2/18/2017

Wie steht das Bundesjustizministerium zur Kungelei von Münchner Rechtsanwältin Aglaia Muth?

Nicht RAin Aglaia Muth
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
11015 Berlin

cc "RA"in Aglaia Muth, München (per Email)

18. Feb. 2017

Sehr geehrter Justizminister Maas,

Die Bundesrechtsanwaltkammer verwies mich an Ihr Ministerium, da es die Rechtsaufsicht über die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft inne hat.

Ich komme also nicht umhin, Ihnen heute zu schreiben, nachdem vor etlicher Zeit sowohl von der RAK München als auch der Schlichtungsstelle in Berlin meine Beschwerde über die seltsam operierende "Rechtsanwältin" Aglaia Muth aus München mit einem Gähnen gewürdigt wurde. Hätte es ihrer Performance im Centercourt der Münchner Jurisprudenz gegolten, so wäre meine Zustimmung gewiss.

Der zugrunde liegende Fall betrifft meine Veröffentlichung in 2012 des damals bekannten Merkel-Nazi Fotos mit Swastika anlässlich der vandalenhaften bundesdeutschen Invasion Griechenlands mit Waffen der finanziellen und wirtschaftlichen Massenzerstörung auf meinem Blog und das in ähnlicher Form in den deutschen Medien gezeigt wurde. Akteneinsicht wurde mir bis Mitte 2016 trotz diverser Ersuchen von mir als auch meiner tibetischen Tochter verwehrt. Auch meine o.g. Pflicht"verteidigerin" verweigerte sie! Dies widerspricht dem Artikel 6 EMRK! Mittlerweile ist der Grund der Verweigerung klar, doch mehr dazu am Ende.

Das Gerichtsverfahren verlief wie folgt:

- In einem vorgerichtlichen Schreiben zweifelte Richter Grain meinen mentalen Zustand an (sehr beliebt in Bayern bei nicht genehmer Meinungsäusserung) und erwähnte die Möglichkeit einer Untersuchung. Wie wir alle wissen, sind Hartz 4 Rezipienten mentale Wracks, unzurechnungsfähig und eigentlich mehr für eine "Endlösung" prädestiniert. Der implizierte Vorschlag war, schuldig zu plädieren mit Aussicht auf mildere Strafe. MAW, die freie Meinungsäusserung doch rektal zu konsumieren.

Mein gerichtlich bestellter "Rechtsanwalt" (Frau Aglaia Muth, München) ermutigte mich, zuzustimmen. Wörtlich am Telefon, 'das kann von Vorteil sein'. Freie Meinungsäusserung scheint der Person dispensabel.

- Nachdem meine "Anwältin" die Fallakten gesehen hatte, sagte sie mir, sie neige dazu, dem Richter zuzustimmen. Das sind ideale Voraussetzungen für eine Verteidigung.

- In der ersten Verhandlung im Februar 2014 dominierte meine "Anwältin" souverän, indem sie kein einziges Wort zu meiner Verteidigung vortrug (der EGMR hat sich mehrfach geäussert, wie eine Verteidigung zu sein hat) und sass da wie blöd. In dem Protokoll heißt es: "Verteidigungsanwalt des Angeklagten plädiert: Strafe nach Ermessen des Gerichtes. Vor der Einziehung dem Angeklagten die Möglichkeit ... geben, seine wichtigen Daten vom Computer zu ziehen."

- Nach der Schlusserklärung des Richters wandte ich mich an sie: "Also bekomme ich meinen Computer zurück?"

RAin Muth: "Nein, weil Sie in Berufung gehen". (!)

- In der Berufung hockt sie wieder wie blöd im Sessel. Als Richterin Bassler vom LG München ihr das Wort erteilt, laviert sie: "Es ist möglich, dass solche Merkel-Nazi-Bilder in den deutschen Medien erschienen sind, aber ich kann mich nicht genau erinnern." Warum sollte diese Person auch engagiert und vorbereitet sein, wenn sie ohnehin Geld abzocken kann für Desinteresse?

- Im Protokoll heißt es ebenso "Strafe im Ermessen des Gerichts".

- Alle Verteidigungsunterlagen wurden von mir vorbereitet. Es gibt nicht eine einzige schriftliche Seite von meiner "Rechtsanwaltin"!

- Das Urteil der Revision schickt mir diese Dumpfbacke und "Verteidigerin" Muth ohne Angabe der Stadt und Postleitzahl auf dem Umschlag, so dass ich es 14 Tage später erhielt.

Der EGMR entschied im CASE OF ARTICO v. ITALY  (Application no. 6694/74) wie folgt:
33.
...
Der Gerichtshof erinnert daran, dass das Übereinkommen nicht nur theoretische oder illusionäre Rechte garantieren soll, sondern auch praktische und wirksame Rechte; Dies gilt insbesondere für die Verteidigungsrechte im Hinblick auf den prominenten Platz in einer demokratischen Gesellschaft durch das Recht auf einen fairen Prozess, von dem sie abgeleitet werden (vgl. Urteil Airey vom 9. Oktober 1979, Reihe A, Nr. 32, 1213, Ziffer 24 und Ziffer 32). Wie die Delegierten der Kommission zutreffend hervorgehoben haben, hat Artikel 6 Abs. 3 (c) (Art. 6-3-c) spricht von "Hilfe" und nicht von "Nominierung". Auch die bloße Nominierung stellt keine wirksame Hilfe dar, da der für Prozesskostenhilfe ernannte Rechtsanwalt sterben, schwer erkranken kann, für einen längeren Zeitraum daran gehindert wird, seine Pflichten zu handeln oder abzuwehren. Wenn sie über die Situation informiert werden, müssen die Behörden ihn entweder ersetzen oder ihn dazu veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Verabschiedung der restriktiven Auslegung der Regierung würde zu Ergebnissen führen, die mit dem Wortlaut von Buchstabe c (Art. 6-3-c) und der Struktur von Artikel 6 (Artikel 6) insgesamt unvereinbar und unvereinbar sind ; In vielen Fällen könnte sich eine Rechtshilfe als wertlos erweisen.
(Google translate)
- Mein für 25 Monate beschlagnahmter Computer kümmerte diese dilettantische Anwältin überhaupt nicht. Stattdessen wurde sie für eine Nichtleistung und Prozessbeischlaf bezahlt.

