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10/16/2019

10/04/2019

Stadt München lässt mitteilen, sich das Informationsfreiheitsgesetz bei angestelltem Verbrecher Jürgen Sonneck in den Arsch zu schieben

(SZ Foto: Alessandra Schellnegger)
Und zwar deshalb und es geht hier um Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias unter falschem Name 'C. Paucher', angestellt in der Millionedorf-Metropole als Leiter des Sportamts:
§ 6 Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs
(1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.
(2) Der Anspruch besteht insbesondere nicht,
1.     wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind,
2.     wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten handelt,
3.     wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt,
4.     wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä. handelt,
5.     wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche oder gesellschaftsinterne Verfahrensabläufe oder den behördlichen bzw. gesellschaftsinternen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder
6.     wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. (das kann beim Nützlichen Idionen Jürgen nicht befürchtet werden)
(3) Soweit und solange Informationen aufgrund der vorstehenden Absätze nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht Anspruch auf Zugang zu den übrigen Informationen. Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach den Abs. 1 oder 2 ausgeschlossenen Informationen.

Hier der Brief vonne Millionendorf-Metropole.



Was hat die charakterlich versiffte Verbrecher-Type zu verbergen? Wer schob das Ganze rüber zum Verwaltungsgericht?

Na LSG Präse Kolbe und Konsorten vom Kängaroo Court Bayerisches Landessozialgericht. Interessiert das Verwaltungsgericht? Not one fuck is being given.

8/23/2019

Detlef Scheele, unter Bezug insbesondere auf § 5 Abs. 3 IFG verlange ich Einsicht in die relevanten Einträge in die Personalakte von diesem Shlimazl Jürgen Sonneck

Bundesagentur für Arbeit
90478 Nürnberg

via Email

Guten Tag Detlef Scheele,

Wie wir beide wissen, wird "mit dem Begriff Jobcenter ... die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet. Durch diese Zusammenarbeit gewähren die Jobcenter Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand".

Es geht um den bis Mitte Juli 2017 als stellv. GF des Jobcenter München tätig gewesenen Typen Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher'. Das wird für Sie nicht neu sein, denn der Twitter Account @ErebusSagace wurde ja vor längerer Zeit durch die BA geblockt. Nur zur Gedächtnisauffrischung, und ich zitiere hier aus einem meiner prolixen Elaborate:
"Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt. Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport."
In 'Frage an den Staat' an die Bundesagentur für Arbeit Betreff: IFG_Rechtlicher Status von Jobcenter-Mitarbeitern, Weisungsbefugnis und Privathaftung [#5174], 3. Februar 2014 heisst es im Auszug:
"Für Leistungen nach dem SGB II ergibt sich die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Die Beschäftigten der Bundesagentur in den Agenturen für Arbeit und in den als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44b SGB II betriebenen Jobcentern handeln insoweit hoheitlich für die Behörde und üben eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des § 1 SGB X aus. Die Befugnis zur rechtswirksamen Vornahme von Verfahrenshandlungen leitet sich ab aus § 11 Abs. 4 SGB X." 
In § 11 Abs. 4 SGB X wird das BGB angeführt. § 1901 BGB erklärt den Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers.

§ 1 SGB X behandelt die Verwaltungstätigkeit. Diese umfasst Verwaltungsakte. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist Inhalt des § 35 VwVfG, so Sie das vielleicht eruieren wollen.

Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. In diesem Fall also, warum wurde überhaupt diese verleumderische Online Anzeige gestellt und dann noch unter falschem Namen?

Detlef Scheele, unter Bezug insbesondere auf § 5 Abs. 3 IFG verlange ich Einsicht in die relevanten Einträge in die Personalakte von diesem Shlimazl Jürgen Sonneck, die seine seltsame Transfer-Sanierung in die Turnvater Jahn Gilde des Referats für Bildung und Sport der Millionen-Dorf-Metropole behandeln. Falls nicht mittlerweile eine salvatorisch benevolente "Akten-Massage" stattgefunden hat.

Interessant erscheint mir auch das Urteil des BSG Az: 11 RAr 89/94 und hier die Punkte 2 und 3, nach dem die BA ja einer Akteneinsicht gewogen schien.

