiges Komplott unentdeckt gegen mich und meine Tochter zu exekutieren. Das klappte gut für fünf Jahre.

Eine der Professionalität verschriebene Polizei fertigt selbstverständlich über solche Telefongespräche ein Transcript an! Dieses ist von mir mittels Email am 28. Juli 2017 an die Polizeiinspektion 45 als auch am 01. Aug. 2017 über Twitter an die @PolizeiMuenchen und Justizminister Maas erbeten worden. Mit Schreiben vom 01.08.2017 teilte mir jüngst die Polizeiinspektion 45 mit, meine Anfrage nach dem Telefon Transcipt sei an die Kriminalfachdienststelle K 44 weitergeleitet worden. Diese Klage erfolgt also in Unkenntnis des genauen Inhalts des Telefongesprächs zwischen Christoph Bechheim und der Polizei.

C. Bockes und C. Bechheim sind von mir aufgefordert worden, den Inhalt des Telefongesprächs offenzulegen und zogen aus guten Gründen das Schweigen vor.

II. Der zugrundliegende Fall

Im März 2013 beschlagnahmten zwei Münchner Polizisten meinen Mac Computer basierend auf einem richterlichen Beschluss vom Dezember 2012 (unleserlicher Stempel). Dieser richterliche Beschluss trägt KEINE Unterschrift des Richters, was einen Verstoss darstellt. Man war sich offenkundig bei der bayerischen Justiz so sicher, bei einem Hartz 4 Rezipienten auf jegliche rechtsstaatliche Erfordernisse gemäss Art. 13 Abs. 2 GG  verzichten zu können.

Die darauf folgende Anklage bezog sich auf die Veröffentlichung am 15.11.2012 des bekannten Merkel-Nazi Bildes in einem Post auf meinem Blog (Anlage 2) und Verstoss gegen § 86 a STGB. Mein Blogpost linkt zu einem Artikel der russischen Nachrichtenagentur RT Online, der über die Demonstrationen in Athen gegen die Eingriffe der Troika unter deutscher Finanz-Kriegsführung gegen die Griechen in englischer Sprache berichtet. Nirgendwo wird in diesem Artikel die NS-Zeit verherrlicht. Allein der Gedanke wäre abstrus.

Es steht ausserhalb jeden Zweifels, dass C. Bockes und C. Bechheim Kenntnis von ähnlichen Abbildungen in deutschen Medien (Anlage 3) hatten, da dieses Thema damals in 2012 weltweit medienbeherrschend war. Es kann ihnen auch nicht entgangen sein, dass damals der deutsche ex-Kanzler Schmidt in den Medien öffentlich sein Verständnis für diese Abbildungen Merkels in Nazi Uniform ausgedrückt hatte mit den Worten, Merkel sei selbst schuld.

Seltsam also, dass sich Mitarbeiter einer Behörde, die der Fürsorgepflicht unterliegt und sich gemäss den Rechtsvorschriften, und dazu zählt allemal die Einhaltung der Grundrechte, zu verhalten hat, selektiv das veröffentlichte Merkel-Nazi Bild eines Bloggers, der Hartz 4 bezieht und Vater einer damals schulpflichtigen Tochter ist, als Gegenstand für eine heimliche Anzeige bei der Polizei machen, aber es nicht wagen, gegen die Medien, die einen weitaus grösseren Verbreitungsgrad haben, vorzugehen.

Weiters ist auch seltsam, dass die Justizbehörden über all die Jahre mir die Einsicht in diese Akte verweigerten. Es darf angenommen werden, ich sollte ruhig gestellt werden und meine Tochter und ich finanziell vernichtet werden.

Das Bild der Kanzlerin Merkel in Nazi Uniform mit Swastika und mit Bärtchen ist ein Werk des bekannten griechischen Karikaturisten Stathis Stavropoulos, offensichtlich eine Karikatur, und wurde anlässlich der Demonstrationen gegen das Spardiktat der Troika gegen Griechenland weltweit in den Medien publiziert. In Deutschland u.a. auf den Websites von Der Stern, Oktober 2011 - The Local, März 2012 - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Focus, Februar 2012 - Westdeutsche Zeitung - Kölner Stadt-Anzeiger, Juni 2012 - Der Postillon, Oktober 2012. Im deutschen TV Das Erste, August 2012 und ZDF mit ex Bundeskanzler Schmidt als Gast, der u.a. Verständnis für diese Karikatur äusserte. In der Zeitung ‘Welt’ sagte ex-Kanzler Helmut Schmidt: “Merkel selbst Schuld an Hakenkreuz-Karikaturen“.

