5/18/2014

Will das Jobcenter München mittels Email Autoresponder Nachfragen bzgl. rechtsbrechender Massnahmen unterbinden?

Guten Tag beim Jobcenter München,

Verstehe ich Ihren neuen Email Autoresponder, zu dem ich sie alle beglückwünschen darf, richtig dahingehend, dass Sie mittels der Weigerung der Weiterleitung einer Email Nachfragen nach der Legalität von Anfragen, Anforderungen etc. der Behörde (1) Jobcenter entgehen wollen?

Das wäre ridikül.

Danke, dass sie mir Gelegenheit gaben, dies in der nötigen Kürze final zu beantworten.

Die beste Pixel Grüsse sendet

….

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(1) Ja, es ist nun gerichtlich bestätigt, dass es sich beim Jobcenter, trotz (!) des anglizistischen Names, um eine Behörde handelt.

Das VG Gießen, Urteil vom 24.02.2014, 4 K 2911/13.GI befand, das Jobcenter gibt sich den ,,touch” einer Behörde. Dieses “Kracher-Urteil” kann in weiteren Auszügen hier genossen werden. Helau!

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