8/02/2015

Vermittlungsverfahren in Sachen RA Aglaia Muth aus München

Pflicht"Verteidigerin" Aglaia Muth

Rechtsanwaltskammer München 
Tal 33 
80331 München 

München, den 22. Juli 2015

Sehr geehrter Herr Dr. Steike, 

Herzlichen Dank für Ihr PDF. Ich beantrage hiermit ein Vermittlungsverfahren in Sachen RA Muth. 

Ich hatte nach einer Strafanzeige u.a. wegen Veröffentlichung des damals durch alle Medien gehenden Merkel-Nazi Bildes (anlässlich der damaligen Demonstrationen in Athen in 2012 gegen die Sparmassnahmen der EU) eine Pflichtverteidigerin nehmen müssen, da ich Hartz IV beziehe. 

Hinzu kam eine Anzeige wegen eines Blog Posts über die Kreditvermittlungsfirma 'Auxmoney', die laut eines Artikels im Magazin Focus zu einer Dachfirma mit früherem Geschäftsfeld im Bereich Online-Porno hatte. Meinen Artikel schmückte ein Pornofoto. 

Nach Akteneinsicht und Gespräch teilte mir die Verteidigerin mit Namen Aglaia Muth aus München mit, sie tendiere bzgl. des Merkel-Nazi Fotos in Richtung des Gerichts. Auf meinen Einwand, dieses Bild sei durch alle Medien gegangen, entgegnete sie: 'Ja die Presse hat doch immer wieder Probleme mit der Justiz.' Das Recht auf freie Meinungsäusserung schien sie nicht zu beeindrucken. 

Zu keinem Zeitpunkt der Erstverhandlung und der Berufung trat diese "Verteidigerin" in irgendeiner Form zu meiner Verteidigung auf. Beim Merkel-Nazi Foto wäre ein Verweis auf den Artikel 5 GG offensichtlich angebracht gewesen. Als sie in der Berufung von der Richterin um Stellungnahme gebeten wurde, erkärte sie 'es sei möglich, dass damals dieses Merkel-Nazi Foto durch die Medien ging. Sie könne sich daran nicht genau erinnern.’ Diese Fotos sind noch heute auf den Seiten der FAZ, SZ, Welt, Spiegel etc zu sehen. RA Muth hat eine Recherche überhaupt nicht interessiert. 

Bezüglich des Pornofotos hatte RA Muth nicht die geringste Ahnung, wie eine Suche auf dem Internet funktioniert. Meinen intensiven Ausführungen in der Berufungsverhandlung über Google PageRank war sie, so ihre Aussage am Ende der Verhandlung, nicht in der Lage zu folgen. Sie kannte auch nicht den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag § 5 (3), der besagt, dass eine normale Sperre, wie sie ein Browser bietet, ausreichend ist. Ebensowenig kannte sie die Studie des Fraunhofer Instituts 'Studie zum technischen Jugendschutz', die sich auf S. 85 zu SafeSearch-Funktionen äussert. 

Ein Anwalt mit lauteren Intentionen und einer Berufsethik hätte mit diesem "Wissens"stand einen solchen Fall als über seinen Kapazitäten liegend abgelehnt. 

Zu keinem Moment war diese Frau in irgend einer Art vorbereitet oder engagiert. Alle Eingaben ans Gericht inkl. Revision wurden von mir verfasst. 

Eine Einsicht in die Anzeigeschrift bekam ich nie und weiss bis heute nicht, wie die Anzeige lautet und wer mich angezeigt hat. Eine Anfrage wurde von ihr nicht beantwortet. 

Fünfundzwanzig Monate hielt die Münchner Justiz meinen Computer beschlagnahmt, obwohl nach der ersten Verhandlung feststand, dass nichts weiteres auf der Festplatte war. Aglaia Muth waren die zahlreichen Urteile zu Computerbeschlagnahmen und deren Dauer völlig gleichgültig und vermutlich auch nicht bekannt. Solch eine Anwältin kann in Zimbabwe oder Somalia eingesetzt werden; in einem Staat der als Demokratie gilt, bildet eine solche Person eine seltsame species! 

Zu keinem Zeitpunkt monierte diese Anwältin die Straftagessatzhöhe von € 15,-, obwohl jeder Anwalt weiss, dass z.B. Tagessätze in Nordrhein-Westfalen bei Hartz IV Empfängern gewöhnlich bei € 5,- liegen. Ich habe eine 19-jährige Tochter, die das Jobcenter von der FOS locken wollte! 

Den Beschluss des OLG nach der Revision sendet mir diese "Verteidigerin" zu OHNE Angabe der Stadt und der PLZ! Die Post musste Nachforschungen anstellen und ich bekam den Brief 14 Tage verspätet. Ich verpasste dadurch die Frist beim BVerfG. 

Ihre Rechnung beträgt nun ca. € 1.240,-. Mit anderen Worten wird also eine "Verteidigerin" bezahlt, egal ob sie erfolgreich ist oder schlicht völlig desinteressiert. Das ist ein frappantes Business-Model und das Buch "Vorsicht Rechtsanwalt" von J. Wagner kommt mir in den Sinn. 

Ich habe 15 Jahre in einem der korruptesten Länder in Südasien gelebt. So etwas wie in Deutschland habe ich noch nicht erlebt. 

Mit besten Grüssen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.