Darf ich gütlich eine Frist zur Beantwortung bis zum 02. Sept. 2019 vorschlagen. Ich denke, das Zeitfenster sollte konvenieren. Bedenken Sie bitte, wir können den von Alopezie heimgesuchten Jürgen nicht einfach so hängen lassen. Das gebietet allein schon der Altruismus.

Gestatten Sie mir final noch eine Coda. Ich würde das bekannt deutsche Schweigen nicht empfehlen und darf Sie ermuntern, frisch von der Leber zu reden.

Grüezi

8/21/2019

Sebastian Winter sabbert Bullshit Story über den beamteten Behörden-Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' in Provinz-Gazette Süddeutsche Zeitung

(Foto: Alessandra Schellnegger)
Sebastian, was für eine Bullshit Story hast du denn da über den Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' im Mai 2019 in der Provinz-Gazette Süddeutsche Zeitung rausgelüllert?
"2:35 Stunden ist die Bestzeit von Jürgen Sonneck beim Marathon. Ob er als Leiter des Sportamts für solche Rennen noch Zeit hat?"
Na, SZ Hack Journalist Sebastian, Zeit für ne Anzeige unter dem falschen Namen 'C. Paucher' hat der beamtete Shlimazl & Nützliche Idiot Jürgen doch allemal.

Mann, Sebastian, wenn du deinen Arsch doch ein wenig rüber nach Google geschoben hättest, nur so 5 Sekunden oder so ne Epoche, wäre doch selbst dir von der Provinz-Gazette SZ was aufgefallen. Stattdessen sabberst du dir das Lätzchen voll, wie man es von diesen deutschen Schmier-Journalisten kennt. Du rubbelst eine Sülze runter, dass mir die Vorhaut abklappt (you'll excuse my fucking French):
"Den Sport in dieser Größe zu überblicken, das war schon immer sein Traum. "Wenn ich mal die Vision habe, zur Stadt zu gehen, dann möchte ich auch im Sportamt landen", hatte Sonneck sich früh gesagt. Es hat aber dann doch die Kleinigkeit von 32 Jahren gedauert, bis er tatsächlich dort landete vor zwei Jahren."
Sebastian, min Jung, nu horsch a mal. Der Behörden-Bengel wurde von mit entlarvt und klammheimlich Mitte 2017 vom Jobcenter zum Münchner Turnvater Jahn Referat transfer-saniert nach öffentlichen Attacken beim Polizeipräse der Millionen-Dorf-Metropole und Bundesministerien in Berlin. Die Kartoffel wurde zu heiss. Bis heute wird Einsicht in die Personalakte nach IFG dieses Verbrechers (Verleumdung !) verweigert!

Mit Schnullifuzzi Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' kannse nich mal ne Currywurst Bude überfallen. Dat jeht aus wie bei "Before the Devil Knows You're Dead". Ihr Eingeborenen im korrupten Shithole Bayern müsst eure beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. In Jottes Namen, ich schick doch keine Online Anzeige unter falschem Namen an die Polizei in München, wenn ich in München wohne!! Und vergiss dann auch noch, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Muss man dem Jungen noch in den Schlüpfer helfen?

