Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
Wurde dann aber etwas müde und setzte eine Beschwerde an den Verbraucherschutz ab:
Meine Tochter und ich möchten uns über die kommerzielle Rechtsanwaltvermittlung ' my-sozialberatung.de' beschweren. Diese Website bietet, wie wir erst vor kurzem erfuhren, einen Eintrag für Rechtsanwälte für einen Jahresbeitrag von € 120,-. Dieses wäre nicht weiter tragisch, wenn es sich nicht um eine Website für Rezipienten von Hartz IV handeln würde. Menschen also, die in Rechtsnot sind und jeden Cent umdrehen müssen.
Wir haben nun über diese Website einen Anwalt gefunden, der uns nur Kosten verursachte, völlig unsere Zeit verschwendete und nichts in unserer Angelegenheit gegen das Jobcenter unternahm. Nachdem er eine teilweise Rückzahlung seiner Gebühren verweigerte, haben wir uns nun an die Schlichtungsstelle in Berlin gewandt. Bei unbefriedigendem Ausgang werden wir Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihn erstatten.
Wir halten diese Website für grob irreführend.
Die Antwort vom Hartz IV Don kam umgehend über den Verbraucherschutz. Sie in voller Pracht wiederzugeben, hiesse wertvolle Pixel zu ermüden. Kurz, Harald gab sich völlig überrascht, der Name des Anwalts sei nicht genannt worden, alles könne sicherlich mit der RAK München geklärt werden und dann holt der Harald aber den Baseballschläger raus:
Wenn bei uns Beschwerden eingehen, gehen wir dem nach, so weit wir es können. Dafür bedarf es aber einer Sachverhaltsdarstellung und einer Schweigepflichtsentbindung. Wir versuchen dann ein Klärungsverfahren durchzuführen. Das kann auch dazu führen, dass wir den Kontrakt mit dem Anwalt beenden.Ist das wahr, Harald? Du willst also einen promofünften Rechtsanwalt so einfach im Regen stehen lassen? Ich bin schockiert und brauche erst mal einen Fernet.
Aber dieser Absatz ist interessant:
Wir hielten es für geeignet, wenn Verbraucherschutz e.V. den Petenten dahingehend aufklärt, das ein Anwalt der Hartz IV-Mandate übernimmt, somit Beratungshilfe- und PKH-Mandate, neben der Zuzahlung zur Beratungshilfe keine weiteren Gebühren fordern darf. Wenn das der RA nicht umgesetzt hat, hat der Petent einen Erstattungsanspruch der unzulässig erhobenen Gebühren. Solch eine Sachverhaltsaufklärung sollte Verbraucherschutz e.V. bei einem Petenten durchführen.Das muss docRA Petersen entgangen sein.
Meine Antwort auf dieses andere Gesabber:
Harald Thomé,
Wie zu erwarten bestätigt deine Antwort mein Vorurteil über das ganze Jobcenter Umfeld, das du zu deinem Geschäftsfeld erkoren hast: es wird gelogen!
Haraldchen, aber sicher warst du informiert. In einer Email vom 5. Feb. 2016 mit dem Titel 'Entertaine ich nur etwas naive Schrullen, wenn sich mir irgendwie der Begriff 'Interessenskonflikt' suggerieren will?'
schrieb ich u.a.:
"Zudem offerierst du noch in bester deutscher Manier einen zuvorkommenden Kunderservice als du TN-Bescheinigungen als FAO Nachweis ausstellst.
Vielleicht entertaine ich nur etwas naive Schrullen, wenn sich mir irgendwie der Begriff 'Interessenskonflikt' suggerieren will, und so würde ich es schätzen, wenn du hier etwas Licht ins Opake bringen könntest. Der Transparenz gar ausserordentlich förderlich wäre eine Offenlegung der pekuniären Ausstattung dieser Businesslinie."Ich erwähnte da noch keinen Namen und du zogst es vor, wie in DE und bei den Jobcentern üblich, zu schweigen.
Dann sandte ich diese zweite Email am 13. Feb. 2016 mit dem Titel 'Vorsicht Anwalt' mit dem Link zu diesem Post
Dort kommentierte ich auch die Lachnummer RAK München.
Hier sind unsere Beschwerden an die Schlichtungsstelle in Berlin über den Anwalt, die natürlich wie üblich im korrupten Deutschland abgebügelt werden.
Email meiner Tochter:
Dieses tête-à-tête bedarf der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in der Reichshauptstadt
und meine Erlebnisse mit Durchlaucht RA:
Darf man von einem teutonischen promovierten Anwalt etwa nicht elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten?
Ach Harald, wie man auf den Intertuben auch noch lesen kann, wolltest du doch auch noch unter deiner Anwaltskundschaft im Bereich Mobilfunk abzocken.
Wir sind grade dabei, für alle eingetragenen Stellen (Beratungsstellen/Kanzleien) Rahmenverträge zu verhandeln. Ein Rahmenvertrag steht schon (Handyvertrag im O2-Netz, für 19,99 € in a l l e deutschen Netze telefonieren zu können, einschließlich SMS Flatrate (unbegrenzt) und 500 MB Internet). Dann stehen wir mit juristischen Verlagen in Verhandlung, wo uns auch positive Rückmeldung gegeben wurde …. Ziel ist es, damit mehr Attraktivität für die eingetragenen Stellen und für hoffentlich noch viele neue Einträge zu schaffen. Das Handyangebot gibt es ab nächstem Jahr.In der Tat, man kann im Dunstkreis der neoliberalen Hartz IV Mafia so manches zynische Geschäftsfeld entdecken.
Cheerio,
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