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9/30/2019

Beschwerde bei Antidiskriminierungsstelle über Richter des Bayer. Landessozialgerichts Dr. Ocker, Richterin Dr. Karl und Richter Dr. Braun

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

cc LSG und SG München

30. Sept. 2019

Ich reiche hiermit eine Beschwerde wegen Diskriminierung meiner Tochter ... durch das Bayerische Landessozialgericht ein. Die Beschwerde richtet sich gegen die

Richter Dr. Ocker, Richterin Dr. Karl und Richter Dr. Braun

und ihren Beschluss zum Prozesskostenhilfe Antrag in der Sache L 15 AS 551/19.

I. Die Sachlage

Es geht um den Diebstahl des Ferienverdienstes (Ferienjob in 2015) meiner tibetischen Tochter durch die staatliche Verbrecher-Behörde Jobcenter München (1). Meine Klage dümpelt seit 2016 beim SG München herum, so dass ich Verzögerungsrüge, Klage wegen Untätigkeit und schlussendlich Entschädigungsklage einreichen musste. Erwartungsgemäss wurde mit Gerichtsbescheid vom 16. Juli 2019 (Az. S 42 AS 2594/16) die Klage abgewiesen. Daraufhin reichte ich beim LSG Beschwerde ein wegen Urkundenunterdrückung und Beihilfe zum Betrug durch das SG München und eine Antrag auf Prozesskostenhilfe. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass ich Strafanzeige gegen den Vorsitzenden der 42. Kammer, Richter am Sozialgericht München Ehegartner wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Satz 1 StGB) und damit Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) gestellt habe.

Mit Beschluss vom 23. Sept. 2019 wurde mein Prozesskostenhilfe Antrag abgelehnt. Der Beschluss wurde an meine Tochter gesandt, die mit dieser staatlichen rassistischen Verbrecher-Behörde Jobcenter München unter der Geschäftsführerschaft der bandenmässigen Betrüger Anette Farrenkopf und Sabine Nowack nichts mehr zu tun haben will.

So “vergass” “Richter” Ehegartner einen Brief des JC vom 14.04.2016 an mich und meine Tochter mit Zahlungsfrist jeweils zum 02. Mai 2016. In besagtem Schreiben an mich heisst es auf S. 1 unten “Auf meine Anhörung vom 10. Dezember 2015 haben Sie nicht geantwortet. Daher habe ich nach Aktenlage entschieden”. Die Behauptung ist erlogen. Das JC München erhielt eine Erklärung meiner Tochter per nachweisbarer Email am 14. Jan. 2016 und von mir per Email am 18. Jan. 2016. Diese Erklärung liegt dem Kungelgericht SG München vor in meinem Schreiben an das SG München vom 29. April 2017 sowie Schreiben vom 06. März 2017. Daraus ergibt sich, dass allein schon die Zahlungsaufforderungen des JC nicht rechtmässig erfolgt sind, da sie auf einer Lüge basierten!

Das SG München leistete mittels dieser Urkundenunterdrückung Mithilfe beim Betrug. Mit der Unterdrückung dieser Urkunden musste das SG München irgendeinen Grund finden, um seinen ablehnenden Beschluss zu begründen. Es befand den Widerspruch nicht den Anforderungen des § 36a Abs. 2 SGB I gerecht werdend. Dieser charakterlich völlig heruntergekommene “Richter” Ehegartner nahm in einem anderen Fall einen BSG Beschluss zu seiner Urteilsbegründung, obwohl der BSG Beschluss das exakte Gegenteil aussagt.

II. Begründung

In ihrem Beschluss sehen diese drei Richter des LSG “keine hinreichende Aussicht auf Erfolg”. Diese kungelnden Richter haben nicht einmal die Aktenlage geprüft!

Es kommt noch besser: unter Verweis auf § 144 Abs 1 SGG sei die Zulassung einer Beschwerde beim LSG ohnehin zu verwehren. Mit anderen Worten, im Rassistenland Deutschland kann Migranten durch staatliche Verbrecher-Behörden schadlos rechtmässig verdientes Geld gestohlen werden. Solange der Betrag unter € 750,- liegt, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Der § 2 Abs. 1 Satz 5 AGG besagt:
Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste, 
In § 3 AGG folgen Begriffsbestimmungen
(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. 
(2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, 
Dieser § 1 AGG bestimmt
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 
Dieser Beschluss bestätigt das, wofür Deutschland international bekannt ist: Institutioneller Rassismus. Zu allem Überfluss ist dem Bundesministerium für Justiz der Gedanke auf eine Kampagne (sic!) gekommen: “Wir sind Rechtsstaat”.

