BVerfG Richter Müller m. Schlabberlätzchen |
Diese Paragraphen überzeugten schlussendlich die Spanische Inquisition, dass freie Meinungsäusserung in der Bananenrepublik Deutschland rektal konsumiert gehört und paraphrasiert in billiger Papierform gemäss §32 Abs. 1 in Verbindung mit §93d Abs. 2 BVerfGG Pixelform erlangten, zudem im Sinne des §90 Abs. 1 BVerfGG inhaltlich eine Verletzung von Rechten nicht nachvollziehbar ist.
Die Protagonisten der Enklave Karlsruhe
Peter Mueller, Verfassungs oder Verfarcungsrichter?
Wie nämlich Herrn Müllers konkretes Verhalten im Hinblick auf einen weithin bekannten sowie äußerst gravierenden Fall von Behörden- und Justizwillkür hier im Saarland zeigt, ist seine Verfassungstreue erkennbar selektiv bzw. situativ. Obwohl besagter Skandal, der ausführlich im Internet unter www.rechtsverweigerung.de aufgezeigt ist, sich sowohl durch schwerste Grund- als auch Menschenrechtsverletzungen auszeichnet, zeigt der künftige „Verfassungs“-Richter Peter Müller, in voller Kenntnis der Hintergründe, seit Jahren schon ein Verhalten, das nichts anderes ist, als Verfassungsbruch durch Unterlassen. Fortgesetzte Grundrechtsverletzungen seitens Behörden und Gerichten, so u.a. gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 I GG, gegen das Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG, die Rechtsweggarantie des Art. 19 IV 1 GG, das rechtliche Gehör, Art. 103 I GG, den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG, gegen die Handlungsfreiheit und Freiheit der Person, Art. 2 GG, gegen die Menschenwürde, Art. 1 I GG, fernerhin: Verstöße gegen die Menschenrechte, Art. 6 EMRK (konkret: wegen Verfolgung Unschuldiger), berühren Herrn Müller dabei erkennbar wenig. Obzwar laut der saarländischen Landesverfassung der Ministerpräsident Garant der „verfassungsmäßigen Ordnung“ ist, ist hiervon im Falle Peter Müllers nichts zu spüren.
Aus einer E-Mail des Chefredakteurs des Handelsblatts, Gabor Steingart, vom 25.11.2011:
Heute werden wir Zeuge einer weltlichen Heiligsprechung: Peter Müller – Parteipolitiker, ehemaliger saarländischer Ministerpräsident und “Bierbotschafter des Jahres 2004” – soll vom Bundesrat zum Verfassungsrichter ernannt werden. Sein bisheriger Kontakt mit dem Verfassungsrecht war von einem Verstoß gegen selbiges geprägt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied mit Urteil vom 1. Juli 2010, dass die Regierung Müller unzulässig Wahlwerbung betrieben hatte. Müller ließ im Wahljahr zu den Besoldungsabrechnungen der Beamten eine Broschüre über die glorreichen Leistungen der Landesregierung beilegen.Auch die Süddeutschen Zeitung vom 25.11.2011 verreisst Müller.
Schädlich ist Müllers Wahl trotzdem. Denn der böse Schein, den ein Spitzenpolitiker im Richteramt wirft, ist mehr als ein Kratzer am Image. Das Bundesverfassungsgericht lebt von seiner hohen Reputation. Deren wichtigste Wurzel ist der größtmögliche Abstand zu den Parteien.
Dr Ulrich Maidowski und sein Taliban > Gender Roundtrip |
Danisch zerlegt den promovierten Rotkuttenträger auf Rollsplittniveau. Ein wenig enttäuscht bin ich vom Gender-Heini Maidowski schon. Schliesslich ist meine Tochter ja weiblich. Wahrscheinlich konvenierte ihre Kaste nicht.
"Seine Pubertät erlebte er aber in Kabul: „Ein Paradies - alles was heute kaputt ist, war noch da.“ Zu dem Satz kann man nur applaudieren.
Eigentlich ist man mit dem roten Bademantel und der Schwimmkappe ja kein
So bodenständig kann Jurisprudenz sein und so scheissegal das Recht auf freie Meinungsäusserung, dass Computerbeschlagnahme locker über den Tisch geht.
Dann war da noch der frühere Thüringer Innenminister und heutige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber - Beleg für verlässliche Mutation - der in seiner Freizeit larmoyant eine "Sinnkrise in Deutschland" beklagte, denn „gerade als Einwanderungsland ist Deutschland auf einen Staat angewiesen, der seine Werte durchsetzt und seinen Staatsbürgern Vertrauen und Stolz vermittelt.“
Er kann sich des Kopfschüttelns meiner Tochter sicher sein und ihrer völligen emotionalen Distanz zum Rassistenland Deutschland.
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(1) "Die Straßburger Richter haben vom Bundesverfassungsgericht gelernt, den Schutzbereich der Grundrechte bis auf Atomstärke auszuwalzen und staatliche Freiheitseingriffe stattdessen über die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu regulieren. Diese Lektion treiben sie hier ins totale Extrem. Ein solchermaßen verflüssigter und in Proportionalitätsfläschchen gezogener Grundrechtsschutz kann – wie dieses Urteil zeigt – zu jedem beliebigen Ergebnis zusammengeschüttet werden, das der Kammermehrheit gerade einleuchtend erscheint."