Wie ich Eingangs erwähnte, ist der Grund für die Weigerung des Münchner Gerichts, Staatsanwaltschaft und meiner "Rechtsanwältin" Muth mir Akteneinsicht, die mir nach Europa Recht zusteht, zu verwehren glas klar. Nachdem ich unter Berufung auf eine EGMR Entscheidung schliesslich im Mai 2016 Akteneinsicht in die Stammakte bekam, fehlten dort 19 Seiten, die der Anzeigende in 2012 an die Polizei München gesandt hatte.

Der Anzeigende war Manfred Jäger, Chef der Arbeitsagentur Ingolstadt, damals allerdings in München tätig. Ich bin Hartz 4 Empfänger, der u.a. seine persönlichen Erfahrungen mit dieser Behörde Jobcenter auf seinem Blog veröffentlicht. Das ist im Billig-Lohn Land inakzeptabel. Kritik muss niedergeschlagen werden.

Bis dato weigert sich die Staatsanwaltschaft eisern, diese 19 Seiten des Manfred Jäger herauszurücken und es darf mehr als vermutet werden, dass unter diesen Seiten sich Instruktionen/Vorschläge befinden, wie ich mundtot gemacht werden kann. Es darf weiters mehr als vermutet werden, dass diese Person Aglaia Muth mitwissendes Instrument dieses Komplotts war!
Art. 6 III und I EMRK. Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig.
EGMR, Urt. v. 17. 2. 1997 ‑ 10/1996/629/812
Eine Wiederaufnahme wird mir von der Münchner Justiz standhaft verweigert.

Im Oktober sandte ich meinen 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court an den EGMR und er wurde in unsere Beschwerde Akte aufgenommen. Aglaia Muth wird dort explizit und ausführlich erwähnt unter Case 1.

Und ist dieser folgende Vorfall nicht auch interessant: RA Aiko Petersen aus München tritt als mein Anwalt in einem zweiten Fall (diesmal nach Anzeige durch das Jobcenter München und mittlerweile eingereicht als Beschwerde beim EGMR unter der Beschwerde Nr. 35285/16) für die Berufungsverhandlung an. In den vier Monaten bis zum Gerichtstermin gibt es kein einziges Gespräch (!). Nach der Verhandlung im Mai 2015 bekunde ich in Gegenwart meiner Tochter mein Interesse zu wissen, wer der Anzeigende gewesen sei. Schweigen von Anwalt Petersen. Zwei Monate später erreiche ich Akteneinsicht und erfahre, es war das Jobcenter. Seltsam, diese Interessenkongruenz zwischen Rechtsanwalt und Jobcenter. Danach biedert er sich noch an, mich in der Revision zu vertreten gegen das lockere Sümmchen von gut € 400,-. Gebrauchtwagenhändler an Ausfallstrassen haben einen höheren Ethos als deutsche Anwälte. Auch in diesem Fall wiegelte die Schlichtungsstelle Berlin ab.

Nicht genug damit, was ein echter teutonischer Anwalts-Recke ist, der dümpelt auch noch bei 'http://www.my-sozialberatung.de' für € 120,-/Jahr herum und zockt dort trotz vereinbarter € 15,- gut € 50,- ab von Kunden der sozial-faschistischen Jobcenter und ........ tut dann gar nichts!

Meine Tochter ist halb Tibeterin und in Asien geboren, ich kenne also einen Teil der Welt, der u.a. bekannt für seine Korruptheit ist. Ich muss sagen, die Korruptheit in der Bananen Republik Deutschland ist beeindruckend und beängstigend. Indien muss sich warm anziehen bei dieser Konkurrenz aus dem Okzident.

Vor einigen Monaten kontaktierte ich einen recht bekannten Anwalt in den USA, der sich auch in Deutschland auskennt. U.a. kam nach wenigen Minuten diese Einschätzung von ihm: "Many German lawyers are assholes. There are some good ones." Ich liebe diese amerikanische Offenheit.

Schon jetzt darf ich einen weiteren Brief ankündigen, sobald ich das Skandal-Urteil der Richterin Bassler vom LG München in ca. zehn Tagen bekommen habe. In diesem Prozess wurden konsequent sämtliche meiner dargebrachten Entscheidungen des EGMR unter den Tisch gekehrt. Für mich firmiert ab dem 15. Feb. 2017 die bayerische Justiz nur noch unter dem Moniker 'Bayerische Roland Freisler Justiz'.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit und freue mich, von Ihnen zu hören. Ich erwarte diesmal keinen Waschzettel-Brief, sondern Aktion, denn hier geht es um finanzielle Vernichtung eines Bloggers mit bewusst intendierter anschliessender Inhaftierung! Ich persönlich vermag in Deutschland keine freie Meinungsäusserung zu entdecken.

Mit besten Grüssen

Verstösst nicht gegen § 86 STGB


Verstösst auch nicht gg. § 86 STGB

Strikt VERBOTEN !!!
Vielleicht kann das JuMi in Berlin mir die subtilen rechtlichen Wahrnehmungsdistorsionsfelder erklären.

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