Eineinhalb Seiten gönnte sich SB Silke Strama, und alles was dabei heraus kam???
98 % Lügen und falsche Darstellungen!
Seite 1 der niederträchtigen Pamphletschrift handelt von der Wahrnehmung des Umgangsrechts und da ist es immer gut, sich eines bewusst zu sein: wir sind in Bayern, DAS Rassistenland par excellence.
Vorab meine Email an Silke Strama vom 17.02.14 zu eben diesem Thema und in der ich darlegte, dass die Kosten für einen Flug nach Asien auf Darlehensbasis auf mein Konto überwiesen wurden und der Betrag zurückgezahlt werden müsse. Daneben erwähnte ich auch die Kosten für eine Zugfahrt von 200,00 EUR im Jahr 2013 nach Paris.
In besagtem Schreiben vom 16.04.2014 liest sich das so:
Die Kosten für das Umgangsrecht haben Sie bereits durch Dritte bzw. die Kindesmutter erhalten. Am 10.08… erhielten Sie eine Gutschrift von xxx EUR, am 02.02….und am 29.03… haben Sie für die zweite Fahrt jeweils eine Gutschrift von 300,00 EUR, also insgesamt 600,00 EUR erhalten. Diese Zahlungen wurden als zweckgerichtete Einnahmen nicht auf den Leistungsbedarf angerechnet, da sie als Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts dienten.
OH! AH! UUUH! ÄH, HELLO!!!
Silke Strama, was ein Darlehen ist, haben Sie schon herausgefunden in Bayern im 21. Jahrhundert? Cool, babe.
Die 600,00 EUR waren zweckgebunden? RICHTIG. Aber aufgrund der Betrügereien des Jobcenters waren wir gezwungen, den Betrag zum Leben her zu nehmen und ich wandte mich schlussendlich an einen Anwalt … und es kam zur Nachzahlung des verrotteten Jobcenter München.
Aber was Sie natürlich in perfid niederträchtiger Weise verschweigen und bewusst unterschlagen ist:
Sie forderten die Rückzahlung dieses Betrages von mir, und so überwies ich am 27.12.12 und am 28.12.12 zusammen 600,00 EUR von meinem Konto. Dies teilte ich Ihnen in einer Email am 9.01.13 inklusive Anhang der Überweisungsbelege mit.
Give the guy a big hand, babe!
Ich freue mich, dies so schnell geklärt zu haben und nun steht noch die Frage im Raum, wo die 200 EUR für die Zugfahrt nach Paris in 2013 sind, die Sie nicht erwähnt haben?
Also die erste Seite Ihres Briefes können wir ins Klo kippen, bokay?
Wenden wir unser Interesse der zweiten Seite zu, denn da wird's auch nicht besser.
- Mitteilung, seit wann Tochter nicht mehr bei xxx arbeitet….
- Mitteilung über die zwei Geldgeschenke …
Dass meine Tochter nicht mehr bei xxxx jobbt, teilte ich Ihnen Mitte letzten Jahres im Wiederbewilligungsantrag mit. Das ist also eine uralte Kamelle.
Den Behuf der Geldgeschenke teilte ich Ihnen in einer Email vom 29.11.2013 mit. Ist also auch uralt.
Sodann geben Sie vor, meine Kontoauszüge von Jan-März 2014 nicht erhalten zu haben.
Das stimmt mich verwundert, hatte ich doch sechs Kontoauszüge (Okt-Dez 2103 und Jan-Mär 2014) per Email an Sie am 14. April 2014 gesandt. GMail meldete mir keinen Fehler. Ich hatte dies auch schon die Jahre zuvor so gehandhabt. Seltsam, finden Sie nicht.
Ich glaube aber eher, Sie geben das vor, denn dem Jobcenter sind meine ganzen Veröffentlichungen nicht genehm und das JC möchte mich finanziell unter Druck setzen.
Das verrottete Jobcenter will so Zahlungsverzug beim ISP erreichen, um meine Veröffentlichungen zu stoppen. Dies ist ein klarer Verstoss gegen ein BGH Urteil von Anfang 2013. Aber das verwundert nicht, denn das Jobcenter bricht Gesetze.
In der Angelegenheit 'Wahrnehmung des Ungangsrechts' werden Sie in der kommenden Woche von mir eine Zahlungsfrist erhalten. Bei Verzögerung könnten Sie und das Jobcenter München sich schon einmal vorab u.a. mit AGG § 2 Abs. 5 - 8 vertraut machen.
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