II. Was unterscheidet einen Pflichtverteidiger vom Wahlverteidiger und weshalb gibt es die Pflichtverteidigung?

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Eine verkürzte und damit falsche Sicht der Dinge verkürzt Strafverteidigung auf die Beibringung entlastender Umstände, erfasst nur einen von vielen ihrer Bereiche und beschränkt sie auf die Funktion einer bloßen Kontrollinstanz. Eine solche Sicht negiert, dass Verteidigung jene Institution des Strafverfahrens ist, in der sich die Autonomie des Beschuldigten verwirklicht, in der sich seine Stellung als Prozesssubjekt erst konstituiert.

Begreift man die Subjektstellung des Beschuldigten als die Summe seiner Rechte, auf das Verfahren einzuwirken und es mit zu gestalten – er ist immerhin die Hauptperson des Verfahrens -, vergegenwärtigt man sich, wie hoch ausdifferenziert und fachspezifisch das bundesdeutsche Strafrecht und Strafverfahrensrecht ist, so wird deutlich, dass die effiziente Handhabung dieser Rechte den Fachmann - den Strafverteidiger - voraussetzt.
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Erhält ein Beschuldigter bzw. ein Angeklagter die schriftliche Aufforderung vom Gericht, einen Verteidiger zu benennen, da ihm ansonsten ein solcher vom Gericht ausgesucht würde, so handelt es sich dabei stets um einen Fall notwendiger Verteidigung, in denen das Verfahren nicht ohne einen als Pflichtverteidiger tätigen Rechtsanwalt des Angeklagten durchgeführt werden kann.

Es ist jedenfalls nach der Auffassung der Anwälte unseres Hauses bereits aus Gründen des Berufsstandes der Anwaltschaft geboten, sein Expertenwissen im Strafrecht auch solchen Mandanten zuteil werden zu lassen, die sich mit der Bitte um eine Pflichtverteidigung an uns wenden.

Martin Barduhn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt am Main

(Hervorhebungen durch mich)

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Die Durchforstung des Internets nach einem Anwalt, der auch als Pflichtanwanwalt sein Karrierefeld zu erweitern gewillt ist, generierte ein paar Namen und da Deutschland nun mal diese Frauenquote in die preussischen Schrebergärten gesetzt hat, fühlte ich mich als Dominant Alpha Male verpflichtet, hier  meinen altruistischen Obolus zur Selbstverwirklichung des anderen Geschlechtes zu leisten. Will sagen, eine Frau musste her zur Pflichtverteidigung ... und das nicht ohne Hintergedanken.

Wenig konnte ich erahnen, mich in die griechische Götterwelt bei meiner schlussendlichen Wahl begeben zu haben. Eureka !

So ich denn nun, ecce homo, meine Anwältin im nächsten Post auf dem Palcoscenico vorstellen werde:

Wenn du absolut, positiv, ohne jeden Zweifel einen Soziopathen als Pflichtverteidiger brauchst, dann ...