Ich erwarte von der Antidiskriminierungsstelle eine Stellungnahme mit Inhalt und keine Plattitüden. Ich werde in dieser Sache auch beim Bundesministerium für Justiz in Berlin vorstellig.

Guten Tag
______________
1  Aus dieser Verbrecher-Behörde stammt auch der charakterlich versiffte Beamte Jürgen Sonneck, der völlig verblödet im Mai 2015 eine Online Anzeige gegen uns unter Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ an die Polizei in München sandte und völlig vergass, die IP Adresse wird mit übertragen.
Diese rassistische Verbrecher-Behörde nennt einen Untermietvertrag meiner Tochter “unglaubwürdig”. Bis heute hat dieses Kungelgericht SG München keine Entscheidung getroffen. Sie wird ohnehin negativ ausfallen; siehe § 144 Abs 1 SGG.

11/06/2014

Offene Email an das Rathaus der Stadt München re. Jobcenter München

cc Jobcenter
bcc Mitarbeiter JC


Guten Tag bei der Stadt München,

Ich nehme mir heute die Freiheit, Ihnen zunächst einmal ganz herzlich zu ihrer doch recht ominösen Einrichtung der 'Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund - AMIGRA' zu gratulieren. 

Wenngleich der Firmenname auch ein wenig harsch klingt, so findet selbiges Etablissement, zumindest nach meiner unmassgeblichen Erfahrung, doch ein recht ansprechendes Wesen im Bereich der Fiktion und drapiert eine doch eher prätentiöse Anspruchshaltung einem gesellschaftlichen Problem gegenüber in attraktiver Form mit einem Feigenblatt.

In anderer Diktion will dies sagen:


Die Millionendorfmetropole München, aka Wadlstrumpf-City, hat selbstverfreilich eine Rubrik auf ihrer Millionendorfmetropolen-Website in Sachen Antidiskriminierung.

So was hat man einfach heute, so wie das neueste iPhone Sex, den in E-Mode 38 km laufenden BMW i8 oder ne fettige Leberkässemmel.

Es wäre denn auch nicht München, wenn es nicht ridikül sich ausnehmen würde. Bei den Bayern geht das so:

AMIGRA - die Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund der Landeshauptstadt München setzt sich ein für Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, Sprache, Religion und/oder Weltanschauung diskriminiert werden.

Unter 'Weitere Informationen' gibt es einen Link zu einem PDF


Dort heisst es u.a.:

Unsere Aufgabe

 AMIGRA, die Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt München steht als Anlauf- und Beratungsstelle allen Menschen offen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden – aber auch Zeugen, die einen Diskriminierungsfall beobachtet haben. AMIGRA ist als Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle auf Inititiative des Ausländerbeirates der LH München entstanden.


In diesem PDF sind Kontaktadressen der Amigra angegeben:



Folgt man der URL, so gelangt man hier hin:



Oops, so ist München OPEN!

Es wird noch besser, denn dies ist die Millionendorfmetropole der Provinz Bayern. Host mi!

Ich sandte meine erste Email mit einer Beschwerde über das Jobcenter München an die oben angegebene Emailadresse am 14. Juli 2014.

Es kam keine Antwort und so sandte ich eine zweite Email am 12. Sept. 2014.

Es kam keine Antwort. Stattdessen fand ich irgendwo auf der München.de Website dann diese Emaildresse für Amigra angegeben:


So sandte ich also am 19. Sept. 2014 die dritte Email an diese ominöse und eher scheue Amigra. Es kam keine Antwort. Lästig wie ich bin, sandte ich eine 4. Email am 22. Sept. 2014.

Es kam keine Antwort bis heute...

Ich erwarte zu diesem Vorgang eine dezidierte Stellungnahme. Durch die kontinuierliche Nichtbeantwortung meiner Emails und deren kompletter Missachtung trat hinsichtlich juristischen Vorgehens gegen gesetzesbrechende Jobcenter Mitarbeiter Fristversäumnis ein.