Was hälst du Artikel-Pinseler denn von diesen Ausführungen? Such dir die beste aus und schick mich ne Karte oder wennse Lust hast, en Fax über Snapchat:
Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren.
Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt (Datumsangaben siehe unten). Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport.
Oder ist dir der Auszug aus meinem Schreiben an das Bayer. Landessozialgericht lieber?
...
Am 24. Nov. 2018, also vor fünf Monaten (!), reichte ich Klage beim SG München gegen das Jobcenter München (im Folgenden JCM) ein, um Einsicht in die Personalakte des Verleumders und charakterlich völlig heruntergekommenen ex-Geschäftsführers Jürgen Sonneck zu erlangen.
Dieser Behörden-Halunke Jürgen Sonneck sandte am 07. Mai 2015 eine Strafanzeige gegen mich mit der abstrusen und dreckig erlogenen Behauptung, es läge Hetze in einem Blog Post vor, an die Polizei München per Email. Dabei benutzte er den falschen Namen “C. Paucher”. Völlig verblödet vergass dieser bayerische Behörden-Stümper und Nützliche Idiot des JCM, dass dabei die IP- Adresse mit übertragen wird. Überaus auffällige und chronologisch kongruente Indizien deuteten bald eindeutig auf den ex-Geschäftsführer hin und so startete ich im Juni/Juli 2017 eine öffentliche Medien-Attacke gegen ihn mit Kommunikationen an Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten von München mit der expliziten Namensnennung von Jürgen Sonneck als dem Täter dieses rektal-penetrierenden Unterfangens im Nazi-Stil.
Mitte Juli 2017 wurde der tapsige Jürgen Sonneck hastig vom JCM abgezogen und zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' überstellt. Solche Vorgänge - insbesondere wenn es sich um behördeninterne (JC und Stadt München als kommunaler Träger) als auch behördenlaterale Personalverschiebungen geht - werden natürlich in schriftlicher Form begleitet. Umso mehr, wenn diese Personalverschiebung einer Karrieredisruption gleichkommt. Diese schriftlichen Begleitungen des Vorgangs begehrte ich einzusehen unter Verweis auf entsprechende §§ des IFG.
Eher dies eventüllll?? Auszug aus Klage beim SG München:
Ich sandte per Email am 26. Sept. 2018 eine Anfrage zur Akteneinsicht an das Jobcenter und die Stadt München (Anlage 1) bzgl. der urplötzlichen Demotion des Jürgen Sonneck Mitte Juli 2017. Der wackere Streiter im Beamtengewand war schliesslich bis dahin auf einer beeindruckenden Trajektionskurve als stellv. GF dieser neoliberalen Arbeitsbehörde trotz oder wegen einer rapide fortschreitenden Alopezie.
Mitte Juli 2017 wurde hastig Jürgen Sonnecks Karriereleiter umgestellt und er darf seither zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' seinen Beitrag leisten. Diese Chronologie ist seltsam auffällig, denn zufälligerweise deckt sich dieser Zeitraum mit einigen dezidiert scharfen und konzertierten öffentlichen Kommunikationsriposten meinerseits im Juni/Juli 2017 mit Bundesministerien in Berlin sowie dem Polizeipräsidenten von München in Bezug auf eben jenen sinistren Recken Jürgen Sonneck alias "C. Paucher". Kommunikationen, in denen ich eine Untersuchung dieser Person forderte. Daraufhin wurde J.S. als "zu heiss" befunden für diese Behörde Jobcenter. Ein Nützliche Idioten oft ereilendes Schicksal basierend auf dem Grenznutzenwert.
Schon im Februar 2017 schwante dem LG München ob meiner geforderten Ladung des "dringend Tatverdächtige(n) der Sendung der Email am 07. Mai 2015 unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien" nichts Gutes und es sah von einer Ladung des Verbrechers (Verleumdung) Jürgen Sonneck ab. Zu gross schien wohl die Gefahr, das Behörden-Dummerchen würde sich verplappern.
Ist bayerischen Schurnalisten eher dieser Auszug aus meinem Schreiben an die plumpe Familienministerin Giffey genehm?
Mit seiner "Initiative JUGEND STÄRKEN" under cover of the night agierte die sinistre Charakterleiche Jürgen Sonneck in seiner damaligen Stufe des Samsara in der Funktion 'stellvertr. GF des Jobcenter München' zielorientiert und invasiv zur Implementierung für "eine bessere soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen auf lokaler Ebene" in der Millionendorf-Metropole München.
Behördentypisch fürsorglich altruistische Aufmerksamkeit widmete dieser sedimentäre Schlawiner - mit Unterstützung der Münchner Polizei und seinen Kangaroo Courts - meiner tibetischen Tochter, die justament zu der Zeit bei einer FOS im Begriff war, ihr Abitur zu erreichen.
Deutsch-behördentypisch abgefuckt wählte Dingleberry Jürgen Sonneck die bewährte und erfolgreich applizierte Methode 'Mit allen Mitteln' und setzte noch ganz vif eine Schote primitiv-teutonischer Provenienz drauf.
Offensichtlich mit allen Brackwassern gewaschen, hub Behörden-Schlimazl Jürgen Sonneck am 07. Mai 2015 zu seinem Coup de Grâce an. Typisch deutsch-behörden-versifft optierte er für die anal-durchdachte Variante 'Online Strafanzeige unter Falschem Namen' (2). After all, what could fucking possibly go wrong, wenne im Medima Doppelripp Schlüpfer en halbes Ei hast und uffem Kopp de Haarausfall wuchert??
Infolge der hinterhältigen Anzeige durch diesen unkonventionell operierenden Transformer Jürgen Sonneck von der neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München wurde unsere komplette IT-Ausrüstung in Nazi-Manier beschlagnahmt. Mein Smartphone wurde OHNE RICHTERLICHE ANORDNUNG in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Provenienz beschlagnahmt.
...
Doch erschliesst sich mir nicht die Integrität dieser neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München (3). Da opfert sich ein charakterlich versiffter stellvertr. GF um 20 Uhr (!), also nach Dienstschluss und ausserhalb der Büroräume dieser Billig-Lohn Mafiafirma Jobcenter, auf, setzt eine Monate vorher geplante Email ab und wird dann, als der Posten der GFin und Erpresserin Martina Musati einen Monat später vakant wird, für den GF Posten übergangen. Das hat dieser Sir Digby Chicken-Caesar nun wirklich nicht verdient.
Stattdessen ist er beim JC München klammheimlich und unweltverträglich in 1930er Manier entsorgt worden - nachdem ich ein wenig Terror beim Polizeipräsidenten, BMAS und BMJV inszenierte - und, stinkend korrupt wie Bayern ist, im Referat für Bildung und Sport München untergekommen. Haben Sie vielleicht eine Vorstellung, welchen Erziehungsauftrag diese bayerische Kaschemme verfolgt, wenn solchen perfiden Erscheinungen Unterschlupf geboten wird? Oder war man redundant bemüht, einmal mehr die Validität des Monikers 'Der Hässliche Deutsche' zu belegen?
Ich darf davon ausgehen, dass diese krumme Gestalt aus dem steuerbezahlten Behördendienst achtkantig rausgeschmissen wird und seine Schaffenskraft stattdessen der dürstenden freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Aus der deutschen Fake News Presse entnehme ich allenthalben einen angeblichen Mangel an Fachkräften. Eccoci qua!
Würde mein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gegen diesen Behörden-Knaller Jürgen Plaisir erwecken? (natürlich nicht beantwortet vom Kangaroo Court München):

