5/01/2018

Rassisten-Behörde Jobcenter München sollte sich an Art. 3 Abs. 1 GG halten

Jobcenter Pasing
Landsberger Str. 486
81241 München

02. Mai 2018

Frau Strama,

In 2017 schloss meine Tochter einen Untermietvertrag mit mir ab. Dieser wurde dem JC zugesandt. Der Untermietvertrag stipulierte eine Monatsmiete für meine Tochter von € 300,- Diesen Betrag überwies sie jeweils am 31.03., 03.05. und 31.05.2017 an den Vermieter.

Es folgte eine Mahnung des Vermieters über den Betrag von € 69,35. Das rassistsiche JC hatte sich wieder einmal grundgesetzwidrig verhalten. Die Person Preukschat erdreistete sich sogar in schnoddrig-rotzfrecher Behörden-Parlance von einem "unglaubwürdigen" Vertrag zu sprechen.

Hier folgt ein Auszug der Leitsätze des Bundesverfassungsgericht zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -
Art. 3 Abs. 1 GG lässt sich auch nach den Grundsätzen der mittelbaren Drittwirkung kein objektives Verfassungsprinzip entnehmen, wonach die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten von diesen prinzipiell gleichheitsgerecht zu gestalten wären. Grundsätzlich gehört es zur Freiheit jeder Person, nach eigenen Präferenzen darüber zu bestimmen, mit wem sie unter welchen Bedingungen Verträge abschließen will.
Der Ausgleich wurde am 29.06.2017 von meiner Tochter überwiesen. Ich erwarte die Rückzahlung dieses Betrags bis zum Freitag, 11. Mai 2018.

Sollte dieser Termin verfallen, werde ich dem JC in den Ministerien die Hölle heiss machen. Dies ist doch die Drecksbehörde aus der ein Hallodri unter falschem Namen Anzeige erstattete und von Münchner Justiz und Polizei gedeckt wurde.

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