3/25/2016

Fall FOUCHER v. FRANCE (Application no. 22209/93), STRASBOURG und das lächerliche Bundesverfassungsgericht

Bin durch Zufall auf eine Knallerentscheidung von BVerfG Präse Vosskuhle und Justizgenossen gestossen (irgendwo hier).

Bei den Rotkutten ist/war (?) man der regierungstreuen Ansicht, dass Angeklagten ein Einblick in die Akten nicht gewährt werden muss.

BVerfG zur Akteneinsicht in 2012

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.