7/12/2017

Bitte um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack

cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München

Polizeipräsidium München
80326 München

11. Juli 2017

Betreff: Bitte um Amtshilfe zur Festellung zweier Wohnadressen

Guten Tag bei der Polizei München,

Nach Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium des Innern in Berlin erfuhr ich mit Schreiben vom 03. Juli 2017 durch den sog. "Bürgerservice" und stoffliche Körperform verliehen duch Herrn Jens Toben - ein Bürgerservice ohne Emailadresse im Briefkopf im 21. Jahrhundert! -, dass entgegen meiner Annahme, die nachgeordneten Geschäftsbereiche des Bundesministeriums des Innern (BMI) wie u.a. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als auch das Beschaffungsamt des Bundespolizei (BPol) würden mein Anliegen abdecken, dem aus föderalen Gründen nicht so ist. Zuständig seien die "jeweiligen fachlich betroffenen Behörden des Freistaates Bayern". Verlässlich, wie es sich für einen Bürgerabwiegelungsservice geziemt, hatte der adrette Herr Jens Toben den Inhalt meines Briefes leicht missverstanden.

Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit den "jeweiligen fachlich betroffenen Behörden des Freistaates Bayern" hege ich begründete Zweifel ob einer Hilfeleistung in dieser Angelegenheit, will aber dennoch einer Illusion frönen und Ihnen den Grund meines Anschreibens mit der Bitte um Amtshilfe in folgender Sache erklären.

Am 07. Mai 2015 erging eine Online Strafanzeige gegen mich, den Betreiber des Blogs "meinjobcenter.blogspot.com", bei der Polizei München gegen 20 Uhr unter Angabe eines FALSCHEN Namens des Absenders. (Anlage 1)

Aufgrund von äusserst auffälligen Indizien bin ich mir zu 99,9999% sicher, der Anzeigende stammt vom Jobcenter München. Hier die Indizien basierend auf den drei Strafverfolgungen gegen mich mit Eingriff in die freie Meinungsäusserung (die in DE nicht gewährleistet ist, wie auch schon ein Vertragspartner der BRD, der Präsident der Türkei Gentleman Erdogan, in der internationalen Presse konstatierte!):
  • Bis vor kurzem fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, Einsicht in die Strafanzeigen von Mitarbeitern deutscher Arbeitsbehörden zu gewähren. (Einsicht in die Akten ist Europa Recht Artikel 6 EMRK)
  • Damit verbunden die Gewissheit des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor und er anonym bleiben. (Erst mein Hinweis in 2016 auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir Einsicht!)
  • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, ich würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen.
  • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall, auch basierend auf einer Anzeige einer Arbeitsbehörde, verloren hatte. Ich unterstelle, Ihnen ist eine Entscheidung des EGMR bzgl. 'double coincidence' bekannt. (siehe Entscheidung des EGMR im Fall Ferrantelli and Santangelo v. Italy, 19874/92, 7 August 1996) Zu allem Überfluss bemängelte dann der BGH, dass das LG München seid Jahren ohne einen Geschäftsverteilungsplan "Recht" sprach!
  • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen guten Erfahrungen und Kontakten mit dieser Polizeibehörde.
  • Der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet dem der zweiten Strafanzeige gegen mich in Sachen Himmler Bild und bezieht sich ebenso auf einen Jobcenter Mitarbeiter.
  • Die Anzeige war geplant. Anzeige im Mai 2015 wegen eines Blog Posts im November 2014 und wiederum eines Bildes mit Hakenkreuz.
  • Hinzu kommt eine auffällig ähnlich gelagerte Anzeige durch den stellvertr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck vom 21.07.2015 mit Az. BY8521-011221-15/7. In dieser Anzeige stellt sich Jürgen Sonneck bewusst blöd, als er Anzeige "gegen Unbekannt" stellt, obwohl der Gegenstand eine Beschwerde von mir gesandt an die 'Bundesbeauftragte für den Datenschutz' war und mein Schreiben dem Jobcenter vorlag! (Details in Pdf 2 vom 09. Juli 2017)
  • Alle Anzeigen beginnen mit der Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren".
  • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter München Pasing. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237 (Anlage 2). Die Münchner Polizei zeigte kein Interesse, die wahre Identität hinter der IP Adresse zu erkunden.
Aufgrund dieser äusserst auffälligen und konsistenten Indizien und Erfahrungen mit dieser kriminellen Behörde Jobcenter sehe ich lediglich minikülste Zweifel an meiner Überzeugung, ein Mitarbeiter des Jobcenter München steckte hinter der Online Anzeige gegen mich.

Leider vesäumte es die Münchner Polizei bewusst und intentioniert, die ihr bekannte IP Adresse auf die wahre Identität zu verifizieren. Stattdessen galt es, einen Blogger kalt zu stellen. Der EGMR hat sich mehrfach dahingehend geäussert, dass im Sinne der "Waffengleichheit" - ein wesentlicher Inhalt des Artikels 6 EMRK - auch Anstrengungen seitens der entsprechenden Behörden unternommen werden müssen, um einen Zeugen bzw. Involvierten ausfindig zu machen. So z.B. in der Entscheidung des EGMR 'Rachdad gegen Frankreich' vom 13.11.2013, BeschwNr. 71.846/01, Rz. 24 und insbesondere 'Bricmont gg. Belgien'.

Nun zu meiner Bitte:

Am Montag, 19. Juni 2017, forderte ich die damalige GFin des Jobcenter München Martina Musati (jetzt Agentur für Arbeit Stuttgart) auf, mir ihre Wohnungsadresse vom Mai 2015 mitzuteilen. Dieselbe Forderung ging an die Leiterin des JC Pasing Sabine Nowack. Wie zu erwarten, blieb eine Antwort aus.

Von der dritten Person, die mit grösster Wahrscheinlichkeit der Absender besagter Email war, der stellvertr. GF des JC München Jürgen Sonneck, ist mir laut Google die Adresse bekannt und hier besteht eine hohe Kongruenz zum einem mit der IP Adresse als auch den auffälligen Indizien.

Ich bitte also um die Wohnungsadressen zum Zeitpunkt der Absendung der Online Strafanzeige gegen mich unter falschem Namen im Mai 2015 von
  • Martina Musati, jetzt Arbeitsamt Stuttgart
  • Sabine Nowack, Jobcenter München Pasing
zum Zwecke des Vergleichs mit dem Ergebnis des IP Address Lookups. (Anlage 2)

Durch die Anzeige unter falschem Namen ist nicht nur in mein Recht der freien Meinungsäusserung, garantiert durch Artikel 10 EMRK, eingegriffen worden, es wurde auch durch die in Gestapo-Manier unternommene Hausdurchsuchung gegen den Artikel 8 EMRK verstossen.
Artikel 8 EMRK Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Diesem Schreiben folgt noch ein zweites bezüglich der Person Jürgen Sonneck als Hauptverdächtigen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Ihre Hilfe..

Mit besten Grüssen

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