5/02/2017

Münchner Richterinnen Hansen und Baßler und das Möbius Band der Lügen

Aus der beliebten Serie 'Bayern im Justiz Siff' oder 'Die indische Kastenjustiz muss sich warm anziehen'.

Kurzes Recap. Ich hatte im März über die "Münchner Richterin Hansen und Baßler im Palindrom, Feedback Loop" die Pixelfeder geschwungen und muss nun feststellen, die Dinge überschlagen sich.

So schrieb ich damals:
Münchner Richterin Hansen bittet unter Invokation  eines Palindrom, Feedback Loops der ihr nahestehenden Richterin Baßlers schon vorab gefälltes Urteil und ihr dreimaliges Auftreten als Richterin wegen, ehem, administrativen Rationalisierungs- und Optimierungsprozessen zu entschuldigen und zu akzeptieren.
 Das liest sich bei Frau Richterin Hansen ungefähr genau so:
Aus Sicht eines verständigen Angeklagten sind die in dem Ablehnungsgesuch vorgebrachten Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Berufsrichterin zu begründen.
1. Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach § 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt. wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat. dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehme, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (RGSt 61, 67; BGHSt 1. 34. 36; 21. 85, 86). Der Ablehnende muss hierzu vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren verbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957. 68).
2. Unter Anwendung dieser Grundsätze ist das Ablehnungsgesuch nicht begründet.
und führte weiter den kecken erklärenden Zusatz der jungen blonden Staatsanwältin an:
Freundlicherweise sprang aber die sehr junge Staatsanwältin Langenstein zur Seite und löste den Bayerischen Knoten elegant: Die Richterverteilung würde auch so ausgerichtet, dass die "Einarbeitungszeit kurz" bemessen ist.
Ziemlich harmlos soweit, wenn auch tendenziös. Deswegen gestatte ich mir das Ganze ein wenig zu kondimentieren, indem ich mich einer weiteren Passage aus Richterin Hansens Beschluss, meine dezidierten Einwände mal so bayerisch-priminitv wegzuwischen, zuwende und die hat es nun wirklich in sich. Da heisst es auf Seite 2 ihres Beschlusses (Hervorhebungen durch mich):
Tatsächlich war die abgelehnte Richterin in zwei früheren Verfahren gegen den Angeklagten tätig (Az: 18 Ns 112 Js 203869/12, 18 Ns 112 Js 170286/14)‚ die auch jeweils mit einer Verurteilung endeten. Dies begründet jedoch keine Besorgnis der Befangenheit, da die Zuständigkeit für die damaligen Verfahren wie auch für das aktuelle Verfahren aus der gerichtsinternen Geschäftsverteilung des Landgerichts München I, ersichtlich aus dem für das Jahr des Eingangs gültigen Geschäftsverteilungsplan, folgt. Diese wiederum ist Ausfluss des verfassungsrechtlich abgesicherten Anrechts auf den gesetzlichen Richter. Die gerichtsinterne Geschäftsverteilung ordnet jedes Verfahren nach bestimmten Kriterien einer Strafkammer zu. Die Zuordnung erfolgt bei Eingang des Verfahrens ohne Mitwirkung der Richter und ohne Ansehung der Person des Angeklagten oder des Richters. So wurde auch hier verfahren. Die 18. Strafkammer war und ist u.a. zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen nach § 86a. 90a Abs. 1 und 2, 130 und 187a StGB, damit auch für die hier betroffenen drei Verfahren. Ein Tätigwerden des gesetzlichen Richters begründet keine Besorgnis der Befangenheit. 
Oops, meine Richterinnen. Nun bin ich ja ein so verständiger Angeklagter, als mir der Beschluss, mit der heissen Nadel von Richterin Hansen gestrickt, gleich so muffig suspekt vorkam. Ja und was soll ich nun sagen, ausser, dass mir mit Spliff doch glatt das Blech wegfliegt, wenn ich in der Bayern-Gazette SZ lese (Hervorhebung in Rot durch mich):

Schwurgericht hat Urteile möglicherweise ohne rechtliche Grundlage gefällt

  • Das Münchner Schwurgericht hatte offenbar über Jahre hinweg keinen gültigen Geschäftsverteilungsplan, das heißt, es hatte nicht festgelegt, welcher Richter sich welches Verfahrens annehmen wird.
  • Das könnte nun dazu führen, dass einige Prozesse gegen bereits verurteilte Mörder neu aufgerollt werden müssen.
  • Ein Münchner Anwalt hatte bei einem Prozess die fehlerhafte Praxis gerügt und beim Bundesgerichtshof geklagt.
Das Münchner Schwurgericht hat möglicherweise über Jahre hinweg ohne rechtliche Grundlage Urteile gefällt. Weil die Kammer es versäumt hat, vor den Prozessen festzulegen, welcher Richter für welche Verfahren zuständig ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun das erste Urteil in einem Fall von versuchtem Totschlag gekippt. Nach dem Beschluss des BGH muss das Verfahren komplett neu aufgerollt werden. Dies droht nun nach der Einschätzung des Münchner Strafverteidigers Adam Ahmed auch in einer Reihe anderer Fälle.
Um zu verhindern, dass Richter auf bestimmte Fälle angesetzt werden, weil sie möglicherweise besonders hart oder milde urteilen, sollen die Verfahren per Zufallsprinzip zugeordnet werden. Das soll Manipulationen ausschließen. So ist es üblich, dass ein Richter die Fälle mit den geraden Endziffern der Aktenzeichen übernimmt und sein Kollege die ungeraden. Für die Jahre 2011 und 2013 hat das Schwurgericht dies in einem Geschäftsverteilungsplan auch festgelegt, nicht aber für die Jahre 2012, 2014 und zunächst auch nicht für das Jahr 2015. Erst als Ahmed die Besetzungsrüge aussprach, holte die Kammer die Formalität nach und legte nachträglich einen Plan für 2015 fest.
Das war zu spät, urteilte der BGH.

Bin ich überrascht? Ach bitte, wer einmal in den Katakomben der Nymphenburger Strasse war, nimmt doch diesen Odeur der Venalität wahr. Und, ja, du triffst so einige IYIs. Just saying.

Zwar betrifft es das Schwurgericht, aber wenn die da schon schieben, dann doch allemal, wenn es ums Dreinschlagen auf freie Meinungsäusserung geht.

Was heisst das nun? Ich glaub, ich schieb meinen sexy Arsch mal in Richtung des 359er Wiederaufnahme von Fall 2 und dann natürlich Fall 3. Das noch ausstehende Revisionsurteil steht doch schon seid Monaten fest.

Also Korruption und Korruption ist ja nicht das gleiche. Wieso? Na, in Indien ist das Essen um Klassen besser und die Frauen um ein paar Titten hübscher. Und vor allen Dingen der Gang. Das ist keine Turnschuh-Latscherei.

Zurück zum Titel dieses Posts und dem Möbiusband und hier dem Möbius Lügen Band. Wikipedia schreibt:
Das Möbiusband geht derart in sich selbst über, dass man, wenn man auf einer der scheinbar zwei Seiten beginnt, die Fläche einzufärben, zum Schluss das ganze Objekt gefärbt hat.
Fängt man erst mal auf der einen Seite an, zu lügen, dann ...

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