10/04/2019

An die bandenmässigen Betrüger Farrenkopf, Nowack, Ehrhardt und Strama,

Ich erwarte die Rückzahlung der Beträge € 154,- und € 285,39 (Summe € 439,39) bis zum 11. Okt. 2019.

Diese Forderung basiert auf dem Schreiben vom 14. April 2016, in dem gelogen wurde, dass auf die Anhörung vom 10. Dezember 2015 nicht geantwortet wurde. Die rassistische Betrüger-Behörde Jobcenter München erhielt in belegbaren Emails vom 14. und 18. Januar 2016 Auskunft, dass es sich um Einnahmen aus dem Ferienverdienst meiner tibetischen Tochter handelt.

Das Statement auf Seite 1 des JC Schreibens, es sei "nach Aktenlage entschieden" worden, ist Beweis der Urkundenunterdrückung. Diese ist strafbewehrt nach § 274 StBG.

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