ST R A F A N T R A G
gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” -Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München
und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person.
Sollten diese nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Auch und insbesondere im retrospektiven Blick auf die charakterlich sedimentäre Usance dieser bayerischen Nullität “C. Paucher”, weil, ich zitiere aus dem Paragraphen, “deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”. 
Der Vollständigkeit halber sei auf den § 127 Abs. 1 StPO hingewiesen und hier insbesondere zur pertinenten Passage
(1) ... oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
In Parenthese sollte in diesem Zusammenhang angeregt werden, exakt diesen Paragraphen in das Bundesbeamtengesetz (BBG) zu implementieren als das “Lex Sonneck”.
Begründung
Zur Vermeidung von Wiederholungen ad nauseam der ursächlichen Umstände dieser erbärmlichen Beamten-Episode bayerischer Provenienz und passend zum Genre dieser Deutschen sei auf den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 hingewiesen, der in semantisch- intellektueller Peinlichkeit überzeugt und instrumentell Grundlage zur Obfuskation durch die Münchner Justiz war und ist.
Nachdem ich über die IP-Adresse und auffälligste chronologische Indizien J. Sonnecks Cover (aka bayerische Behörden-Burka©) gelüftet hatte, attackierte und outete ich diesen sinistren, von Alopezie heimgesuchten Burschen öffentlich mit einer Flut von PDFs an den Präsidenten der Münchner Polizei und verschiedene Ministerien der Bundesregierung in Berlin im Juni/Juli 2017.
In typischer Manier dieser Deutschen resonierte Schweigen, ABER Mitte Juli 2017 wurde der Nützliche Idiot Jürgen Sonneck unter dem Deckmantel der Nacht, dramaturgisch ähnlich des Films “Der Dritte Mann” aus den muffig-nassen Abwasserkanälen der Anonymität eilig von seinem früheren Amt als stellvertretender GF des Jobcenters München in die Abteilung Bildung und Sport München degradiert und freundlicher- und kulanterweise hatte zuvor der Kangaroo Court LG München I unter Richterin Bassler zum Verhandlungstermin im Februar 2017 den tapsigen Jürgen Sonneck trotz meines Ladungsantrags wohlweislich wegen eines zu befürchtenden Debakels nicht geladen! Selbstverständlich werden solche, in diesem Fall aussergewöhnliche, Personalbewegungen in einer Personalakte festgehalten.
Nachdem in meiner Klage zur Erlangung dieser Personalakteneinsicht vom 24. Nov. 2018 (Az. S 42 AS 2755/18) keine Bewegung zu konstatieren war und zusätzlich noch Ende Dezember 2018 ein weiteres wichtiges Indiz in Form des “Bayesschen Netzes ‘Jürgen Sonneck” an das Gericht geliefert wurde, erlaubte ich mir mit Schreiben vom 09. Feb. 2019 an das SG München, eine Frist zur Einsicht in die Personalakte der Person Jürgen Sonneck bis zum 20. Februar 2019 zu beantragen. Vergeblich, wie schmerzhaft festgestellt werden muss.