Dass AGG ist im rassistischen Deutschland mit seiner Fristbemessung kalkülhaft diskriminierend ausgelegt. Die Stadt München hat dem Beistand geleistet in ihrer bekannt rassistischen und diskriminierenden Art.

Gute Nacht in München

Münchens Antidiskiminierungsstelle AMIGRA ein veritables Feigenblatt

Die Millionendorfmetropole München, aka Wadlstrumpf-City, hat selbstverfreilich eine Rubrik auf ihrer Millionendorfmetropolen-Website in Sachen Antidiskriminierung.

So was hat man einfach heute, so wie das neueste iPhone Sex, den in E-Mode 38 km laufenden BMW i8 oder ne fettige Leberkässemmel.

Es wäre denn auch nicht München, wenn es nicht ridikül sich ausnehmen würde. Bei den Bayern geht das so:

Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund - AMIGRA

AMIGRA - die Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund der Landeshauptstadt München setzt sich ein für Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, Sprache, Religion und/oder Weltanschauung diskriminiert werden.

Unter 'Weitere Informationen' gibt es einen Link zu einem PDF


Dort heisst es u.a.:
Unsere Aufgabe
 AMIGRA, die Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt München steht als Anlauf- und Beratungsstelle allen Menschen offen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden – aber auch Zeugen, die einen Diskriminierungsfall beobachtet haben. AMIGRA ist als Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle auf Inititiative des Ausländerbeirates der LH München entstanden.


In diesem PDF sind Kontaktadressen der Amigra angegeben:


Folgt man der URL, so gelangt man hier hin:



Oops, so ist München OPEN!

Es wird noch besser, denn dies ist die Millionendorfmetropole der Provinz Bayern. Host mi!

Ich sandte meine erste Email mit einer Beschwerde über das Jobcenter München an die oben angegebene Emailadresse am 14. Juli 2014.

Es kam keine Antwort und so sandte ich eine zweite Email am 12. Sept. 2014.

Es kam keine Antwort. Stattdessen fand ich irgendwo auf der München.de Website dann diese Emaildresse für Amigra angegeben:

auslaenderbeirat@muenchen.de

So sandte ich also am 19. Sept. 2014 die dritte Email an diese ominöse und eher scheue Amigra. Es kam keine Antwort. Lästig wie ich bin, sandte ich eine 4. Email am 22. Sept. 2014.

Es kam keine Antwort bis heute...

München, Fuck You !


_________________

Bin gerade auf der Suche nach der Version in englischer Sprache auf der München.de Website und finde nichts. Vor vielleicht einem Monat war noch eine englische Version vorhanden.

Herzlich Willkommen bei AMIGRA


AMIGRA - die Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund der Landeshauptstadt München setzt sich ein für Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, Sprache, Religion und/oder Weltanschauung diskriminiert werden

Herzlich Willkommen bei AMIGRA


AMIGRA - die Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund der Landeshauptstadt München setzt sich ein für Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, Sprache, Religion und/oder Weltanschauung diskriminiert wer

Herzlich Willkommen bei AMIGRA


AMIGRA - die Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund der Landeshauptstadt München setzt sich ein für Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, Sprache, Religion und/oder Weltanschauung diskriminiert werden.

9/26/2014

Generalstaatsanwalt bestätigt institutionelle Diskriminierung

Offene Email

Guten Tag Herr Generalstaatsanwalt in München

(Sachbearbeiter Oberstaatsanwalt Bombe)

Ich beziehe mich auf Ihren Bescheid v. 08.09.2014, in dem Sie meiner Beschwerde gegen die Entscheidung vom 03.07.2014 kein Ermittlungsverfahren gegen die GF des Jobcenter München Martina Musati einzuleiten, keine Folge geben. Sie begründen dies genau so wie in der ersten Entscheidung, mit dem § 152 Abs. 2 STPO.

Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten dies allein um einen Eindruck tieferen Befassens mit diesem Fall erwecken zu wollen, etwas weitgehender periphrasiert.

Ohne Ihrer zweifelsohne weiten juristischen Expertise nahe treten zu wollen, erscheint mir eine finale Entscheidung basierend auf lediglich einem Paragraphen bei einem solch brisanten Thema doch un peu vakuös zu sein und gestatte mir daher, Ihnen einige, wie ich finde, sehr interessante und bereichernde mediale Aufbereitungen zur Durchsicht zu empfehlen. Um so mehr, als doch einige aus einer Stiftung eines Vertreters bester deutscher Literatur stammen.