Und in den Kommentaren:
Matthias, Mi 2 Jul 2014 / 21:53
@AL: Mich würde ja interessieren, wie man auf Maidowski gekommen ist. Aber das wissen Sie wahrscheinlich auch, und werden es mir trotzdem nicht sagen. Ich selbst hätte ja (wenn schon BVerwG) auf jemand anderes gewettet…
Aufmerksamer Leser, Mi 2 Jul 2014 / 23:39
@Matthias: Ich kann da auch nur spekulieren; es sollte wohl entweder eine Frau werden. Oder halt jemand aus Kabul.
. . . . . . . .
München, 25. Januar 2016
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
E I L A N T R A G
gemäss § 32 BVerfGG
der Frau xxx
g e g e n
den Beschluss des Landgerichts München I vom 08. Januar 2016, Az 2 Qs 25/15
(Anlage 1) der Beschluss des Landgerichts München I vom 08. Januar 2016, Az. 2 Qs 25/15
(Anlage 2) der Beschluss des Amtsgerichts München vom 08. Oktober 2015, Az. ER II Gs 6711/15
(Anlage 3) Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 28. Oktober 2015, Az. BY 8644-000804-15/7
(Anlage 4) Verzeichnis über sichergestellte/beschlagnahmte Gegenstände, Az. 8644-000804-15/7
(Anlage 5) Blogpost vom 05. April 2015 'Aglaia Muth und ihr Akteneinsicht-Tête-à-tête mit Richter Grain'
(Anlage 6) Blogpost vom 16. April 2015 'A corrupt Munich court, racist Germany and a criminal government agency Jobcenter'
Ich erhebe einen Eilantrag gegen den Beschluss des Landgerichts München I und beantrage:
1.
Festzustellen, dass der Beschluss des Amtsgerichts München vom 08. Oktober 2015, Az. ER II GS 6711/15 und der Beschluss des Landgerichts München I vom 08. Januar 2016, Az. 2 Qs 25/15 mich in meinen Grundrechten aus
Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG und
Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 3
in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen.
Ferner fortgesetzte Schikane § 226 BGB gegen mich betrieben wird.
2. Die Entscheidungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht bzw. Landgericht München zurückzuverweisen.
3. Das Land Bayern zu verurteilen, dem Beschwerdeführer die ihm im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
B e g r ü n d u n g
Die Eilantrag richtet sich gegen eine andauernde Beschlagnahme unserer kompletten IT Ausstattung seid 28. Oktober 2015.
Am 28. Oktober 2015 beschlagnahmten drei Polizisten (zwei Männer, eine Frau) in unserer Wohnung in München unsere komplette IT Ausrüstung. Dies war die zweite Beschlagnahme nach 2013 für 25 Monate! Die Anlage 4 listet die beschlagnahmten Gegenstände auf. Ich war zu dieser Zeit auf dem Weg in die Schule.
Wie mein Vater mir berichtete, waren die Polizisten bewaffnet. Mein Vater wurde einer Körperdurchsuchung unterzogen. Die Polizisten betraten mein Zimmer ohne anzuklopfen. Da eine weibliche Polizistin dabei war, sollte ich mit Sicherheit ebenso einer Körperdurchsuchung unterzogen werden. Mir sollte vermutlich ebenso das Smart Phone abgenommen werden.
Mit der kompletten Beschlagnahme inklusive Router soll uns jede Möglichkeit einer Informationsbeschaffung genommen werden. Es soll uns jegliche Möglichkeit der Verteidigung genommen werden. Wir sollen komplett isoliert werden, zu Social Outcasts degradiert werden. Alles wird unternommen, um mich an der Schulweiterbildung zu hindern und in einen Job zu pressen.
Ich möchte hier meine absolute Bestürzung ausdrücken über das Verhalten deutscher sogenannter Rechtsorgane. Ich bin ausserdem verängstigt über diese behördliche Willkür.
Die der Beschlagnahme zugrunde liegende Anzeige stammt mit Sicherheit wieder vom Jobcenter München (siehe unsere Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2141/15). Die Staatsanwaltschaft verweigert, wie in einem anderen Fall zuvor, die Nennung des Anzeigenden.
Es liegt überhaupt kein Grund für eine Beschlagnahme vor, da die beanstandeten Blog Posts offen zugänglich sind und die Behörde ohnehin Screenshots angefertigt hat. Alle beanstandeten Bilder stammen von den Websites deutscher Medienhäuser.
Mit der Beschlagnahme wurde von interessierten Seiten versucht, an den Blog zu gelangen und ihn löschen zu können.
Die wohl beanstandeten Blog Posts:
05. April 2015
Aglaia Muth und ihr Akteneinsicht-Tête-à-tête mit Richter Grain (Anlage 5)
16. April 2015
A corrupt Munich court, racist Germany and a criminal government agency Jobcenter (Anlage 6)
Der Blog Post wurde per Email gesandt an Jobcenter, Prof. Butterwegge, BMAS, JustizMin, Fam Min, Bildungs Min.
Der Post wurde von meinem Vater bewusst in Englisch gehalten wegen breiterer Leserschaft sowie ev. Schutz vor dem die Meinungsfreiheit unterdrückenden Rechts auf Vergessen.
02. Mai 2015
Wo war die Sufragette der Zensur und Jobcenter München Geschäftsführerin Martina Musati, als RTL den Hitler Film zeigte?
Offene Email an Arbeitsministerin Nahles.
10. Mai 2015
Seltsam, wieviel Hitler das Jobcenter München klaglos passieren lässt. Probleme mit Pressefreiheit eventuell?
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