6/20/2017

Beschwerde über das Jobcenter München bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

20. Juni 2017

cc und bcc an das Sozialgericht München und JC München

Betreff: Beschwerde über das Jobcenter München

Sehr geehrte Frau Voßhoff,

Ich wende mich heute an Sie mit einer Beschwerde über das Jobcenter München. In dieser Behörde wird Datenschutz als nicht existent angesehen und offenkundig als dispensabel bei Menschen aus der Kaste der Hartz 4 Bezieher.

Von dieser Behörde werden Schreiben versandt mit Angabe einer Emailadresse, die eine Sammeladresse ist: <jobcenter-muenchen.pasing@jobcenter-ge.de>. (1) Jüngstes Beispiel war mein Wiederbewilligungsantrag im Mai 2017 für den Zeitraum Juni bis Nov. 2017. Das Formular wurde mir zugesandt von einer Person ohne Namen. Dieses anonyme Procedere ist schätzungsweise seid gut einem Jahr usus. Ich adressiere meinen Antrag dennoch immer an meine Sachbearbeiterin Frau Strama, da ich auch deren Emailadresse kenne. An sie sende ich auch meine Kontoauszüge per Email.

Es kam zu einer Nachfrage von Frau Strama per Post, in der zur Klärung Belege gefordert wurden. Diese sandte ich per Email an Frau S. mit dem Resultat einer automatischen Email und dem Hinweis der Abwesenheit bis zum 06. Juni 2017 und die Email nicht weitergeleitet würde. Angegeben war als Kontaktemail die o.g. Sammeladresse. Eine umgehend gesandte Emailanfrage mit der Bitte der Namensnennung des nunmehrigen Sachbearbeiters blieb, wie üblich bei dieser Armutsbehörde, unbeantwortet.

Es ist mit dem Datenschutz unvereinbar, Kontoauszüge und sonstige persönliche Dokumente an eine Sammelemail zu senden. Meine Email Inbox sowie Spambox beherbergt des öfteren seltsame und einschlägige Angebote (insbesondere Emails von einem wechselnden Namen mit der Endung <@arbeitsagentur.de> und einem Angebot von Geldwäschejobs und meiner kompletten Adresse).

Bei der Sendung von persönlichen Dokumenten, insbesondere Kontoauszügen für den Zeitraum von sechs Monaten und ev. mit Überweisungen an Drittpersonen und damit deren Kontodetails an eine Sammeladresse stellen sich die Fragen, wer öffnet diese Email, wohin wird sie geleitet und auf wieviel Festplatten befinden sich nun schlussendlich diese Dokumente? Hinzu kommt, wie jüngst in der Presse zu lesen: "95 Prozent der Beschäftigten in Jobcentern nur auf Zeit angestellt". Bei derartiger Konstellation der Humanresourcen kann ein Abgreifen von Sozialdaten ohne grosse Phantasie nach Beschäftigungsende lukrativ sein.

Der § 35 SGB I Sozialgeheimnis besagt:
(1) Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfaßt die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, daß die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. Sozialdaten der Beschäftigten und ihrer Angehörigen dürfen Personen, die Personalentscheidungen treffen oder daran mitwirken können, weder zugänglich sein noch von Zugriffsberechtigten weitergegeben werden.
Wie es der Zufall will, erschien am 19. Juni 2017 ein Post mit dem Titel "Datenschutz im Alltag für lau: 10 Tipps für jedermann" bei Datenschutzbeauftragter-Info.de. Dort heisst es u.a. unter 7. Anhänge verschlüsseln. Wäre die Lösung hier am besten, das PW der Datei in den Eingangsbereich des JC München zu nageln???

Diese bundesdeutsche Behörde Jobcenter ist ein neoliberaler Affront gegen jegliche Form der Ethik, des Anstands und der Integrität.

Mit den besten Grüssen

(electronic signature)
________________
(1) Mit Ausnahme des Wiederantragsformulars kommuniziere ich mit dieser Behörde ausschliesslich per Email, um Beweise der Korrespondenz zu haben. Das JC München ist nämlich eine völlig verlogene und intrigante als auch hochkriminelle Behörde.

Drücken Sie mir und meiner tibetischen Tochter doch bitte die Daumen, dass unsere Beschwerde vom EGMR angenommen wird.

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