Die Karikatur von Merkel in Nazi Uniform steht für den deutschen Angriff auf das Volk der Griechen mit Mitteln der Finanziellen Massenvernichtung (MFM) zur Rettung deutscher Banken. In einem aktuellen Artikel erklärt der exzellente australische Ökonom Bill Mitchell, wie Deutschland an der finanziellen Unterdrückung auch noch verdient.

Der Erzbischof von Canterbury nannte zwischenzeitlich die Auswirkungen dieser schändlichen Politik unter deutscher finanzministerieller Heeresführung unter Reichsfeldmarschal Schäuble "What we now have is the biggest debtor’s prison in European history.".

In einem jüngsten Post fragt Bill Mitchell weiter, warum der IMF bislang wegen seiner Machenschaften in Griechenland nicht strafverfolgt wurde? 'Why haven’t any IMF officials been prosecuted for malpractice in Greece?'.

In 2015 depiktierte der SPIEGEL den geschichtlichen Konnex trefflich, als er Merkel mit Nazi Offizieren - offenkundig eine Allegorie - auf der Akroplis auf der Titelseite zeigte. Allerdings enttäuschte der zugehörige Artikel "Das Vierte Reich" sehr. Das Bild wäre auch treffend gewesen für das gleiche Jahr, als unter deutscher Federführung griechische Banken schliessen mussten. Es grassierte unter internationalen Ökonomen die Einschätzung "This is a coup".

In Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 
Der EGMR hat mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole entschieden:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung, ob ein solcher Bedarf besteht, aber es geht Hand in Hand mit der europäischen Aufsicht, sowohl die Gesetzgebung und die Entscheidungen anzuwenden, auch solche von einem unabhängigen Gericht. Das Gericht ist daher befugt, eine endgültige Entscheidung zu geben, ob eine "Einschränkung" vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Konvention  (siehe unter vielen anderen Behörden, Perna v. Italien [GC], Nr. 48898 / 99, § 39, EGMR 2003-V, und Assoziierung Ekin v. Frankreich, Nr. 39288/98, § 56, EGMR 2001-VIII).
C. Bockes scheint überhaupt der Auffassung zu sein, Hartz 4 Rezipienten seien von freier Meinungsäusserung und kritischer Berichterstattung ausgeschlossen. So umfasst sein Fax an die Polizei insgesamt 28 Seiten, die Blog Posts zeigen, die er als strafbar ansieht. So wollte C. Bockes z. B. nicht folgende Blog Posts veröffentlicht sehen:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte)
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32)
  • 'Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34)
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40)
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".)
  • Meine offene Email an das BMAS missfiel C. Bockes ebenfalls. (S. 43/44)

III. Fazit:

Das aus Steuergeldern remunerierte Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger von einer staatlichen Arbeitsagentur eines demokratischen Landes griff 2012 in hinterhältiger und verdeckter Manier in mein Recht der freien Meinungsäusserung ein, mit der perversen Intention, über eine maliziöse und verheimlichte Anzeige mir und meiner tibetischen Tochter bewusst und mutwillig finanziellen Schaden zuzufügen.

Für eine Anzeige des besagten 'Merkel-Nazi-Athen' Bildes, bei anderen grossen deutschen Medien veröffentlicht, fehlten diesem feigen und niederträchtigen Trio offensichtlich der Mut.

Wenn Arbeitsbehörden eines demokratischen Landes sich einer Medienzensur widmen, stellt sich die Frage nach deren Verhältnis zum Artikel 5 GG. Die bisherigen drei Attacken gegen mich und meine Tochter lassen mehr als nur die Vermutung zu, man ist beim Jobcenter/Arbeitsagentur der Meinung, eine Hartz IV Abhängigkeit ist gleichbedeutend mit der Verwirkung demokratischer Grundrechte. Es suggeriert sich eine Konnotation mit der 'Aktion Arbeitsscheu Reich' aus 1938.

Im Oktober 2016 sandte ich einen 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court.' (EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS, COUNCIL OF EUROPE, 67075 STRASBOURG, CEDEX, FRANCE). Dieser Bericht ist in die Akte unserer Beschwerde Nr. 35285/16 aufgenommen worden und umfasst alle drei Gerichtsfälle gegen mich und alle iniziiert von deutschen Arbeitsbehörden.

Nach der Anzeige durch das Jobcenter wurde mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt und mein Geschäft bewusst durch das Jobcenter München/Arbeitsagentur schwer geschädigt.

