Nun ist es wohl amtlich, meine Tochter ist als "weiblich" gelistet. Dies vermutlich nach intensiven Studiums meines Prosatextes von bekannt edler Provenienz:
Münchner Oberstaatsanwalt Dr. Becksteins Cultural Learnings for Make Benefit Great Nation Bayern.
"Die Anzeigeerstatterin wird in der EDV (sic!!!) als " weiblich" erfaßt."
In der EDV, so so. Also so richtig elektronische Verarbeitung von Daten!?!? OH! Im 21sten und in Bayern wird das elektronisch gemacht??? Oberstaatsanwalt Bombe wird beim Autoverkauf auch noch extra das Vorhandenseins eines Motors anführen.
Doch den Oberstaatsanwalt plagen noch Restzweifel ob der Interpretation eines Reliktes aus dem Mittelalter: dem des Korbes gebens. Nun, wir sind in Bayern.
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