5/02/2018

Verfassungsbeschwerde gg. Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts 2018

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich sowohl gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts als auch des Sozialgerichts München. Insbesondere gegen ein nahezu unglaubliches Schreiben des LSG vom 23.03.2018 und formell zugestellt am 28.03.2018 (Anlage 4). Darin erwartet das Gericht eine "Stellungnahme bis zum 2.4.2018 (Eingang bei Gericht)"!

Der 28.3. war ein Mittwoch, der 30.3. war der Feiertag Karfreitag, Samstag hat ein Gericht geschlossen, der 1.4. war Ostersonntag und entsprechend der 2.4. der Ostermontag. Eine solche provokante Fristsetzung kann unmöglich rechtens sein.

Dem SG München sind vom Beschwerdeführer zu leistende Strafzahlungen in Höhe von derzeit monatlich € 85,- (alle Strafzahlungen basieren auf Strafanzeigen durch deutsche Arbeitsbehörden, die in die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers eingreifen. Die letzte aufgegeben durch den bis Mitte 2017 stellv. GF des JC München Jürgen Sonneck unter Angabe eines falschen Namens. Siehe Verfassungsbeschwerde Az. 1 BvR 246/18) bekannt.

Im Dezember 2015 starteten der Beschwerdeführer mit seiner Tochter nach all diesen Attacken durch deutsche Arbeitsbehörden  einen Fundraiser auf der amerikanischen Internet-Plattform 'FundedJustice' (Anlage 8). Über diesen Fundraiser kam der Beschwerdeführer in Kontakt mit einer Person, die gewillt ist, in den juristischen Belangen als auch offenkundig instigierten Engpässen seitens deutscher Behörden finanziellen Einsatz zu leisten. Dieses Geld ist also nicht sein Geld! Es ist auch kein Einkommen. Es ist Teil eines virtuellen Legal Defense Funds gegen deutsche Behörden und insbesondere kolludierende bayerische Justiz/Polizei. Dies ist dem SG München und dem JC München seid einem Brief vom Juli 2017 bekannt.

Dieser Umstand ist dem Jobcenter München ein Dorn im Auge, da es eine mit allen Mitteln intendierte finanzielle Schädigung und Verhaftung betreibt.

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