Sind Ihnen folgende Aussagen und Einschätzungen bzgl. eines 'institutionellen Rassismus und Diskriminierung in Behörden' - es schmerzt mich, diese doch etwas harschen Worte hier anklingen zu lassen - in folgenden Veröffentlichungen eventuell bekannt?

Birte Weiß | basis & woge e.V. (Hg.)
Diskriminierung - erkennen und handeln!
Darüber hinaus haben erste Erfahrungen mit Gerichtsprozessen gezeigt, dass das Verständnis für Diskriminierung in den Gerichten selbst teilweise wenig ausgeprägt ist.
 S. 24
Dossier Rassismus und Diskriminierung in Deutschland, Heinrich Böll Stiftung
Güney & Hieronymus (2008) berichten im jüngsten Shadow Report für Deutschland von zahlreichen Diskriminierungen in vielen Lebensbereichen von Gruppen (Wohnungsmarkt, Bildung, Gesundheitswesen, Justiz, Medien etc.). Sie erfolgt auf vielen Ebenen (Einstellungen, Institutionen, Kultur etc.).
In dem gleichen Dossier:
Markus Schlaab 
Realität der Diskriminierung in Deutschland – Vermutungen und Fakten

Diskriminierungen durch Ämter und Behörden
 Ein Großteil der Diskriminierungsbeschwerden beim Umgang mit Ämtern und Behörden betrifft Benachteiligungen durch Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie durch Ausländerbehörden. In etlichen der geschilderten Fälle, wie auch im folgenden, wird die ethnisch motivierte Diskriminierung deutlich: ...
Ethnisch motivierte Diskriminierung (k)ein Thema für Gerichte?
 Abschließend ist festzustellen, dass für die Gerichte in Deutschland ethnisch motivierte Diskriminierung eine sehr geringe Rolle spielt. Für den Zeitraum vom Sommer 2006 bis Ende 2009 ging es in gerade einmal 4% der im Rahmen der Gerichtsumfrage mitgeteilten 1.121 AGG-Verfahren um Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft.
Seite 30 
Ohne dass in Abrede gestellt werden soll, dass in Einzelfällen auch eine missbräuchliche Berufung auf das AGG vorkommt, ruft die Anmerkung eines Richters in einem Fragebogen Besorgnis im Hinblick auf dessen vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit Diskriminierungsvorwürfen hervor:
Insbesondere Parteien mit südeuropäischen/ nordafrikanischen Wurzeln mutmaßen gern, dass dies (Anm.: die ethnische Herkunft) Grund für ein Verhalten Dritter sei, das ihnen nicht gefällt (Mahnung, Kündigung etc.) – ohne dass sich dafür tatsächlich irgendwelche Anhaltspunkte finden lassen. (Quelle: Gerichtsumfrage) 
Seite 31

Christine Baur
Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund durch soziale und ethnische Segregation und institutionelle Diskriminierung

Bildungsbenachteiligung durch Diskriminierung bei Schullaufbahnempfehlungen
Seite 32

Schlussendlich sehr empfehlenswert der

United Nations' Report of the Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, Githu Muigai
Addendum
Mission to Germany*

Dort heisst es u.a.:
As pointed out by many civil society organizations, a narrow understanding of racism still permeates many public institutions in Germany.
 Seite 10
The new approach devised by the Government with regard to the integration of migrants recognizes the need for a broad and comprehensive understanding of racism. However, such understanding has yet to fully permeate all relevant institutions, in particular the police, immigration services and the courts, which are key in implementing anti- discrimination provisions.
 68. Due to Germany’s federal structure, the Special Rapporteur believes that the second key challenge for the realization of anti-racism commitments in Germany is to successfully involve the Länder and municipal administrations, where the real focus of political power often lies. Despite the range of federal laws and programmes, as well as international human rights commitments, it is at the local level that the real implementation of anti- discrimination provisions takes place. Unless local administrations transpose federal laws into local ordinances and guidelines, a core problem will continue to exist in the fight against racism. In this regard, the next phase of the struggle against racism in German society is to ensure that local administrations have effective legal and institutional frameworks that respond to the many challenges of the problem of racism.
Seite 17
 78. The Special Rapporteur recommends that an explicit reference to racism as an aggravating circumstance in crimes be added under section 46 of the Criminal Code. In addition, the Government should develop additional training for police officers, prosecutors and judges on the identification and characterization of racist hate crimes, extending the existing training programmes provided by the German Judicial Academy.
Seite 19