Das Anliegen der Personen Bockes und Bechheim war keineswegs irgend ein Recht gewahrt, geschweige denn die Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen unterbunden zu sehen, sondern es ging und geht dieser Behörde ausschliesslich um die vollständige und rücksichtslose Schikanierung von mir und meiner Tochter, weil dem Jobcenter der Blog missfällt. Das Ziel dieser deutschen Behörden Jobcenter/Arbeitsagentur war und ist es, uns finanziell zu vernichten.

Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Es ist in diesem Zusammenhang von gravierender Bedeutung, dass zwei Mitarbeiter einer Arbeitsbehörde (Frau Musati, vormals GFin des Jobcenter München und jetzt bei der Agentur für Arbeit Stuttgart und Manfed Jäger, vormals Agentur für Arbeit München und jetzt Chef in Ingolstadt) schon einmal versucht hatten, einen Blog Post von mir zu unterbinden. Im August 2012 erhielt ich sowohl von Frau Musati als auch M. Jäger je einen Brief mit der Aufforderung, einen Blog Post zu löschen oder einer Vertragsstrafe von € 10.000,- entgegenzusehen. Ich lehnte dies in einem Blog Post ab. Daraufhin sannen die Münchner Arbeitsbehörden auf Rache.

Der uns zugefügte finanzielle Schaden beläuft sich allein in diesem Fall auf:
  • Asus Tablet € 149,- (als Ersatz f. beschlagnahmten Computer)
  • Computernutzungsausfall über 25 Monate à 30 Tage also 750 Tage à € 2,30 ergibt € 1.725,- (Zum Tagessatz siehe hier).
  • Strafzahlung von € 2.707,86 (Geschäftsnummer: 112 VRs 203869/12-a-01)
Ich bitte das Sozialgericht, sich meiner Klage anzunehmen. Grundrechte eines demokratischen Staates können nicht einer Sozialstandes-Exklusion unterliegen.

Mit freundlichen Grüssen

___________
Anlage 2


Anlage 3




10/18/2016

Ob der vollgefressenen Arbeitsministerin Nahles der Art. 101 GG nass am Arsch vorbei geht?

Andrea Nahles steigt gerade aus der
Sado-Maso Gruft
Die 'Hausfrau oder Bundeskanzlerin' füllte ihre nun schon Monate andauernde schwanzlose Zeit mit ein paar neuen Gesetzen im modernden Dschungel der reichsdeutschen Parallel-Justiz aus.

Irgendwas Intellektuelles sollte es schon sein, nachdem Andrea ja ihren Walter Scott und seinen Einfluss auf die Entwicklung des historischen Romans in Deutschland im Gegensatz zum Rumlümmeln auf der Steuergeld-Matratze weniger attraktiv fand.

Da wäre, so berichten diese hier, als Kostprobe der Leckerbissen

§ 63
Ausweitung der Bußgeldvorschriften

Ein Verstoß gegen § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I (Mitteilung leistungserheblicher Tatsachen und Zustimmung zur Erteilung entsprechender Auskünfte durch Dritte) wird zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet.

Na ist das wahr!? Dafür, dass Bildung mal ihr Zuständigkeitsbereich war, hatte für Andrea das Grundgesetz da keinen Platz mehr.

Art. 101 GG

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

"Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll zwar in erster Linie Eingriffe der Exekutive in die gesetzlich vorgeschriebene Organisation und Zuständigkeit der Gerichte abwehren. Das Gebot, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, richtet sich aber auch an den Gesetzgeber (BVerfGE 6, 45 [50 ff.]; 9, 223 [226]; 10, 200 [213]). Es schließt aus, daß Zuständigkeiten, welche die Verfassung den Richtern vorbehält, durch Gesetz Verwaltungsbehörden zugewiesen werden (vgl. BVerfGE 20, 365 [369 f.]). Die Verhängung einer Strafe durch eine Verwaltungsbehörde auf Grund einer solchen verfassungswidrigen Zuständigkeitsregelung bedeutet eine Entziehung des gesetzlichen Richters."
BVerfGE 22, 49, Rz 91

10/26/2014

Offene Email an das BMBF re. Jobcenter München

cc Jobcenter München
bcc Mitarbeiter des JC München


Sehr geehrte Frau Bundesministerin Wanka,

Ich zitiere von der Startseite ihrer Website:
"Der Bildungsaufstieg von jungen Menschen darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. "
und auf der Seite 'Bildungsgerechtigkeit':
"Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition. Das gilt für jeden einzelnen Menschen und auch für die Gesellschaft insgesamt. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll in Deutschland die bestmöglichen Bildungschancen erhalten, unabhängig von seiner kulturellen oder sozialen Herkunft oder den materiellen Möglichkeiten seines Elternhauses."
Düpierenderweise ist solche Kunde noch nicht bis zu der Anstalt, die sich laut Verwaltungsgericht Giessen den 'Touch einer Behörde' gibt, MAW also dem Jobcenter, vorgedrungen und in diesem Falle dem Jobcenter zu München in der Provinz Bayern.