Hier ist noch mehr über den Verleumder Jürgen Sonneck.


Peh Ess noch, Sebastian, meine allgemeine Einschätzung:

Deutsche Journalisten = Rattenpack

Di niente

5/27/2019

Vor lauter Kungelei vergisst das SG München den § 25 SGB X "Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen"

FAX

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

Az. S 24 SV 12/19 und S 24 SV 15/19

26. Mai 2019

Herr Fochler,

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.05.2019, in dem Sie falsch (!) behaupten, das SG hätte mir seine Nichtzuständigkeit mitgeteilt - das hat es nicht, denn es wollte die Chose unter den muffigen bayerischen Teppich kehren - und meine Klagen wegen Blocken auf Twitter gegen das BMAS vom 09. Feb. 2019 mit Az. S 24 SV 12/19 und gegen das BMFSFJ mit talentierter blonder Ministerin cum plump-dumme Plagiaristin Giffey vom 05. März 2019 und Az. S 24 SV 15/19 betreffend, darf ich mitteilen, diese Klagen fallen sehr wohl in die Zuständigkeit eines Sozialgerichts.

Das ist natürlich ein Malheur, da die Sozialgerichte dem BMAS unterstehen. Mal abgesehen von ein paar rechtlichen Nuancen, die aber nun wirklich nur dieses Juristen-Genre in Extase bringen können. Da will man das natürlich delegieren und ein sauberes Chemisettchen pflegen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen stellte in seinem Beschluss vom 10.08.2006 mit Az. L 20 B 52/06 SO fest:
Der Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt einen verfahrensunabhängigen Informationszugangsanspruch für die Bürger des Landes Nordrhein- Westfalen dar (s. dazu Landtagsdrucksache 13/321). Dieses Gesetz schließt die Lücke zwischen dem Akteneinsichtsrecht, das sich aus den jeweiligen Verfahrensrechten ergibt und einem allgemeinen, nicht anlassbezogenen Informationsrecht aller Bürger, über bestimmte Verwaltungsvorgänge informiert zu werden.
Steht ein neben dem § 25 Abs. 1 SGB X sachnahes, aus einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis folgendes Rechtsinstitut zur Akteneinsicht zur Verfügung, ist die Anwendung des InformationsfreiheitsG NRW aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 gesperrt. Damit sind die Sozialgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über einen Streit über die Akteneinsicht zuständig.
Der § 25 SGB X bestimmt:
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. ...
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
Lassen wir uns doch noch einmal diesen Passus
einem allgemeinen, nicht anlassbezogenen Informationsrecht aller Bürger, über bestimmte Verwaltungsvorgänge informiert zu werden
goutieren. Man möchte doch einfach wissen, auf welcher Basis deutsche Behörden/Ministerien, traditionsbedingt notabene, im Dunkeln fischen und agieren wollen und kritische Menschen in Informations-Austeritäts-Lagern zu halten.

 Der Verweis an ein Verwaltungsgericht mit dem so süffisant in Klammern hinzufügten “kostenpflichtig”, macht doch einem Mitglied des Sozialgeschmeisses gleich klar, bloss die verdammte vorlaute Klappe zu halten. Es kostet Geld, um als Vertreter des sozialen Gesockses überhaupt die Frechheit zu besitzen, Informationen einzusehen. Das muss eingebläut werden.

