11/20/2016

Mietwucher der Billig-Lohn Kaschemme Jobcenter München

Anette Farrenkopf, Sabine Nowack,

Ich nehme Bezug auf das Schreiben vom 14.11.2016. Darin fordert die bundesdeutsche Kaschemme zur Perpetuierung der Armut, aka Jobcenter, eine Mietzahlung von meiner Tochter von € 416,36. Die Gesamtmiete beträgt € 644,50.

Die Zimmermasse wurden dem Jobcenter mitgeteilt ebenso wie die Fenstergrösse.

Sie haben ab Montag exakt 48 Stunden Zeit, mir zunächst einfach per Email mitzuteilen, dass bei der Bemessung eine geistige Verirrung vorlag und Sie diese einer dezidierten Neuberechnung unterziehen.

Die Deadline ist Dienstag, 22. Nov. 2016 um 20 Uhr in meiner Inbox.

Bei Ausbleiben erstatte ich Strafanzeige basierend auf § 291 STGB.

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