6/17/2017

Münchner Oberstaatsanwältin Tilmann ist dieser Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht ganz kosher und nimmt lieber Abstand.

Ich darf zunächst Oberstaatsanwältin Tilmann vorstellen.

Abteilung I - Extremistische, sonstige politische Strafsachen und NS-Gewaltverbrechen

Abteilungsleiter:

Oberstaatsanwältin Tilmann

Zuständigkeiten:

  • Straftaten, die einen politischen Bezug aufweisen (Abschnitte 1 - 5 des Strafgesetzbuchs)
  • Verstöße gegen das Versammlungsgesetz
  • Pressedelikte
  • nationalsozialistische Gewalttaten
. . . . . . . . . . . . . .

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München
________________
cc/bcc Justizmin. Berlin, BMAS und Jobcenter München

Ihr Zeichen GA 313E-23/201

17. Juni 2017

Betreff: meine Dienstaufsichtsbeschwerden vom 21.11.2016 (Einseitige Ermittlungen gegen mich) und 16.01.2017 (Beschlagnahme von Smartphone ohne richterlichen Beschluss) im Verfahren 112 Js 168454/15

Guten Tag Frau Oberstaatsanwältin Tilmann,

Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass sich die bayerische Justiz um Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Dreck schert und dies noch komplettiert durch Missachtung deutscher Gesetze.

Ich hatte beispielhaft den Fall SCHATSCHASCHWILI v. GERMANY (Application no. 9154/10) als einen Beleg für eine Verhinderung einer fairen Verhandlung angeführt.
120.   In Fällen, in denen die Abwesenheit eines Zeugen wegen der Erreichbarkeit fehlt, verlangt das Gericht, dass das Gerichtsverfahren alle angemessenen Anstrengungen unternommen hat, um die Anwesenheit des Zeugen zu sichern (vgl. Gabrielyan gegen Armenien, Nr. 8088/05, § 78, 10. April 2012, Tseber v. Die Tschechische Republik, Nr. 46203/08, § 48, 22. November 2012 und Kostecki gegen Polen, Nr. 14932/09, §§ 65 und 66, 4. Juni 2013).
Die deutsche STPO bestimmt unter § 160 Abs. 2 StPO:
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
und § 163b StPO Maßnahmen zur Identitätsfeststellung stellt fest:
(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist; § 69 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Art dürfen nicht getroffen werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen; Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Art dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen Person getroffen werden.
Stattdessen unterliess es die Polizei, wie im Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY8644-000804-15/7 zu lesen, trotz Kenntnis der IP Adresse des unter falschem Namen Sendenden, Nachforschungen nach dessen wahrer Identität zu unternehmen. Einseitig heisst es am Ende des Berichts "Es wird um weiteren Ermittlungsauftrag gebeten", der sich ausschliesslich gegen mich richtete. Dies kommt einer Vorabverurteilung gleich.

Auf meine Befragung zur unterlassenenen Identitätsermittlung der wahren Person hinter der IP Adresse anlässlich meiner Verhandlung vor dem LG München am 15. Februar 2017 erklärte Polizist Carstens - er war nur in der Lage, in Halbsätzen zu sprechen, deren Formulierung zeitlich schon recht aufwendig war -, dass dies zu aufwendig gewesen wäre. Er scheute aber keinen Aufwand, meinen Blog intensiv zu durchforsten.

In der Entscheidung des EGMR im Fall Kostovski gg. Netherlands, Nr. 11454/85 heisst es:
"Wenn der Verteidigung die Identität der Person, die sie zu befragen ersucht, nicht bekannt ist, kann ihr die besonderen Merkmale entzogen werden, die es ihr ermöglichen, nachzuweisen, dass sie vorsätzlich, feindlich oder unzuverlässig sind."
Auch die Staatsanwaltschaft unternahm nichts, denn es galt, wie auch in den zwei Fällen gegen mich zuvor, einen widerwärtigen Blogger, der u.a. eine Behörde, die zur mittlerweile knapp 16%igen Armutsquote in Deutschland beiträgt, kritisiert, zum Schweigen zu bringen und die bayerischen Ordnungsbehörden würden so wahnsinnig gern den Blog löschen und daher die Computerbeschlagnahmen. Ganz wie in der Nazi Zeit und Fahrenheit 451!

Alle Strafanzeigen gegen mich stammen vom Jobcenter München bzw. Agentur für Arbeit. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde Jobcenter ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen. Die bayerische Justiz ist hierin Komplize.

