6/14/2016

Strafanzeige gegen Harald Thomé, my-sozialberatung.de, wegen unlauteren Wettbewerbs.

Staatsanwaltschaft Wuppertal
Postfach 10 18 60
42018 Wuppertal

11. Juni 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Harald Thomé

c/o Tacheles e.V., Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal

wegen Verstosses gegen
  • § 3 UWG, Abs. 1, 2 und 4
  • § 5 UWG, Abs. 1 und 2
  • § 5a UWG, Abs. 1, 2 und insbesondere Abs. 6
Laut der DENIC Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG zeichnet Herr Thomé verantwortlich für die Website "my-sozialberatung.de" (siehe Anlage). Diese Website offeriert über eine Datenbank Adressen von Rechtsanwälten, insbesondere Rechtsanwälte für Hartz IV Bezieher.  Es handelt sich hier ausschliesslich um Personen, die finanziell arg eingeschränkt sind und weiters dringend juristische Hilfe benötigen und diese verlässlich.

Nirgendwo ist auf der Website "my-sozialberatung.de" angemerkt, dass gelistete Anwälte eine jährliche Gebühr von € 120,- zahlen. Noch viel weniger ist erkenntlich, dass sich der "Verein" Tacheles e.V. wie es hier heisst "nicht unwesentlich finanziert":

"Für Anwälte ist die Datenbank kostenpflichtig. Der Verein Tacheles finanziert sich über die Datenbank nicht unwesentlich, ich möchte daher alle Anwälte auffordern sich dort mit einzutragen und damit unter anderem die dauerhafte Finanzierung des Vereins Tacheles sicherzustellen. Also bitte Solidaritätseinträge vornehmen."

(siehe "http://www.demokratisch-links.de/category/arbeitspolitik/page/2")
Daraus kann potenziell ein Interessenkonflikt entstehen, der umso schwerere Konsequenzen für Hartz IV Bezieher haben kann.

§ 5a Absatz 6 UWG besagt:

Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Meine Tochter und ich trafen über diese Datenbank auf einen Anwalt aus München, der diese Datenbank dazu benutzt, für eine Beratung € 71,40 inkl. USt zu berechnen - und in der Angelegenheit nichts tat! - statt, wie Herr Thomé anlässlich einer Email nach unserer Beschwerde bei dem "Verbraucherschutz.de" erläuterte:

"Wir hielten es für geeignet, wenn Verbraucherschutz e.V. den Petenten dahingehend aufklärt, das ein Anwalt der Hartz IV-Mandate übernimmt, somit Beratungshilfe- und PKH-Mandate, neben der Zuzahlung zur Beratungshilfe keine weiteren Gebühren fordern darf. Wenn das der RA nicht umgesetzt hat, hat der Petent einen Erstattungsanspruch der unzulässig erhobenen Gebühren. Solch eine Sachverhaltsaufklärung sollte Verbraucherschutz e.V. bei einem Petenten  durchführen."

Diese Beratungsgebühr beträgt jedoch nur € 15,-. Am 05. April 2016 erhielt ich vom Verbraucherschutz.de dann eine weitere Email:

"Herr Thomè verweigert weiteren Schriftverkehr mit uns.
 Da dieser Vorgang einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen."

Besagter Anwalt aus München erklärte sich dann im Januar 2015 bereit, meine Verteidigung in einer Berufungsverhandlung gegen das Jobcenter zu übernehmen und damit verbunden Akteneinsicht. Die Kosten betrugen € 238,-.

Weder bekam ich je eine Information über den Akteninhalt, noch gab es in 3,5 Monaten ein Gespräch zum Verhandlungsvorgehen. Der Anwalt erschien unvorbereitet in der Verhandlung.

Nach meiner Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin erfuhr ich jetzt nach elf (!) Monaten, dass besagter Anwalt tatsächlich Akteneinsicht vorgenommen hatte. Akteneinsicht zurückzuhalten ist ein Verstoss gegen Artikel 6 EGMR und damit ein Verstoss gegen Europa Recht! Nebenbei sei bemerkt, dass wir diesen zugrundeliegenden Fall nun bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen mit Frist im Juli 2016.

Besagter völlig desinteressierter Anwalt bot sich dann noch an, die Revision für € 416,50 zuübernehmen.

Wie aus seiner Antwort an den Verbraucherschutz.de vom 19. März 2015 verlautet, ist Herr Thomé auch der Ansicht:

"Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
 der Verein Tacheles e.V. trägt inhaltlich keine Verantwortung für die Art der Tätigkeit von Beratungsstellen und Anwälten im Tacheles Adressverzeichnis. Wenn durch falsche, unterlassene oder unvollständige Beratung einem Ratsuchenden Schäden entstanden sind, dann muss der Geschädigte sich an den falsch Beratenden wenden und dort seine Haftungsansprüche sicherstellen.  Es empfiehlt sich bei Anwälten zusätzlich an die jeweilige Rechtsanwaltskammer zu wenden."

Ich halte dies zum einen für eine zynische Haltung, zum anderen als Verstoss gegen die Gewährleistungspflicht.

Wir haben Strafanzeige gegen diesen Anwalt wegen Betrugs und versuchten Betrugs gestellt, da er sich weigert, eine Rückerstattung zu leisten.

Fazit: Die Website "my-sozialberatung.de" suggeriert eine Hilfe in juristischen Angelegenheiten mit primärer Ausrichtung auf die Einnahme jährlicher Eintragsgebühren.

Geschilderter Fall ist kein Einzelfall. Ich hatte noch ein Beratungsgespräch mit einer RAin, das eventuell einen Cent wert wahr, denn ich erhielt danach vom Datenschutzbeauftragten des Bundes eine bessere Auskunft.

Mir scheint, Herr Thomé sieht in der Website "my-sozialberatung.de" ein Vehikel zur Monetarisierung aus der Hartz IV Szene. So liest man hier "http://www.demokratisch-links.de/category/arbeitspolitik/page/2":

"Wir sind grade dabei, für alle eingetragenen Stellen (Beratungsstellen/Kanzleien) Rahmenverträge zu verhandeln. Ein Rahmenvertrag steht schon (Handyvertrag im O2-Netz, für 19,99 € in a l l e deutschen Netze telefonieren zu können, einschließlich SMS Flatrate (unbegrenzt) und 500 MB Internet). Dann stehen wir mit juristischen Verlagen in Verhandlung, wo uns auch positive Rückmeldung gegeben wurde …. Ziel ist es, damit mehr Attraktivität für die eingetragenen Stellen und für hoffentlich noch viele neue Einträge zu schaffen. Das Handyangebot gibt es ab nächstem Jahr."

_______________
Anlage

Denic Ausdruck

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