Zu guter Letzt sollte auch die deutsche Regenbogen-Nachrichten-Presse Erwähnung finden. Hier wäre ein Artikel im SPIEGEL Nr 26/2013 mit dem Titel 'Mit allen Mitteln' einer Würdigung nötig, als daselbst doch u. a. im Zusammenhang mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter von 'Diskriminierung', 'Fälscher', 'Tricks', 'Schwindel' die Rede ist.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und werde Ihrem gut gemeinten Rat einen Anwalt einzuschalten, selbstverständlich Folge leisten.

Mit vorzüglichen Grüssen

9/12/2014

Jemand wach bei AMIGRA in München?

RE. Diskriminierungsversuch des Jobcenter München gegen meine Tochter

Tagchen bei Amigra in München,

Darf ich die Hoffnung entertainen, dass die Amigra der Millionendorfmetropole der Provinz Bayern, nachdem ich eine Email am 14. Juli gesandt hatte, sich eventuell, so es die verständlicherweise alltäglich anfallenden Planungen wie Shopping, Zähneputzen et.al. nicht unnötig durcheinander wuselt, anschickt, eine Replik zu senden. Mayhaps per Email oder sonstige digitale Schwulitäten?

Beim heiligen Wadlstrumpf dankend schon jetzt,

8/09/2014

Widerspruch gg. Einstellung der Strafverfolgung der GF des Jobcenters München Martina Musatti

Staatsanwaltschaft München I 
Linprunstraße 25
80097 München


02. August 2014


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RE. Strafanzeige gg. Martina Monika Musati, Jobcenter München AZ: xxx


Sehr geehrte Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Selzam,

Ich nehme Bezug auf Ihren Brief vom 08.07.2014 OHNE Fristbelehrung. Damit habe ich eine Widerspruchsfrist von einem Monat und lege hiermit fristgerecht

Widerspruch

ein.

Sie begründen Ihre Absehung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den § 152 Abs 2 STPO. Dies ist nicht korrekt.

Bei meiner Strafanzeige bezog ich mich explizit auf das Allgemeine Gleichbe- handlungsgesetz § 2, Abs. 5 - 8.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt in § 22 die Beweislast.

• Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Ich verlange daher die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens.

Erlauben Sie mir weiters anzuführen, dass ich diesen Fall durch alle Instanzen, wenn nötig bis zum EuGH, zu führen gedenke.

Mit freundlichen Grüßen 

7/11/2014

Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

RE. Diskriminierungsversuch des Jobcenter München gegen meine Tochter

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich reiche hiermit eine Beschwerde über einen Diskriminierungsversuch des Jobcenter München gegen meine Tochter xxx ein.

Prolog:
Meine Tochter wurde am 00.00.00 in xxx (Asien) geboren. Ihre Mutter ist xxx (Asiatin) und ich bin Deutscher. Sie wird also in Deutschland unter dem etwas kruden Begriff "Mensch mit Migrationshintergrund" geführt. Ein Begriff, der als solcher schon die Frage ob diskriminierender Intention aufwirft! Meine Tochter besitzt eine deutsche Geburtsurkunde und wir lebten bis Herbst 2005 in xxx (Asien), wo sie auch die Schule besuchte.
Nach Abschluss der Mittleren Reife im Jahre 2013 in München besucht sie nun seit Herbst 2013 eine FOS in München. Diese Ausbildung dauert voraussichtlich bis 2015; bei Vollabitur bis 2016. Das Jobcenter ist mittels Schulbescheinigung seit Herbst 2013 darüber informiert.


Anfang März 2014, also genau nach der Aushändigung des Schul-Halbjahreszeugnisses, erhielt meine Tochter einen Brief vom Jobcenter München. Darin wurde sie u.a. gebeten, ihr Halbjahreszeugnis einzureichen. 
Des Weiteren schlug der Sachbearbeiter des Jobcenter München eine Anmeldung bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur München vor und biederte sich sogar an, die Anmeldung für sie vorzunehmen:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Ausbildungsstellen ganz wichtig.

