10/13/2019

Klage gg GFin des rassistischen Jobcenter München Farrenkopf wg Verstosses gg § 25 SGB X in Sachen Betrug und Urkundenunterdrückung

F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

cc Jobcenter München

13. Okt. 2019

Ich erhebe hiermit

K L A G E

gegen die GFin des rassistischen Jobcenter München A. Farrenkopf

wegen Verstosses gegen § 25 SGB X in Sachen Betrug und Urkundenunterdrückung betreffs des Ferienjobs meiner tibetischen Tochter in 2015.

Begründung

Ich hatte am 12. Sept. 2019 u.a an die GFin Farrenkopf eine Email mit folgendem Inhalt geschrieben:
Strafanzeige Az. 127 Js 182216/19 - Urkundenunterdrückung Ferienverdienst
Frauen Strama, Farrenkopf, Nowack,
Für den promovierten Staatsanwalt Lafleur is es “nicht ersichtlich, dass es gerade die Beschuldigten gewesen wären” (sein Schreiben vom 06. Sept. 2019), die die zwei Dokumente, von mir an Frau Strama am 14. und 18. Jan. 2016 per Email gesandt, auch tatsächlich gesehen haben.
Ich erwarte bis 19. Sept. 2019 Auskunft, wie die besagten Dokumente zum Auskunftsersuchen mit Schreiben vom 10. Dez. 2015 von Frau Strama gefordert und von mir an den besagten Tagen im Januar 2016 gesandt, verarbeitet worden sind. MAW, wer hat sie zur Einsicht nehmen können und wer nicht.

Wie zu erwarten, blieb die GFin der staatlichen rassistischen Verbrecher-Behörde Jobcenter maulfaul.

Ich fordere Auskunft über den spezifischen Aktengang und wer Einsicht hatte!

Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes des Rassistenlandes DE mir auf meine Beschwerden jüngst mitteilte, “gibt es in Deutschland auch in staatlichen Stellen strukturellen Rassismus, und auch in Gerichtsverfahren kann es zu Benachteiligungen durch die staatlichen Organe der Rechtspflege kommen” und “da das AGG in diesen Fällen jedoch nicht gilt”, ist verbrecherisches Beamtengesindel im Land Deutschland mit seiner braunen Tradition auf der sicheren Seite.

Sollte dieser Fall an diesen Richter Ehegartner übertragen werden, ergeht unverzüglich Beschwerde an das BSG und BMJV.

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