Die bayerische Justiz deckt den Absender der Online Strafanzeige vom 07.Mai 2015, denn der feige, niederträchtige und primitive Absender stammt vom sozial-faschistischen Jobcenter München!!! Dieses kriminelle Jobcenter fällt unter das Portfolio der vollgefressenen Arbeitsministerin Nahles, die wie aus Nazi Zeiten bekannt, den typisch deutschen Habitus zeigt: Schweigen.

Die Indizien sind erdrückend, denn diese heruntergekommene deutsche Behördenperson war sich absolut sicher, die bayerische Justiz würde wie in den Jahren zuvor, mir Akteneinsicht verweigern und er so anonym bleiben.

In diesem Zusammenhang weise ich insbesondere auf das offenkundige Komplott im Fall 1 mit dem AZ 18 Ns 112 Js 203869/12 hin, in dem sich Anzeigender Manfred Jäger (damals Arbeitsamt München und jetzt Chef der BA in Ingolstadt), Staatsanwaltschaft München, Gericht München und meine Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin Aglaia Muth zusammentaten und Absprachen zwischen Richter Grain und RAin/Betrügerin Muth nicht schriftlich fixiert wurden, was gegen § 243 STPO Absatz 4 verstösst. Siehe Beschluss des BGH 1 StR 622/16 vom 21. März 2017.

Ihre Begründung, da "unter dem Link die entsprechenden Inhalte tatsächlich aufgefunden ... wurden" und daher "das Verhalten des Herrn KK Carstens nicht zu beanstanden" sei, könnte als Einzeiler für die Provinz-Klamotte "Hubert und Staller" qualifizieren. Sie müssen scherzen, denn das würde in einem Mordfall z.B. bedeuten, das blutverschmierte Messer wurde im Haus des Opfers gefunden und A. war im Haus. Also ist A. der Mörder. Laufen Ermittlungen in Bayern so kurz?

Sie formulieren auch so ungeschickt vorurteilshaft, aber haben sicherlich vertieftes geschichtliches Wissen, um Meinungsfreiheit und Nationalsozialismus (siehe Blogpost unten) als interdependent zu sehen und hier führe ich nun den Artikel 10 der EMRK an:
 (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Der EGMR hat mehrfach wie folgt entschieden:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung, ob ein solcher Bedarf besteht, aber es geht Hand in Hand mit der europäischen Aufsicht, sowohl die Gesetzgebung und die Entscheidungen anzuwenden, auch solche von einem unabhängigen Gericht. Das Gericht ist daher befugt, eine endgültige Entscheidung zu geben, ob eine "Einschränkung" vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Konvention  (siehe unter vielen anderen Behörden, Perna v. Italien [GC], Nr. 48898 / 99, § 39, EGMR 2003-V, und Assoziierung Ekin v. Frankreich, Nr. 39288/98, § 56, EGMR 2001-VIII).
Verbot dieses Bildes vereinbar mit der Meinungsfreiheit
im Sinne von Artikel 10 der Konvention, OStAin Tilmann?

Wo die bayerische Justiz, also die neonazi-affine Justiz, die z.B. bis heute das Oktoberfest-Attentat aufzuklären sich weigert, in der Marissa Mayer Karikatur eine "dringende soziale Notwendigkeit" des Verbots der Veröffentlichung sieht, ist mir unerfindlich.

Sie schliessen Ihr Schreiben mit einem Bezug zur Beschlagnahme meines Smartphones (und der intendierten Beschlagnahme des Smartphones meiner tibetischen Tochter) in faschistischer Manier OHNE richterlichen Beschluss mit der Anmerkung, "eine sachliche Überprüfung des Verhaltens im Hinblick auf die Beschlagnahme von Mobiltelefonen fand bereits in dem Verfahren aufgrund Ihrer Strafanzeige gegen Herrn Carstens vom 22.11.2016 (Az. 120 Js 119571/17) statt, in dem Sie eine gesonderte Mitteilung erhalten haben".

Zu meinem Bedauern habe ich in dieser Angelegenheit noch nichts erhalten. Rein chronologisch konfligiert dies auch mit einem Schreiben von Regierungsdirektorin Hartmann vom 26.04.2017 (ihr Zeichen P3-6430-804/16) vom Polizeipräsidium München, wonach sie "den Vorgang nunmehr der Staatsanwaltschaft München I zur Entscheidung vorlegen (Art. 12 Abs. 3 POG)" werden. Meine zwei Schreiben (hier und hier) befand der Polizeipräsident Hubertus Andrä nicht einer Antwort würdig. Ein Schicksal, das Shudras in Deutschland nur zu geläufig ist und Beleg bayerischer Muffelichkeit.

