8/29/2016

Bitte an Minister Maas und Nahles um Aufhebung von Manfred Jägers beeindruckenden korpulenten "schutzwürdigen Interesses".

cc Manni Jäger
GenSta Muc


Guten Tag Minister Heiko Maas und Andrea Nahles,

Im Mai 2016 gelang mir nach drei Jahren(!), in denen die Münchner Justiz als auch meine damalige Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin RAin Aglaia Muth sich standhaft weigerten, mir Akteneinsicht in eine Strafanzeige gegen mich zu gewähren, unter Berufung auf einer Entscheidung des EGMR endlich den Namen des Anzeigenden herauszufinden. U.a. wurde auch ein Gesuch meiner, ehem, Migrantentochter in typisch plump-bayerischer Art durch Staatsanwalt Peter Preuss abgebügelt.

Ja was soll ich sagen, im Land der Bananen Republik DE, in dem mittels einer ex-Stasi Mitarbeiterin vehement perfide Zensur betrieben wird mit monetärer Unterstützung durchs Ministerium zur Protegierung der Quotenfrau (1) der Küsten-Barbie?
Manfred Jäger in voller Korpulenz
seines "schutzwürdigen Interesses".

Nun, es war Manfred Jäger, nun Chef der  Agentur für Arbeit Ingolstadt, der am 13. Aug. 2012 u.a. wegen dieser Blog Post Veröffentlichung (siehe unten) Strafanzeige eingereicht hatte und der, würde man der gebotenen Lachnummer von Staatsanwalt Peter Preuss folgen, ein 'schutzwürdiges  Interesse' geniesse.



Fand nicht das Placet von Mani Jäger

Niemand greift in mein Recht der freien Meinungsäusserung ein und schon überhaupt kein übergewichtiger, plumper Dummkopf wie Manni Jäger (siehe diesen primitiven Brief mit dümmlicher Erpressung, beeindruckender Logik, sowie einer Datierung, die erkennen lässt, dass Manni Jäger nicht der Hellsten einer ist).

Leider erhielt ich im Mai 2016 lediglich Einsicht in die Stammakte und so fehlen, wie dort vermerkt, insgesamt 19 Seiten Dokumente, die jener nassforsche Proponent des behördlichen Mobbings mit selbiger Strafanzeige eingereicht hatte. Trotz zweier Briefe an den Staatsanwalt Weinzierl (der letzte im Juli 2016) erhielt ich bislang noch keine Einsicht in diese Seiten. (2)

Dies ist der inhärenten Peinlichkeit der Dokumente geschuldet. So konnte doch bis jetzt neben seiner Anmassung, Hartz-Rezipienten unterstünden der kritiklosen Hingabe an den Staat und jeglicher Abstinenz einer eigenen Meinungsäusserung, auch eine Aversion des Manni Jäger gegenüber der Sexualpraktik Bukkake konstatiert werden. Was für eine kulturelle Armut aus diesem Menschen emaniert.

Ich gedenke, mich seinen pornografischen Präferenzen und Aversionen unter Bezugnahme auf den bekannten angelsächsischen Anwalt Myles Jackman (Solicitor-Advocate specialising in Obscenity and Extreme Pornography cases. Obscenity Lawyer) in einem, wie ich hoffe, fruchtbaren und spritzigen Dialog zu widmen, um nicht noch einmal mit Manni Jägers pornografischen Wertvorstellungen zu kollidieren.

Ich fordere Sie in Ihrer Stellung als Minister auf, meinem Gesuch nach Einsicht in die vollständige Akte (3) Nachdruck zu verleihen. Der Grund ist ein zweifacher:
  • Ich habe Antrag auf Wiederaufnahme gestellt.
  • Meine Tochter und ich werden eine Beschwerde an den EGMR (unter Hinweis auf unsere laufende Beschwerde Nr. 35285/16) bezüglich aller drei rechtsbrechenden Fälle gegen uns inklusive zwei Computerbeschagnahmen etc. in englischer Sprache senden und wie üblich auf dem Blog veröffentlichen.
Gleichzeitig darf ich der bayerischen Polizei sowie der bayerischen Justiz die Beständigkeit meines Blogs versichern, mögen auch weitere Computerbeschlagnahmen folgen. Das Stichwort heisst 'Free Fucking Speech'.

Ich glaube nicht, dass fortgesetztes Schweigen einer Lösung zuträglich ist, meine verehrten Minister eines Landes mit Schrebergartenmentalität und interessierten Tropen zur Hassrede, paralleler Hetze gegen die Religion einer Hochkultur sowie sartoriellen Usancen.

Danke,

__________________
(1) Walter Benn Michaels hätte da ein paar intelligentere Gedanken.
(2) Es war mir auch vergönnt durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt zu erfahren, dass Europarecht in der Bananen Republik Deutschland keine sonderliche Konjunktur hat.
(3) Ich unterstelle freilich bei Ministern die Kenntnis des Artikels 6 MRK.

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