Glinkastraße 24
10117 Berlin
cc LSG, SG München, das rassistische Jobcenter München
02. Okt. 2019
Guten Tag,
Erlauben Sie mir, frisch aus den Katakomben des Kangaroo Courts Bayerisches Landessozialgericht ein paar ofenfrische Updates vom Event ‘LSG Comedy Channel - Saal Nr. 004’ am 01. Okt. 2019 zu kredenzen. Es präsentierten sich zur Verschönerung des Anlasses in Tom Fordschen Evening Black zwei imposante Garanten der Jurisdiktion, proporz-komplementiert durch eine Medusa der Dritten Staatsgewalt. Der Palcoscenico bot zusätzlich noch Platz für zwei Vertreter der Staffage. Eccoci qua.
In zivilisierten Bundesländern und Stadtstaaten herrscht grösstenteils der Usus der Höflichkeit und des Comportements vor, seinen Namen entweder zu erkennen zu geben oder sich vorzustellen. Nicht so in der Provinz der eingeborenen Bayern.
So gestattete ich mir, der Einsilbigkeit der Alpentrachtler wohl bewusst, ein wenig die sozio-kommunikative Interaktion und Sphäre zu beleben. Geeignet erschien mir dazu, mich auf den ablehnenden Beschluss zum Prozesskostenhilfe Antrag in der Sache L 15 AS 551/19 (gesandt an meine Tochter) zu beziehen und hier die Namen der beschliessenden Richter.
Ich frug alsdann, ob einer der werten Herren ganz zufällig Dr. Ocker sei? Nach affirmativem Bescheid lag die Frage nahe, ob denn die Dame Justizia eventuell Frau Dr. Karl sei. Bingo! Der dritte Herr im Talar mit der Pantone Farbe Stretchlimo war nicht geneigt auf meine Frage zu antworten, ob er Dr. Braun sei. Wohl-temperiert erzogen wie ich bin, interpretierte ich dies als Verweis auf meine Kastenschranke. Es sollte aber noch illustrativer dokumentiert werden, warum Deutschland kein Immigrationsland ist, ausser für importierte Armut (1).
Da die Terminladung an meine Tochter gerichtet war, diese aber mit bayerischen Gerichten überhaupt nichts mehr zu tun haben will, trug ich stellvertretend meinen Antrag auf Vertagung vor. Hier ein Auszug:
“Ich (im Folgenden der Beschwerdeführer “Bf.”) beantrage hiermit die Vertagung der Verhandlung um mindestens eine Woche und begründe dies wie folgt:
Aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind. …
Dies ist in der Terminsmitteilung vom 03.09.2019 nicht geschehen. Diese Terminsmitteilung wurde an die tibetische Tochter des Bf. geschickt. Der Bf. hat lange Zeit in Asien gelebt und ist seit 2005 wegen seiner Tochter nach Deutschland zurückgekehrt. Hier hat er den alltäglichen Rassismus und die nahezu alltägliche Hetze gegenüber anderen Völkern, insbesondere deren Religion und Kleidungsstücke, zu seiner allumfassenden Befremdung und Schockierung wahrgenommen.
Der Bf. kann sich des Eindrucks nicht erwehren, die Einhaltung eines Grundgesetzes erschien diesem Sozialgericht bei, wie sie diese Deutschen so unnachahmlich und auf ihrer Historie basierend diskriminierend bezeichnen, “Migranten” vernachlässigbar. …”Wie nicht anders zu erwarten, wurde der Antrag nicht nur abgelehnt, nein, denn dies ist die Rassisten-Provinz Bayern. Als der Richter Ocker (2) den Antrag auf Vertagung wörtlich “missbräuchlich” (im Englischen “Frivolous Motion”) nannte, verliess ich angewidert unverzüglich den Verhandlungssaal.
Ich werde am Montag kommender Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gegen diese drei Richter einreichen (die selbstverständlich wie üblich den 152er rauskramt) und in dieser Angelegenheit mich an die Bundesjustizministerin wenden. Ein Impromptu hier auf Twitter.
Danke
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1 Es besteht durchaus die Möglichkeit in diesem seltsamen Land und in PC-konformer Zeit, dies als Hassrede auszulegen. Der Schreiber subsumiert dies jedoch lässig unter Althouse “Civility Bullshit”.
2 Der lächerliche Doktortitel sei hier weggelassen. Jura ist keine Wissenschaft, es ist ein krudes Sozial-Handwerk. Wissenschaften sich M, P und C. und sonst nichts!
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