9/17/2019

LSG Präsident Kolbe, ist Ihnen eigentlich so ganz beiläufig der Begriff 'Litispendenz' geläufig?

Az. L 1 SV 23/19 B

Tag LSG Präsident Kolbe,

Also Präsident Kolbe, Sie Ästhet par Excellence, da treten Sie in dieser Angelegenheit 'Blocken auf Twitter' nach Pdf über diesen völlig verblödeten ex-Jobcenter Beamten und Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' an das Blond-Duddelchen Franziska Giffey vom BMFSFJ persönlich als Richter an. Unterstreichen damit, dass Sie das Papier des Deutschen Bundestags “Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“), © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18" überhaupt nicht interessiert. Das hat Michael Corleone eleganter gelöst. So etwas delegiert man, statt sich zu kompromittieren. Sie kommen mir vor wie ein Hogarthian pageboy.

Ist Ihnen eigentlich so ganz beiläufig der Gedanke an Litispendenz gekommen? Oder sind Sie mehr eitel in Urkundenunterdrückung engagiert? Will hindeuten auf das Schreiben des SG München vom 11.04.2019 mit der Mitteilung an mich,“dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”... und weiter dies sei “Auf richterliche Anordnung geschehen!

Kann ich Sie mal so ganz en passant mit dem Abs. 1 des § 276 ZPO belästigen? Da heisst es doch glatt:
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen.
Mit dieser Übersendung meiner Klagen durch das SG München an die Ministerien ist die Litispendenz eingetreten. Ist die Klage rechtshängig geworden, bleibt das Gericht zuständig, auch wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO), sog. perpetuatio fori. Das Schreiben findet keine Erwähnung in dem Beschluss und das verwundert nicht, denn Deutschland ist Weltmeister im Blocken auf Twitter.

Sie denken lax, Wertester, und auf beklagenswert dünnem Niveau, wenn es in diesem Beschluss heisst, die Angelegenheit falle nicht in den Anwendungsbereich des § 183 SGG. Wirklich? Es heisst doch Anwendungsbereich und hier ist Absatz 1:
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. 
Das liegt doch hier vor: Es geht implizit um die primitiven Machenschaften des ex-stellvertretenden Geschäftsführers der staatlichen Billig-Lohn Mafia Kaschemme JC München und Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' und die Inkenntnissetzung des BMAS und des BMFSFJ über diesen charakterlich völlig heruntergekommenen, von Polizei und Justiz gedeckten, beamteten Hallodri Sonneck alias 'C. Paucher' durch mich.

Herr Gott, Günter Kolbe & LSG Präse, ihr müsst in eurem korrupten Shithole Bayern eure beamteten Verbrecher einfach besser trainieren, ihr widerlichen Deutschen. Mit diesem heruntergekommenen Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' kann man nicht mal ne Currywurst Bude überfallen. Dat geht inne Büchs wie bei 'Before the Devil Knows You're Dead'.

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