Dortselbst, so fühle ich mich auch im Namen meiner Tochter, die justament ihr elfmonatiges Volljährigkeitsjubiläum - gemeint ist die Volljährigkeit gemäss BGB und nicht die der Paralleljustiz SGB! - feiert und insofern als sie asiatisch-deutscher Provenienz ist, mithin also in krud-hölzerner deutscher Semantik unter dem Gütesiegel 'Migrantin' (ist dies gar ein Baudrillardsches Simulacrum?) - firmiert, bemüssigt zu beklagen, scheint "die wichtigste Zukunftsinvestition" sich eher als vermeidbare Kosten darzustellen, die es 'Mit allen Mitteln' zu vermeiden gilt.

Die faktische korrekte Konstatierung:
"In Deutschland wachsen fast vier Millionen Kinder unter 18 Jahren, also mehr als ein Viertel dieser Altersgruppe, in mindestens einer sozialen, finanziellen oder kulturellen Risikolage auf, die ihre Bildungschancen schmälert."
erweckt in besagter Anstalt der Staatlich Garantierten Armutsverwaltung, doch eher ein verblüffend inventives Repertoire der Kontermassnahmen in konsequenter Art der fortgesetzten Rechtsbrechung mit dem beeindruckenden Resultat, dass ein heranwachsender Mensch in jungen Jahren schon mit drei Klagen vor dem Sozialgericht gegen eben diese Armutsverwaltungsanstalt Bilanz ziehen kann. Welches "gute(s) Rüstzeug mit auf ihren Bildungsweg" mitgegeben werden soll, erschliesst sich mir als Demokrat - im traditionell ursprünglichen Sinn - nicht. Bei einem jungen Menschen erweckt solch Gebaren Zweifel, ja es birgt die Gefahr des Spriessens zarter Wurzeln einer Distanz zu einem solchen Staat und ultimativ der Emigration.

Wäre es ob dieser doch bekannten Wirkungsweise jener Anstalt nicht ehrlicher, in das willfährige SGB einen Paragraphen zu installieren, der prägnant - und umso mehr prägnant für ein Billiglohnland - etwa folgendermassen festsetzt:

"Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft von Hartz IV Empfängern gehören, haben das Recht auf Bildung bis zum Hauptschulabschluss. Eine darüber hinaus gehende Bildung würde die bedarfsdeckende Gemeinschaft über Gebühren strapazieren und diese Kinder auch überfordern."

Damit wären fortgesetzter Gesetzesbuch des Jobcenter München, willkürlich ausgelegte Gesetze seitens des Jobcenter München, Ferienjob-Verdienst-Diebstahl als auch Weigerung das Schulfahrgeld zu zahlen seitens des Jobcenter München doch mehr oder minder gesetzlich kodifiziert.

Insbesondere käme dies auch der Geschäftsführerin des Jobcenter München, deren voller Name laut Auskunft des Generalstaatsanwalts München vom 08.09.2014 anlässlich einer Strafanzeige Martina Monika Musati lautet, entgegen, als sie nicht mehr in bekannt maulfauler Art auf Anfragen z.B. nach Rechtsgrundlage von jeglicher Auskunft absehen muss. Sie müsste auch nicht in ridikül vermessener Art das Recht auf freie Meinungsäusserung mittels der Forderung einen Blogpost zu entfernen oder einer Strafzahlung von € 10.000 entgegen zu sehen strapazieren.

Ja es wäre auch nicht ein naseweisiges und schleimiges Vorpreschen eines nassforschen Jünglings des 'Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25' vonnöten. Obskure Angebote wie eine Anmeldung an die drittklassige Job-Website der Arbeitsagentur zur Ausschnüffelung der Email Adresse und der Handy Nummer resultieren bei schlagfertigen Jugendlichen ohnehin in die CeeLo Green Antwort. Beeindruckend auch wie diese Agentur die subtile Diskriminierung einfließen lässt und sich nach einer eventuellen Notwendigkeit von Nachhilfeunterricht heuchlerisch erkundigt. Für solch rassistische Einrichtungen gilt die prägnante Gleichung: Migrant = intellektuell bescheiden. Gesetzdefizientes Anfordern des Schulzwischenzeugnisses der Fachoberschule zum Zwecke des Überredens zum Schulabbruch, um einen ganz heissen deutschen Billiglohnjob stattdessen mit ihrer Anwesenheit zu befruchten, wären auch unnötig.

