5/23/2018

Das SG München, DE-Mail und sag dem Datenschutz im Kiosk cum Fastfood Restaurant endgültig adé

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

23. Mai 2018

Betreff: DE-Mail und sag dem Datenschutz im Kiosk cum Fastfood Restaurant endgültig adé.

Guten Tag beim SG und LSG,

Ich erhielt nach meiner Bitte um Nennung einer Email Adresse, über die ich Pdf Dokumente an das SG München senden kann eine Antwort vom 23.03.2018 mit einem Aktenzeichen Az. S 42 AS 515/15. Dabei verwies ich auf die zunehmende Quantität der Kommunikation wegen der staatlich-bayerischen Sozial-Verbrecher-Behörde Jobcenter München. Die Verbrecherhöhle, aus der der hinterhältige Behörden-Halunke C. Paucher (so laut Polizeibericht BY 8644-001083-15 / 3, Kriminalfachdezernat 4) stammt und der mittels eines Namens, der in Bayern nicht (!) existiert, eine sechs Monate vorher geplante Anzeige sandte.

Kostengründe führte ich an und insbesondere die klare Kenntnis meiner Identität als auch den Fakt, dass die Münchner Staatsanwaltschaft meine Anschreiben akzeptiert. Die Option über egvp.de zu kommunizieren, steht mir nicht zu Verfügung, da die Münchner Justiz in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Manier unsere Computer beschlagnahmt hatte und einen mutwillig (!) beschädigt zurückgegeben hat. Ausserdem ist eine teure Smartcard vonnöten. Auf der Website der Münchner Sozialgerichte wird auch die Kommunikation per De-Mail angeboten.

Mein Anliegen wurde vom SG München abgewiesen mit dem zynischen Hinweis, dem "Gesetzgeber einen entsprechenden Änderungsvorschlag" zu unterbreiten. Ich denke, meine Lösung ist eine deutlich bessere und basiert auf jüngsten Erfahrungen mit dieser typisch deutschen Lachnummer De-Mail, die auch nur in Deutschland funktioniert (1).

Damit wäre ich beim Thema Nicht Vorhandener Datenschutz bei De-Mail Antrag (2). Ich erwarte vom SG München hierzu eine Stellungnahme.

Hier ist der Ablauf der Anmeldung zu De-Mail, die sukzessive über mehrere Seiten erfolgt:
  • Gleich auf Seite 1 wird neben Namen etc. die Handynummer verlangt! Es ist nicht nachvollziehbar, wieso wenn für eine "rechtswirksame Kommunikation per E-Mail (z.B. Klage, Berufung, Beschwerde) ... wegen der fehlenden Rechtssicherheit und des mangelnden Datenschutzes" (so auf der Website der Münchner Sozialgerichte) eine normale Email nicht zulässig ist, eine Handynummer genannt werden muss.
  • Es kommt aber noch besser, denn um die nächste Seite zu ereichen, ist die Angabe der Handynummer zwingend. Dort erfährt man dann, dass es verschiedene Möglichkeiten zur persönlichen Identifkation gibt. Auch OHNE Handynummer!
  • Eine ist, einen persönlich genehmen Termin anzugeben, zu dem man angerufen wird. Bei mir war das der 9. Mai zwischen 12 - 16 Uhr. Natürlich rief von dem Pennerverein Web.de niemand an, dafür aber am 7. Mai und der landete auf der Mailbox.
  • Später erfahre ich von einem Mitarbeiter, dass eine Identifikation über den Handyanruf gar nicht möglich ist. Dieser dient nur zur Terminvereinbarung eines Besuchs von einem Mitarbeiter zur persönlichen Identifikation daheim (3).
  • Gemach, es wird noch wesentlich besser in München. Man kann sich ein Pdf ausdrucken mit seinen Daten. Mit diesem Datenblatt mit persönlichen Daten und Pass geht man zu einem einzigen Ort in München. Das ist ein DPD Shop in der Truderinger Strasse 261. Dort angekommen, kennt niemand einen DPD Shop! Denn ...
  • der DPD Shop ist ein Kiosk! Unbedingt Google Streetview ansehen. Angeschlossen ist ohne Abtrennung ein Fastfood Restaurant. Dort gibt man einer wildfremden Person sein Datenblatt. Ich war zwei Mal dort und traf beim zweiten Mal eine andere Person, die sich hinten im Fastfood Restaurant aufhielt. Der Kiosk war unbesetzt und das Büro dahinter stand offen. Dort gehen also die persönlichen Daten hin und ich habe keine Ahnung, wer noch alles Zugang zu diesem Büro-Kabuff hat.
  • Mit anderen Worten, die Handynummer ist gar nicht zwingend notwendig zur Identifizierung. Man kriegt aber von diesen Web.de Typen einen Rabatt von € 4,-, wenn man seine Handynummer listen lässt. Geht es noch eine Ecke primitiver, SG/LSG München?!?!
  • Trotz Kündigung kann ich bis heute nicht meinen Account bei Web.de auflösen, da angeblich noch irgend etwas offen steht! Muss man Deutsche überhaupt noch kommentieren?
Wertes SG/LSG München, ich erwarte eine Stellungnahme bis zum 07. Juni 2018 und werde dann Kontakt mit der Bundesdatenschutzbeauftragten aufnehmen und dem Bundesjustizministerium. Diese Frau Graf-Schlicker vom BMJV bekam leider in typisch deutscher Manier nicht ihre Zähne auseinander nach meinem Schreiben an sie.

Die Sozialgerichte München bieten also einen "Service" an, der nicht einmal den Mindestvoraussetzungen eines Datenschutzes gerecht wird!

Ich darf bitten, Abstand zu nehmen von der üblichen Zusendung dieser Standard-Email, nach der Briefverkehr mandatorisch ist. Diese Pdf gilt als zugestellt.

Mit freundlichen Grüssen


_________
(1) Man muss sich die ass-hatted Idiotie dieser deutschen Informatiker (wer kommt auf so ein verrücktes Wort?) vorstellen, ein Emailsystem beschränkt auf ein Land sich auszudenken.
(2) Selbstverständlich ist Datenschutz in Deutschland eine Chimäre.
(3) Wer jetzt noch nicht brüllend lachend am Boden liegt, sollte Kontakt zu einem mexikanischen Drogendealer aufnehmen.

. . . . . . . .

 Hier die Antwort des LSG auf meine um 3:31 PM gesendete Email. Die LSG Email trägt die time stamp 4:48 PM.

Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,

Sie haben an das Gericht eine verfahrensbezogene E-Mail geschickt.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
In Rechtssachen ist die Übermittlung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen per E-Mail nur zulässig, wenn die Übermittlung aus einem De-Mail-Konto erfolgt. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Aus diesem Grund kann Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden. Ihr Inhalt gilt als nicht zugegangen und ist insbesondere nicht geeignet, eventuell laufende Fristen zu wahren.

Eine elektronische Einreichung ist auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php und unter http://www.egvp.de.

Ansonsten benutzen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse den Postweg oder einen anderen zugelassenen Übermittlungsweg.

Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen



Bayer. Landessozialgericht
Gerichtsleitung

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