6/25/2014

Strafanzeige gegen GF Martina Musati, Jobcenter München

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München


München, den 23. Juni 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Geschäftsführerin Martina Musati des Jobcenter München, Orleansstraße 50, 81667 München wegen 

  • des Verstosses gegen die Grundrechte der freien Wahl des Berufs und der Ausbildung sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit meiner Tochter
  • der unerlaubten Datenerhebung und Erschleichung der Emailadresse und der Handy Nummer meiner Tochter zum Zwecke des Herumschnüffelns auf den Social Networks
  • des Bruchs des Sozialgeheimnisses § 35 SGB I Abs. 3
  • und Verstoss gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz § 2 Abs. 5 - 8.



Begründung:

Mit Schreiben vom 5. März 2014 verlangte ein Mitarbeiter des Jobcenter München (JC) die Vorlage des Halbjahreszeugnisses meiner Tochter xxxxx (geb. 00000), die seit Herbst 2013 eine Fachoberschule in München besucht. Meine Tochter ist in Asien geboren und asiatisch-deutscher Abstammung mit deutscher Geburtsurkunde. Sie fällt also in die Rubrik ‘Migrantin’.

Der JC Mitarbeiter führte in seiner Korrespondenz die Jobbezeichnung 'Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25'. Darüber hinaus biederte sich besagter JC Mitarbeiter an, eine Anmeldung meiner Tochter bei der Agentur für Arbeit und deren Website in die Wege zu leiten zu dem Zwecke der Zusendung von Jobangeboten.

Exzerpt aus dem Brief des JC Mitarbeiter an meine Tochter: "Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Ausbildungsstellen ganz wichtig."

Dem JC ist mittels Schulbescheinigung seit Herbst 2013 bekannt, dass meine Tochter eine FOS besucht und der Schulbesuch bis voraussichtlich Sommer 2015 andauert; bei Vollabitur bis 2016. Sie ist nicht auf Arbeitssuche!

Des Weiteren scheint das JC ein Ressentiment hinsichtlich einer Notwendigkeit eines Förderunterrichtes bei Migranten zu hegen als auch Bedenken, “ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird.” (sic in der Korrespondenz!)

Die insinuierte Steuerung der Jobcenter München in Richtung auf einen Abbruch der Schulausbildung und Aufnahme einer Arbeitstätigkeit findet sich bestätigt in Presseberichten (u. a. Der Spiegel) und wird deutlich reflektiert im Bericht über Deutschland von 2014 der ‘European Commission against Racism and Intolerance’ auf Seite 10:

“Die Anmeldungszahlen von Kindern mit Migrationshintergrund in Vorschuleinrichtungen, Angebote für eine begleitende Unterstützung dieser Kinder auf ihrem Bildungsweg und die Zahl der Kinder, die ein Gymnasium besuchen (die Sekundarschule, die die Schüler auf den Besuch einer Universität vorbereitet) sind immer noch ungenügend.”
Sie stellt einen schweren Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, den Schutz der Familie als auch die freie Wahl der Ausbildung und ist diskriminierend.
Die Protegierung der 'Arbeitsagentur Jobbörse' stellt einen Eingriff in die freie Berufswahl dar, da zum einen die Jobbörse ein sehr limitiertes Angebot hat und es bedeutend bessere international orientierte als auch branchenspezifische Rekrutierungswebseiten gibt.

Eine Anmeldungs"hilfe" dient dem Erschleichen von persönlichen Daten wie Emailadresse und der Handynummer. Mittels dieser Daten lassen sich Personen auf den Social Networks abgreifen. Darüber wurde in der Presse berichtet und gewarnt.

Zwei Anfragen an die Geschäftsführerin des JC München am 18. April 2014 und am 1. Mai 2014 zur rechtlichen Grundlage des Ersuchens des JC blieben unbeantwortet. Bezeichnenderweise schaltete das JC München Mitte Mai einen automatischen Email-Responder! Dieser endet mit dem Hinweis “Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail nicht weitergeleitet wird!”

Ich sehe einen klaren Verstoss gegen

  • die Grundgesetze Art. 2, Art. 3, Art. 6 sowie Art.12.
  • das BDSG § 4 a Abs. 1; § 28 Abs. 1 Satz 2, 3 und 5 sowie § 43 Abs. 2.
  • den § 35 SGB I Sozialgeheimnis
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz § 2, Abs. 5 - 8


Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. 


Mit freundlichen Grüßen





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Es werden im Weiteren zu diesem Vorgang folgen:

  • offene Email an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Bundesministerium für Familie
  • Beschwerde bei dem Bundesbeauftragten für Datenschutz
  • Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Daneben werden alle relevanten Posts in englischer Sprache veröffentlicht, damit der Rassismus und die Diskriminierung in Deutschland einem internationalen Publikum informativ zugänglich ist.

Rassismus und Diskriminierung werden von mir nicht geduldet !

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