Ebensowenig habe ich eine Mitteilung erhalten zu meiner Beschwerde über OStA Hummer, der mir doch tatsächlich in schnodderiger Art Kritik an Geschichtsfälschungen in diesen sog. Dokumentarfilmen über die NS Zeit verbat. Vielleicht könnte dies noch remediert werden. Irgend etwas fällt ihnen doch in der bayerischen Justiz ein, um auch das noch unter den muffigen Roland Freisler Teppich zu kehren.

Empfehlen darf ich den mir bislang bekannten Richtern und Staatsanwälten in Bayern die Lektüre von JUDICIAL INDEPENDENCE IN THE LIGHT OF ART. 6 OF THE EUROPEAN CONVENTION OF THE HUMAN RIGHTS – SELECTED ASPECTS von Judge Grzegorz Borkowski, Ph.D., National School of Judiciary and Public Prosecution. Das Pdf schliesst wie folgt:
"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema der gerichtlichen Unabhängigkeit nicht besonders populär ist, vor allem im Zeitalter der Austerität. Deshalb ist es immer noch wichtig, die Bedeutung der judizialen Unabhängigkeit zu erklären und warum es so entscheidend ist. Es ist notwendig zu betonen, daß zwar alle in der Lehre erarbeiteten Garantien der gerichtlichen Unabhängigkeit unentbehrlich sind, und so sind die Bedingungen, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht zu erfüllen sind, doch was am wichtigsten ist um die richterliche Unabhängigkeit zu genießen, ist die Berufung für den Beruf, da nur jemand, der sich voll und ganz seinem Werk verpflichtet hat, aber aufgeschlossen und das Verständnis der verschiedenen Rollen der gerichtlichen Berufe und die Bedeutung der gerichtlichen Aktivitäten für die ganze Gesellschaft kann ein wahrhaft unabhängiger Richter sein. Mit anderen Worten, unter Angabe des französischen ethischen Kodex der Richter: "Das Urteil in einer unabhängigen Weise ist auch ein Zustand des Geistes"; oder, um Lord Hope of Craighead von der anderen Seite des Ärmelkanals zu zitieren - die Unabhängigkeit liegt in den Herzen und Köpfen der Richter." (Google translate)
Als Bewusstseinserweiternd darf ich auch als Referenz ETHICS, DEONTOLOGY, DISCIPLINE OF JUDGES AND PROSECUTORS IN FRANCE von Eric J. Maitrepierre, Director of the International and European Department, Ministry of Justice, Paris, France anführen:
"In den jüngsten Demokratien ist die von den Regierungen unterstrichene gerichtliche Unabhängigkeit und die Bestimmung der Berufswerte die Zeichen der Mitgliedschaft in der Rechtsstaatlichkeit: Die Existenz von Codes oder Sammlungen von Deontologieprinzipien ist oft das Zeichen einer wirklichen Demokratie. Es ist sicher, dass der Richter die Bürger nicht dazu zwingen kann, die Grundwerte der Demokratie zu respektieren, wenn er oder sie sich nicht selbst respektiert. Wir können sagen, dass der Richter und der Staatsanwalt mit den Bürgern durch einen demokratischen Pakt zusammenhängen, der aus den besonderen beruflichen Anforderungen besteht, die auf Werten wie Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Sorgfalt bei der Umsetzung des Rechts beruhen. Seine Legitimität bezieht sich auf ihre Kompetenz, ihre Verantwortung und die Achtung dessen, was als die Grundlagen des Rechtsstaates gilt, und entweder nur mit seiner offiziellen Nominierung und Zuweisung eines Teils der öffentlichen Gewalt. Die Reflexion über die Deontologie macht es möglich, diese Legitimität zu festigen. Es ist der Preis für eine wahre Demokratie bezahlt werden, aber ich bin mir sicher, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass dieser Preis nicht so hoch ist." (Google translate)
Es ist zu befürchten, auch Deontologie kann der neoliberalen Kosten/Nutzen Kalkulation zum Opfer fallen als auch dem Möbelrücken im Westwing. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit besten Grüssen

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