Desweiteren verweise ich auf die Klage des Vereins ‘Tacheles e.V.’ vor dem SG Düsseldorf gegen die Bundesagentur für Arbeit.
Die BA ist bis April diesen Jahres dem Antrag auf Herausgabe dieser Weisungen in keiner erkennbaren Weise nachgekommen. Immer wieder wurden „technische Probleme” vorgeschoben, um die Verzögerung zu rechtfertigen. Tacheles e.V. hat daraufhin im selben Monat einen Eilantrag beim Sozialgericht Düsseldorf gestellt. Ziel dieser Klage war es, die BA gerichtlich zur Veröffentlichung der beantragten Informationen verpflichten zu lassen
Siehe: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1397/ und auch Lawblog.

Dies gilt beantwortet zu werden von den Ministerien!
Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung?
Und hier ist die Umsetzung vorgegeben:
[1.] Der von Twitter zur Verfügung gestellte virtuelle Raum für die Beantwortung der Tweets des Präsidenten ist ein "Designated Public Forum" - ein von der Regierung kontrollierter (wenn auch nicht in Besitz befindlicher) Raum, der im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich ist und in dem das First Amendment Diskriminierung verbietet. Die Tweets selbst sind kein Forum, weil sie die eigene Rede des Präsidenten sind. Der Raum für öffentliche Antworten ist jedoch ein Forum. Die Sorge des Gerichts ist, dass Antworten für die Antwortenden ein wertvolles Mittel sind, um mit anderen Mitgliedern der Öffentlichkeit zu sprechen. Das Gericht erkennt an, dass es kein Recht gibt, mit dem Präsidenten auf eine Weise zu sprechen, die der Präsident lesen muss; dem Präsidenten steht es beispielsweise frei, die Stummschaltfunktion von Twitter zu verwenden, sodass er die Antworten des Benutzers nicht sehen kann, wenn er seine eigenen Feeds überprüft.
[3.] Obwohl blockierte Benutzer weiterhin die Tweets des Präsidenten lesen können und sie durch verschiedene Problemumgehungen (z. B. durch das Erstellen neuer Konten) kommentieren können, erfordern die verschiedenen Problemumgehungen “ für [die einzelnen Kläger], mehr Schritte zu unternehmen als nichtblockierte, angemeldete Benutzer, um die Tweets des Präsidenten anzuzeigen, "die ihre Fähigkeit, auf @realDonaldTrump-Tweets zu antworten, verzögern". Dies sei keine große Belastung, schloss das Gericht, aber “das First Amendment erkennt und schützt sogar vor De-Minimis-Schäden.”
Völlig verständlich, wenn sich diese Hässlichen Deutschen unwohl fühlen bei Freier Meinungsäusserung. Es liegt einfach in ihrer braunen Tradition. Tradition wohlgemerkt, nicht Geschichte.

5/07/2019

Beschwerde an LSG: Beamten-Verbrecher Jürgen Sonneck Chose an Verwaltungsgericht München zu verweisen, muss als weitere Verschleppungstaktik des SG München gesehen werden

Bayerisches Landessozialgericht
Ludwigstr. 15
80539 München

07. Mai 2019

Ich lege hiermit

B E S C H W E R D E

ein gegen den Beschluss des SG München vom 24. April 2019 mit dem Az. S 42 AS 2755/18 (Anlage). Die Beschwerde ist damit fristgemäss.

I. Die zugrundeliegende Sachlage

Am 24. Nov. 2018, also vor fünf Monaten (!), reichte ich Klage beim SG München gegen das Jobcenter München (im Folgenden JCM) ein, um Einsicht in die Personalakte des Verleumders und charakterlich völlig heruntergekommenen ex-Geschäftsführers Jürgen Sonneck zu erlangen.

Dieser Behörden-Halunke Jürgen Sonneck sandte am 07. Mai 2015 eine Strafanzeige gegen mich mit der abstrusen und dreckig erlogenen Behauptung, es läge Hetze in einem Blog Post vor, an die Polizei München per Email. Dabei benutzte er den falschen Namen “C. Paucher”. Völlig verblödet vergass dieser bayerische Behörden-Stümper und Nützliche Idiot des JCM, dass dabei die IP-Adresse mit übertragen wird. Überaus auffällige und chronologisch kongruente Indizien deuteten bald eindeutig auf den ex-Geschäftsführer hin und so startete ich im Juni/Juli 2017 eine öffentliche Medien-Attacke gegen ihn mit Kommunikationen an Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten von München mit der expliziten Namensnennung von Jürgen Sonneck als dem Täter dieses rektal-penetrierenden Unterfangens im Nazi-Stil.