Der Absender des Briefes trug die Jobbezeichnung 'Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25'.
Auf meine Emailnachfrage nach dem Behuf der Einreichung des Zwischenzeugnisses erhielt ich die folgende Antwort:
Guten Tag Herr xxx,
vielen Dank für Ihre erste Antwort.
Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium.
Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder xxx, mir die  benannten Unterlagen vorzulegen.
Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen
xxx
Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25
Meine Tochter besucht eine Schule und ist nicht auf Arbeitssuche! Sie benötigt auch keine "Hilfe" zur Anmeldung bei einer drittklassigen Jobagentur. Dieses Hilfeangebot dient dem Erschnüffeln ihrer Emailadresse und ihrer Handy-Nummer. Mit diesen Daten kann das Jobcenter und die BAA illegal persönliche Daten auf den Social Networks abgreifen (siehe Presseberichte). Es stellt weiters einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die freie Berufswahl dar.
Es ist frappierend, wie das Jobcenter unter Brechung von Grundgesetzen junge Menschen zum Schulabbruch bewegen will, um Billiglohn-Jobs zu füllen. Das Jobcenter nutzt die mangelnde Rechtskenntnis von Heranwachsenden und Migranten in schamloser Weise aus.
Weiters scheint das Jobcenter Vorurteile gegen Migranten zu hegen, wenn es an eventuell notwendigen Förderunterricht denkt, ohne jemals bisher innerhalb der kompletten Schulzeit meiner Tochter irgend ein Interesse an ihrer Entwicklung gezeigt zu haben. Es scheint bei Migranten auch die Erreichung des angestrebten Schulabschlusses in Frage zu stellen.
Die angebliche "passgenaue Beratung" ist umso heuchlerischer, als das Jobcenter sich in all den Jahren niemals und zu keinem Zeitpunkt über das schulische Vorankommen meiner Tochter erkundigt hat und überhaupt nichts über ihre Interessen weiss.
Das Jobcenter handelt ohne jegliche Rechtsgrundlage bei der Anforderung eines Schulzeugnisses. Zwei Emailanfragen an das Jobcenter München ob der Rechtsgrundlage blieben unbeantwortet! Die Weigerung jeglicher Kommunikationsbereitschaft unterstrich die Zentrale des Jobcenter München noch, als sie Mitte Mai einen Email Auto-Responder schaltete mit dem expliziten Hinweis "Bitte beachten Sie, dass Ihre Email nicht weitergeleitet wird!"
Das Jobcenter belegt einmal mehr die Befunde von Rassismus und Diskriminierung in Deutschland dargelegt in Publikationen wie: 
  • Report der United Nations - A/HRC/14/43/Add.2 auf Seite 11, Punkt 40. konstatiert die Selektierung durch das Dreigliedrige Schulsystem und Unterrepräsentierung von Minoritäten im deutschen Schulsystem.
  • ECRI Report - CRI(2009)19
  • ECRI Report - CRI(2014)2
  • International Convention on the Elimination of all Forms of Racial Discrimination, CERD/C/DEU/CO/18
  • Rassismus & Diskriminierung in Deutschland - DOSSIER der Heinrich-Böll-Stiftung 2010

und insbesondere

  • ECRI GENERAL POLICY RECOMMENDATION No. 10 ON COMBATING RACISM AND RACIAL DISCRIMINATION IN AND THROUGH SCHOOL EDUCATION CRI(2007)6
  • Report of the Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, Githu Muigai - Mission to Germany - A/HRC/14/43/Add.2


Epilog:
Ich habe lange Zeit in Asien gelebt und meine Tochter ist Gott sei Dank nicht in Deutschland aufgewachsen. Zu keinem Zeitpunkt haben wir uns in Asien in irgend einer Form diskriminiert gesehen. Nie haben wir einen  solchen Rassismus und Diskriminierung erlebt wie in Deutschland. 
Meine Tochter wird dieses Land in ein paar Jahren verlassen. Sie wird auch die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.

Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich auf das Freundlichste.


Mit den besten Grüssen

5/17/2014

Calme, Séance, Négligence

Was bewegte meine Muse SB Strama, mir einen Brief datiert den 16.04.2014 zu senden? Welch niederträchtiges Wesen aus dem Naraka würde dies wagen? Ein Wesen aus den Gründen des Diyo stammend?

Eineinhalb Seiten gönnte sich SB Silke Strama, und alles was dabei heraus kam???

98 % Lügen und falsche Darstellungen!

