8/21/2015

Richterin Baßler aus München, ich vermisste bei Akteneinsicht die Anzeige des, wie ich vermute, Jobcenter München von 2012, die u.a. zur Beschlagnahme meines Computers führte.

Guten Tag Richterin Baßler,

Verspätet, doch um so herzlicher, möchte ich mich anschicken, Ihnen für die gewährte Akteneinsicht vor etlichen Wochen zu danken. Doch als ich so blätterte durch die beträchtliche Anzahl der Seiten, konnte ich nicht umhin konstatieren zu müssen, es fehlte ein prägnanter Schriftsatz, der Schriftsatz der Anzeige bei der Polizei im Herbst 2012, der u.a. die Beschlagnahme meines Macs in 2013 zur Folge hatte.

Meine Rückfrage ob der Vollständigkeit der Akte wurde bejaht. So nun diese Anzeige von immenser Bedeutung für eine Klage gegen den/die Anzeigende/n ist, bat ich die Staatsanwaltschaft um Zusendung der Anzeigenschrift und wurde - surprise, surprise - von einem Staatsanwalt abgewiesen, der zum einen offenkundig den Unterschied zwischen Verteidung und Klage noch nicht kannte, zum anderen mir und meiner Tochter gut bekannt ist, zum weiteren für einen Blog Post mit dem Ausdruck meiner freien Meinung eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten forderte und auf den non-bajuvarischen Namen Peter Preuss hört. Nicht genug, dass Stawa Preuss sämtliche unserer Strafanzeigen abbügelte, nein, auch den Namen des Anzeigenden vom Herbst 2012 wollte er mit Schreiben vom 25.06.2015 nicht preis geben.

Nun ist mittlerweile zu 100% klar, das die anzeigende Partei die reichsstaatliche Behörde zur Vermittlung von Billig-Lohn Jobs und staatlich akkreditierte Agentur für Lohn-Dumping (und damit verstossend gegen das Anti Dumping Agreement der WTO), vulgo auch als Firma Jobcenter München eingetragen im Register von Dunn & Bradstreet, ist.

Die persistente Weigerung der Münchner Justiz nach insgesamt drei Briefen den Namen des Anzeigenden und damit desjenigen, der in mein Recht auf freie Meinungsäusserung mittels dieses Bildes und eines Pornobildes zur Bebilderung einer anrüchigen Kreditvermittlungsfirma vom Jobcenter protegiert
eingriff, lässt mich nun bald 99% sicher sein, es handelt sich um die gleiche heruntergekommene Person, die schon im August 2012 einen Blog Post gelöscht sehen wollte unter Strafzahlungsandrohung von € 10.000 (zehn tausend), die ex-GF des Jobcenter München Martina Musati.

Richterin Bassler, ich und meine Tochter dürfen Sie also noch einmal auffordern, uns die vollständige Anzeigeschrift zu senden. Ich werde in jedem Fall gegen das Jobcenter wegen Eingriffs in die freie Meinungsäusserung in beiden Fällen klagen.

Leider war es mir aufgrund meiner volldilettanten Transuse und Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth terminlich nicht gelungen, die Angelegenheit vor das BVerfG zu bringen. Ich gedenke dieses bei Bedarf nachzuholen.

Mit den besten Grüssen

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