Mitte Juli 2017 wurde der tapsige Jürgen Sonneck hastig vom JCM abgezogen und zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' überstellt. Solche Vorgänge - insbesondere wenn es sich um behördeninterne (JC und Stadt München als kommunaler Träger) als auch behördenlaterale Personalverschiebungen geht - werden natürlich in schriftlicher Form begleitet. Umso mehr, wenn diese Personalverschiebung einer Karrieredisruption gleichkommt. Diese schriftlichen Begleitungen des Vorgangs begehrte ich einzusehen unter Verweis auf entsprechende §§ des IFG.

Das Begehren fusst sittlich auf der festen und kompromisslosen Überzeugung, dass mir und meiner tibetischen Tochter keine charakterlich versiffte deutsche Behörden-Type im widerwärtigen Rassistenland Deutschland aus den modernden Abwasserkanälen der Anonymität bewaffnete Polizei ins Haus schickt und dabei auch noch von Münchner Polizei und Justiz in Roland-Freisler-Manier gedeckt wird! Schon überhaupt nicht, um meine Tochter von Polizei körperlich durchsuchen zu lassen! Gleichwohl Deutschland für seinen Institutionalisierten Rassismus, insbesondere in Justiz und Polizei, international bekannt ist.

II. Begründung

Laut des Beschlusses des SG München soll die Angelegenheit an das Verwaltungsgericht München verwiesen werden. Dies muss als weitere Verschleppungstaktik des SG München gesehen werden als auch als weitere Bestätigung der Kungelei des Gerichts mit der neoliberalen Billig-Lohn Behörde JCM.

Dieser Beschluss von Ende April 2019 nach meiner Klage vom Nov. 2018 - das IFG sieht Akteneinsicht innerhalb eines Monats vor !!! - kam erst zustande, nachdem ich mit Fax vom 07. April 2019 die Präsidentin des SG München davon in Kenntnis setzte und einen Thalerschen Nudge verabreichte, dass alle Gerichte, Behörden und Organe der Versicherungsträger den Sozialgerichten zur Amtshilfe verpflichtet sind, so wie sie selbst auch anderen Gerichten und Behörden zur Amtshilfe verpflichtet sind. Desweiteren schien es mir notwendig, Frau Präsidentin auf den Art. 101 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter) und das Informationsfreiheitsgesetz mit den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 5 (Einsicht in Behördenakten) hinzuweisen.

Ich bemängelte ebenso eine ostentative Strategie der Verdunkelung, um den ehemaligen Jobcenter Beamten-Lümmel Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken. Diese Strategie wurde und wird bis dato konsequent von Polizei, Staatsanwaltschaft München und den Münchner Gerichten inklusive OLG wie in Nazi-Zeiten verfolgt und Rechtsbruch begangen (§ 339 StGB). Der jüngste Beschluss des OLG vom 14.03.2019 mit Az. 4Ws 2/19 KL der Richter Dr. Koch, Hümmer und Dr. Lutz macht dies noch einmal deutlich. Roland Freisler wäre stolz auf solch Gebaren und OStA Heidenreich “beantwortet” meine Eingaben gegen Behörden-Verbrecher mit einer Sintflut von § 152 StPOern.

Weiters liess ich anklingen, daraus folgern zu müssen, eine Einsicht in die Personalakte von Schnullifuzzi Jürgen Sonneck unter dem Aspekt seiner hastigen Überstellung im Juli 2017 nach meinen medialen Attacken von der Behörde JCM zum Referat für Bildung und Sport München würde vernichtende Klarheit schaffen. Immerhin sieht das IFG Akteneinsicht innerhalb eines Monats vor!

Ich sehe den Verweis an das Verwaltungsgericht München als einen weiteren Beleg, das SG München möchte in dieser zugegebenermassen völlig versifften Chose, die auch nur im stinkend korrupten und primitiven Bayern vorstellbar ist, Distanz wahren. Auch erhielt ich Kenntnis eines Schreibens des JCM von Mitte März 2019 (!!!), nach dem meine “Klage bereits unzulässig ist”, erst mit Zusendung des besagten Beschlusses Ende April/Anfang Mai 2019! Die Kungelei hat mittlerweile ekelerregende Formen angenommen und liegt u.a. darin begründet, dass Sozialgerichte keine ordentlichen Gerichte sind, sondern dem BMAS unterstehen.

