5/02/2018

Betreff: Klage beim LG München gg. Freaky Fucking Frigtard Jürgen Sonneck, vormals Jobcenter München

Landgericht München I
80316 München

02. Mai 2018

Az. 15 O 4865/18 (SG München Az. S 42 AS 2950/17)

Guten Tag Frau ...,

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 10.04.2018 teile ich Ihnen mit, dass meine ursprüngliche Klage beim SG München vom 26. Nov. 2017 gegen das Jobcenter München (JC) gerichtet war und Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen führte aufgrund äusserst auffälliger Indizien.

Mittlerweile erfuhr ich im Februar 2018, dass aufgrund meiner zahlreichen Kommunikationen, nicht zuletzt mit dem Münchner Polizeipräsidenten und dem BMAS, Jürgen Sonneck klammheimlich in bayerischer Behörden-Tradition "umweltfreundlich und nachhaltig entsorgt" wurde und nunmehr schaffenskräftig das Münchner Referat für Bildung und Sport bereichert. Eine weitere Interpretation wäre müssig.

Nunmehr stellt sich vielmehr die Frage - und ich stelle diese als Laie ohne einen juristischen Anspruch -, fällt die Uhrzeit der Online Anzeige laut Polizeipotokoll 19:57:40 Uhr und von einer nicht zum JC gehörenden IP-Adresse in die Arbeitszeit eines JC Mitarbeiters? Ich habe dies am 30. April 2018 bei der GFin des JC, Frau Farrenkopf, per Email angefragt. Sollte eine Antwort ausbleiben, so denke ich Klärung beim BMAS, dem Bundesjustizministerium und dem Kanzleramt zu erhalten.

Ob die Massnahmen der Justiz rechtswidrig waren, kann sicherlich ein Anwalt besser beurteilen. Zu diesem Behuf stelle ich beiligend Antrag auf PKH.

Das Schreiben insinuiert eventuelle mutwillige Intentionen meinerseits. Das Gericht scheint seltsame Standards der Moral zu unterhalten. Wenn ein leitender  Behördenmitarbeiter einer Sozialbehörde eine Anzeige unter falschem Namen aufgibt gegen einen Bezieher von sozialer Hilfe mit Kind, dann liegt moralische und ethische Dekadenz auf höchstem Niveau vor und eine für diese Hässlichen Deutschen typische Einstellung der Schadenfreude und Missgunst.

Schon in meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15 stellte ich klar fest:
"Am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
In einem Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
Das Gericht unternahm nichts, denn ein Blogger muss mit allen Mitteln kalt gestellt werden.
Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende vom Jobcenter München oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.
Die Email Anzeige vom 07.05.2015 unter falschem Namen weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing und in der Nähe der (laut Google) Wohnung des stellvetr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, gegen den ich am 24. November 2016 Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts eingereicht habe."
 Ich denke, die Umstände dieser Anzeige vom 07. Mai 2015
  • unter Angabe eines falschen Namens;
  • genau einen Tag nach meiner Verurteilung basierend auf einer Anzeige derselben Person;
  • die vermeintliche Sicherheit dieser niederträchtigen deutschen Behörden-Person, die Justiz würde auch diesmal wie im Fall Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 über Jahre durch Verweigerung der Akteneinsicht Deckung garantieren;
  • das Vertrauen in die Verschwiegenheit von Rechtsanwalt Aiko Petersen, trotz oder gerade wegen Akteneinsicht, denn Hartz 4 ist ein veritables Feuchtbiotop mit einträglicher Remuneration die Sozial-Strata durchziehend und
  • die Monate vorab geplante Anzeige,
lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Institution Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst meiner Tochter gestohlen hat und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet.

Diese Aktion des Jürgen Sonneck noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers meiner Tochter und der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung!

Das Anliegen dieser primitiven deutschen Behörden-Person war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen - der Vorwurf von Hate Speech bei einer Karrikatur der damaligen Yahoo CEOin und dem Bezug auf freie Meinungsäusserung in dem Blog Post ist geradezu lächerlich -, sondern es ging dieser Behörde Jobcenter ausschliesslich um deutsch-behördentypische primitive Rache und die Unterdrückung von Berichten und Erlebnissen mit einer neoliberalen staatlichen 'Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Humanresourcen zur Promotion des Exportsurplusses' und die Knebelung eines Bloggers im Verbund mit einer Justiz und einer Polizei. Warum suchte sonst diese durchtriebene Person das Dunkel der Anonymität?!

Ich habe in meiner Klage beim SG München vom 14. Okt. 2017 klar die hinterhältige Intention, mir und meiner Tochter wiederholt Schaden zuzufügen angeführt. Sie besteht in der

  • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 3 Abs. 3; Art. 6 Abs. 1 und 2,
  • Verletzung des Artikels 10 EMRK,
  • des § 193 STGB und
  • § 226 BGB.

Nazi Joseph Goebbels kommt mir bei dieser Person und Firma JC in den Sinn: „Viele von denen, die hier sitzen, um öffentliche Meinung zu machen, sind dazu gänzlich ungeeignet. Ich werde sie sehr bald ausmerzen“ (vgl. Fröhlich 1987/Bd. 2: 393).

Von Herzen

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