Lassen Sie mich konkludieren mit meiner vollen Zustimmung zur Feststellung des BMBF:
"Gute Bildung - vom Kindergarten über Schule, Ausbildung und Studium bis hin zur Weiterbildung - ist der Schlüssel für Teilhabe und sozialen Aufstieg."
Betrüblicherweise findet diese Einschätzung im Jobcenter München keine Würdigung. Vielmehr wird mit besten eigennützigen Intentionen alles zur Negierung einer umfassenden Bildung getan.

Freilich ist dies verständlich, wenn eine Anstalt ein derart elitäres intellektuelles Talent wie ihre Geschäftsführerin Martina Musati präsentieren kann und selbige Dame ihre Sprachgewalt souverän etabliert, als sie auf einer schütter bedruckten DIN A5 Seite das Wort 'Integration' gleich zehn Mal in Pixelform bringt und damit in der Republik eine Redundanzdiskussion entfachte, die zu einem Paradigmenumbruch verhalf.

Ich bin Ihnen sehr verbunden für Ihre mir geschenkte Aufmerksamkeit und verbleibe

Mit vorzüglichen Grüssen

9/21/2014

M. Gustave im The Grand Hotel Jobcenter

M. Gustave: 

You see, there are still faint glimmers of civilization 
left in this barbaric slaughterhouse 
that was once known as humanity. 
Indeed that's what we provide in our own modest, 
humble, insignificant… 
oh, fuck it.

The Grand Budapest Hotel




Ein Nachtrag in Referenz zu Bonuszahlungen an GFs der Jobcenter bei Erreichen von Performancezahlen. Da GFs ohnehin recht üppig honoriert werden, hat ein Bonus in solchen Fällen einen besonderen Tropus. Er symbolisiert Prestige, Honneurs und Werthaltigkeit jenseits des Pekuniären.
In consumption generally, economic exchange value (money) is converted into sign exchange value (prestige, etc.); but this operation is still sustained by the alibi of use value. 
Jean Baudrillard, For a Critique of the Political Economy of the Sign.




Träger des Arbeitslosengeld II sind die Agenturen für Arbeit und kreisfreien Städte oder die Kreise (Kommunen).
Agentur für Arbeit trägtKommune trägt
Regelleistung Arbeitslosengeld IIKosten der Unterkunft und Heizung
SozialgeldLeistungen für Bildung und Teilhabe
Mehrbedarfeeinmalige Leistungen
Eingliederungsleistungenflankierende Dienstleistungen


"...this is not the only force driving men to thievery. There is another that, as I see it, applies more specially to you Englishmen."

"What is that?" said the Cardinal.

"Your sheep", I said, "that commonly are so meek and eat so little; now, as I hear, they have become so greedy and fierce that they devour human beings themselves. They devastate and depopulate fields, houses and towns. For in whatever parts of the land sheep yield the finest and thus the most expensive wool, there the nobility and gentry, yes, and even a good many abbots -- holy men -- are not content with the old rents that the land yielded to their predecessors. Living in idleness and luxury without doing society any good no longer satisfies them; they have to do positive harm."

Sir Thomas More, Utopia, Book 1



Simon Wren-Lewis stösst ein oft wenig beachtetes Problem an:



Discussion of the minimum wage often focuses on whether the measure is good for the low paid worker (e.g. will they lose their job as a result?). If distributional issues are considered, it generally involves the employer and employee (see for example the case of the Agricultural Wages Board discussed here). Sometimes discussion might stretch to firms doing something that could impact on other workers, like raising prices. However, if changes in the minimum wage have no impact on the overall level of GDP, higher real wages for low paid workers must imply lower real incomes for someone else.


The same logic can be applied to high executive pay, but it is often ignored. Here is part of one comment on my original post that was left at the FT: “the rise in incomes at the very top ... may be a worry in the dining halls of Oxford but in many decades not one person has mentioned such a worry to me. What worries people here, especially those at the bottom of the income distribution, is the decline in real wages …” But if higher executive pay has not led to higher aggregate GDP that pay has to come from somewhere.