6/08/2016

Strafanzeige gegen Manfred Jäger, BA Ingolstadt, wegen Verstoss gegen Europa Recht

Manfred Jäger, BA Ingolstadt:
'Europa Recht? Watdatdan?'
Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

06. Juni 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Manfred Jäger

Agentur für Arbeit Ingolstadt, 85037 Ingolstadt

wegen Verstosses gegen

  • Art 6 Abs.3 EMRK

Begründung:

Mit  Schreiben vom 13. August  2012 machte der damalige Stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München Herr Manfred Jäger 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' wegen,  wie er es nannte, diffamierender Beiträge im Internet geltend. Dieses Schreiben hatte ich in meiner ersten Strafanzeige gegen diesen Herren vom 30. Mai 2016 als Kopie beigelegt.

Wie ich auf Seite 1 von Herrn Jägers Strafanzeige vom 13. August 2012 lese, hatte er seinerzeit drei Anlagen eingereicht.

  • die Anlage 1 (10 Seiten)
  • die Anlage 2 (5 Seiten)
  • die Anlage 3 (4 Seiten) Ich nehme an, dies ist das Nötigungsschreiben.

Diese 19 Seiten, die der Akte bei meiner Akteneinsicht in München aus mysteriösen Gründen nicht beilagen, würde ich gerne zugesandt bekommen (gerne als Zip file), da wir, d.h. ich und meine Tochter, gegen Manfred Jäger von der Bundesagentur für Arbeit Ingolstadt Klage einreichen wollen.

Es wird ausserdem vorab eine Beschwerde in englischer Sprache an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von mir aufgesetzt und veröffentlicht werden. Diese wird auch an alle relevanten Bundesministerien gesandt werden.

Die Akteneinsicht wurde mir und meiner Tochter seid 2013 sowohl von Münchner Gerichten, meiner lächerlichen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth als auch von der Staatsanwaltschaft München standhaft verweigert!

Herr Jäger ist von mir mehrfach aufgefordert worden, dem nachzukommen. Er scheint der Auffassung zu sein, Hartz IV Empfänger sind juristisches Freiwild. Er könnte bei mir nicht falscher liegen.

Der Vollständigkeit halber verweise ich in diesem Zusammenhang u.a. auf

Case The Fortum Corporation v. Finland (application no. 32559/96)
CASE OF SUOMINEN v. FINLAND   (Application no. 37801/97) 

Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht.

Mit freundlichen Grüssen

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