6/26/2017

Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck.

Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

24. Juni 2017

Case 3 (of 3 - all brought on by German labor agencies infringing my right to free speech)

Betreff: Stellvertr. GF Jobcenter München Jürgen Sonneck

cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München

Sehr geehrter Innenminister de Maizière,

Wie schon in meinem Schreiben zuvor angeführt, erstreckt sich die Zuständigkeit Ihres Ministeriums u.a.  auf den Öffentlichen Dienst, zu dem die Jobcenter gehören, und insbesondere auch die Angelegenheiten betreffend Zuwanderung, Integration und nationaler Minderheiten (insbesondere Ausländer ...), als auch nachgeordnete Geschäftsbereiche des Bundesministeriums des Innern (BMI) wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Beschaffungsamt des Bundespolizei (BPol).

Gerade letzteres Amt bewegt mich zu einer Bitte um Amtshilfe in folgender Sache, da ich von Ordungsbehörden in Bayern keinerlei Hilfe erwarten kann:

Wie Sie schon wissen, erging am 07. Mai 2015 eine Online Strafanzeige gegen mich, den Betreiber des Blogs "meinjobcenter.blogspot.com", bei der Polizei München gegen 20 Uhr unter Angabe eines FALSCHEN Namens des Absenders. Details ersehen Sie bitte aus meinem ersten Schreiben vom 24. Juni 2017.

Zu den in meinem ersten Schreiben angeführten äusserst auffälligen Indizien kommt noch eine Strafanzeige eben jenes Jürgen Sonneck vom 21.07.2015 betreffend eines Blog Posts vom 07. Jan. 2015 hinzu. (Anlage 1 und zugesandt durch Staatsanwaltschaft München nach Antrag durch meine Anwältin Dr. Neumann, Köln, die auch unsere Beschwerde vor dem EGMR verfasst hat.)

Darin bekundet Jürgen Sonneck, wie schon in seiner Strafanzeige vom 15.05.2014 (also jener Strafanzeige der unsere Beschwerde beim EGMR zugrunde liegt, dass er zum einen eklatante Schwierigkeiten im Verständnis der deutschen Sprache hat, als auch ein pathologisch averses Verhältnis zur grundgesetzlich garantierten freien Meinungsäusserung demonstriert.

Alle drei Strafanzeigen weisen auffällige Parallelen auf wie bewusste Unterstellungen, die auch vor einer maliziösen Unterstellung in heuchlerischer Provenienz gegenüber einem Mitarbeiter des Jobcenter München, wie aus der Strafanzeige vom 15.05.2014 ersichtlich, nicht Halt macht. Diese desavouierende Art gegenüber Mitarbeitern von deutlicher Seniorität ist empörend, aber charakterimmanent.

Mit grösster Wahrscheinlichkeit war der Absender besagter Email der stellvertr. GF des JC München Jürgen Sonneck, da eine hohe Kongruenz des Standorts seiner Wohnung und der IP Adresse als auch den auffälligen Indizien bestehen.
  • Ich bitte Sie, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015.
  • Desweiteren bitte ich um Beschlagnahme des/der Heimcomputer(s) von Jürgen Sonneck und anschliessender forensicher Untersuchung.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, denn, wie schon erwähnt, ist von bayerischen Behörden keine Hilfe zu erwarten.

Mit besten Grüssen

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(1) Strafanzeige vom 21.07.2015 betreffend eines Blog Posts vom 07. Jan. 2015.



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