Seite 1 der niederträchtigen Pamphletschrift handelt von der Wahrnehmung des Umgangsrechts und da ist es immer gut, sich eines bewusst zu sein: wir sind in Bayern, DAS Rassistenland par excellence.

Vorab meine Email an Silke Strama vom 17.02.14 zu eben diesem Thema und in der ich darlegte, dass die Kosten für einen Flug nach Asien auf Darlehensbasis auf mein Konto überwiesen wurden und der Betrag zurückgezahlt werden müsse. Daneben erwähnte ich auch die Kosten für eine Zugfahrt von 200,00 EUR im Jahr 2013 nach Paris.

In besagtem Schreiben vom 16.04.2014 liest sich das so:
Die Kosten für das Umgangsrecht haben Sie bereits durch Dritte bzw. die Kindesmutter erhalten. Am 10.08… erhielten Sie eine Gutschrift von xxx EUR, am 02.02….und am 29.03… haben Sie für die zweite Fahrt jeweils eine Gutschrift von 300,00 EUR, also insgesamt 600,00 EUR erhalten. Diese Zahlungen wurden als zweckgerichtete Einnahmen nicht auf den Leistungsbedarf angerechnet, da sie als Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts dienten.

OH! AH! UUUH! ÄH, HELLO!!!

Silke Strama, was ein Darlehen ist, haben Sie schon herausgefunden in Bayern im 21. Jahrhundert? Cool, babe.

Die 600,00 EUR waren zweckgebunden? RICHTIG. Aber aufgrund der Betrügereien des Jobcenters waren wir gezwungen, den Betrag zum Leben her zu nehmen und ich wandte mich schlussendlich an einen Anwalt … und es kam zur Nachzahlung des verrotteten Jobcenter München.

Aber was Sie natürlich in perfid niederträchtiger Weise verschweigen und bewusst unterschlagen ist:

Sie forderten die Rückzahlung dieses Betrages von mir, und so überwies ich am 27.12.12 und am 28.12.12 zusammen 600,00 EUR von meinem Konto. Dies teilte ich Ihnen in einer Email am 9.01.13 inklusive Anhang der Überweisungsbelege mit.

Give the guy a big hand, babe!

Ich freue mich, dies so schnell geklärt zu haben und nun steht noch die Frage im Raum, wo die 200 EUR für die Zugfahrt nach Paris in 2013 sind, die Sie nicht erwähnt haben? 

Also die erste Seite Ihres Briefes können wir ins Klo kippen, bokay?


Wenden wir unser Interesse der zweiten Seite zu, denn da wird's auch nicht besser.

- Mitteilung, seit wann Tochter nicht mehr bei xxx arbeitet….
- Mitteilung über die zwei Geldgeschenke …

Dass meine Tochter nicht mehr bei xxxx jobbt, teilte ich Ihnen Mitte letzten Jahres im Wiederbewilligungsantrag mit. Das ist also eine uralte Kamelle.

Den Behuf der Geldgeschenke teilte ich Ihnen in einer Email vom 29.11.2013 mit. Ist also auch uralt.

Sodann geben Sie vor, meine Kontoauszüge von Jan-März 2014 nicht erhalten zu haben.

Das stimmt mich verwundert, hatte ich doch sechs Kontoauszüge (Okt-Dez 2103 und Jan-Mär 2014) per Email an Sie am 14. April 2014 gesandt. GMail meldete mir keinen Fehler. Ich hatte dies auch schon die Jahre zuvor so gehandhabt. Seltsam, finden Sie nicht.

Ich glaube aber eher, Sie geben das vor, denn dem Jobcenter sind meine ganzen Veröffentlichungen nicht genehm und das JC möchte mich finanziell unter Druck setzen.

Das verrottete Jobcenter will so Zahlungsverzug beim ISP erreichen, um meine Veröffentlichungen zu stoppen. Dies ist ein klarer Verstoss gegen ein BGH Urteil von Anfang 2013. Aber das verwundert nicht, denn das Jobcenter bricht Gesetze.




In der Angelegenheit 'Wahrnehmung des Ungangsrechts' werden Sie in der kommenden Woche von mir eine Zahlungsfrist erhalten. Bei Verzögerung könnten Sie und das Jobcenter München sich schon einmal vorab u.a. mit AGG § 2 Abs. 5 - 8 vertraut machen.