2/04/2017

Richter des LG München, Sie hatten offensichtlich nicht Ihren feinsten Tag zur Bekundung Ihres erlesenen juristischen Intellekts

Landgericht München I
Nymphenburgerstr. 16
80335 München

04. Feb. 2017

AZ: 2 Qs 25/15
821 Ds 112 Js 168454/15

Geschätzte Richter Riedmann, Dr. Seibel und Richterin Reiß,

Verspätet nehme ich Bezug auf Ihren Beschluss vom 08.01.2016 anlässlich der Eingabe von mir und meiner tibetischen Tochter vom 17.11.2015 gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des AG München durch die blonde und ledige Richterin Pabst, die, dies soll hier nicht unerwähnt bleiben, mir durch unzureichende deutsche Sprachkenntnisse auffiel und diese als Grundlage für eine Beleidigungsklage gegen mich nahm. "The lady doth protest too much, me thinks".

Sie hatten offensichtlich nicht Ihren feinsten Tag zur Bekundung Ihres erlesenen juristischen Intellekts, als Sie sich zur schablonenhaften Ablehnung unseres Antrags auf Herausgabe der unter der Brechung des Rechts auf freie Meinungsäusserung beschlagnahmten IT Ausrüstung, wie zu erwarten von der verrotteten bayerischen Justiz, entschieden.

Und Recht hatten Sie als Juggernaut der bayerischen Jurisprudenz, denn seid wann interessiert sich schon eine Justiz, bekannt und berüchtigt für ihre Neonazi Affinität, für Recht und z.B. einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts? So etwas verabreicht man sich doch rektal, wenn es gilt, einen perfiden und renitenten Blogger, der sich in der Hartz 4 Matte auslümmelt und dann noch wagt, Kritik an staatlichen Behörden für Zwangsarbeit zu disseminieren. So etwas gehört zielstrebig unter Brechung von Europa Recht der "Endlösung" zugeführt.

Oder, wie ich es sich bei meiner Akteneinsicht, handschriftlich einem Schreiben des Münchner Gerichts hinzugefügt, lesen konnte: "zügig bearbeiten!". Klarer und bayerisch primitiver kann man doch Vorverurteilung durch die versiffte bayerische Justiz nicht mehr formulieren. Womit mir elegant der Übergang gelungen ist.

Unter Abschnitt I geben Sie im ersten Absatz korrekt den Inhalt des Beschlagnahmebeschlusses wieder. Sodann konstatieren Sie stolz die Beschlagnahme meines Smartphones. Dies ist aber NICHT im Beschlagnahmebeschluss aufgeführt!

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluss vom 04. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 fest, dass für eine derartige Beschlagnahme ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Ausnahme wäre z. B. wenn  unmittelbare Gefahr im Verzuge wäre. Diese wäre bei einem Blog, der diverse Themata behandelt, wohl beim besten Willen schwer zu etablieren.

Viel schwerer aber wiegt noch, dass die Polizei ganz offenkundig auch noch das Smartphone meiner Tochter beschlagnahmen wollte und dazu extra eine weibliche Polizistin im bewaffneten Team war.

Nach langer Zeit im asiatischen Raum muss ich zu meinem Bedauern feststellen, solch eine versiffte Justiz wie die bayerische hätte ich nicht für möglich gehalten in einem westlichen Land, dass sich zu meinem Amusement auf eine 'Leitkultur' beruft. Da ist mir die asiatische Kultur deutlich genehmer.

Erschien dieser Brief zunächst als wenig aktuell, so wird er doch an Aktualität gewinnen anlässlich der Berufungsverhandlung am 15. Feb. 2017 für die das Urteil heute schon feststeht. Ich denke, dieser Fall hat alle Ingredienzien, um schlussendlich auch hier den EGMR anzurufen.

The law hath not been dead, though it hath slept.
Measure for Measure - Shakespeare

Mit vorzüglichen Grüssen

Noam Chomsky - FREEDOM OF SPEECH

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