III. Dabei ist das SG München durchaus zuständig in dieser Angelegenheit, 

denn laut einem Eintrag bei Wikipedia gilt zu bedenken, dass “die Abgrenzung zu den Zivilgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zu der Sozialgerichtsbarkeit (ist) teilweise recht kompliziert und auch umstritten” ist. Zwar heisst es im § 40 VwGO
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, ...,
ABER es muss darauf hingewiesen werden, dass Jobcenter Kunden bedienen (der Euphemismus soll hier unkommentiert bleiben) und dies eröffnet eine weitere Perspektive. Auf der Website der "Perspektive Wiedereinstieg" des BMFSFJ und der BA für Arbeit heisst es:
Wer ist Kundin oder Kunde des Jobcenters? Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II/bekannt als „Hartz IV“), gehört in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Jobcenter …
Der § 6 SGB XII Fachkräfte besagt, es “werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen”. § 16 SGB XII Familiengerechte Leistungen sieht als Aufgabe, “die Sozialhilfe soll die Kräfte der Familie zur Selbsthilfe anregen und den Zusammenhalt der Familie festigen”. Der Sozialbehörden-Verbrecher Jürgen Sonneck sandte uns bewaffnete Polizei ins Haus! Wie in Nazi Zeiten!

Nun geniesst ein Kunde Gewährleistungsansprüche und diese umfassen u.a. auch 'Mangelhaftung' (§ 365 BGB). Diese Mangelhaftung gilt für physische Produkte als auch für Informations-/Serviceleistungen. Siehe § 6 SGB XII. Ich denke, der tapsige Jürgen Sonneck war in seiner Funktion als stellv. GF des JC München in diesem Servicebereich tätig. Der § 365 BGB besagt:
Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.
Schuldner sind Mitarbeiter des JCM, in diesem Fall J. Sonneck.  Ein heimtückisches, hodenloses Auftreten unter falschem Namen darf wohl nicht als "Gewährleistung" angesehen werden. Weiters ergibt sich aus § 241 BGB - Pflichten aus dem Schuldverhältnis:
Es gibt jedoch eine ganze Reihe an Schuldverhältnissen, bei denen beide Parteien zugleich Gläubiger und Schuldner sind ... der Dienstvertrag.
Womit  § 611 BGB angesprochen wird:
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Ich kann mir beim besten Willen keinen Dienstvertrag vorstellen, auch nicht im versifften Bayern, der auch Auftreten unter falschem Namen und Hinterlist umfasst. Den grundgesetzlichen Kontext bilden die §§ 289 SGB III Offenbarungspflicht und 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter.

Vor diesem Hintergrund sollte diese unsägliche und typische Jobcenter-Travestie an das SG München zurückverwiesen werden. Alles andere würde weitere desavouierende Signale über die bayerische Justiz senden.

Der Vollständigkeit halber sei mein zweiter (nachdem der erste von der Münchner Justiz nicht beantwortet wurde) “Strafantrag gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” zur Sicherstellung/Beschlagnahme von Auszügen aus Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person” (§ 94 Abs. 1 und 2 StPO) vom 24. Februar 2019 an die Staatsanwaltschaft München erwähnt und cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ, BMBF und Kanzleramt gesandt. Neu hinzu kam ein Strafantrag gegen die GFin des JCM Anette Farrenkopf in gleicher Sache.

5/06/2019

STRAFANTRAG gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen Anette Farrenkopf - Geschäftsführerin Jobcenter München

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

(cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ, BMBF und Kanzleramt)

05. Mai 2019

Ich stelle hiermit

S T R A F A N T R A G

gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen Anette Farrenkopf - Geschäftsführerin Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München

und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte von dem ex stellv. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck.

Sollten diese nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Auch und insbesondere weil “… die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”.

Begründung

Zur Vermeidung von Wiederholungen ad nauseam der ursächlichen Umstände dieser erbärmlich primitiven Beamten-Episode bayerischer Provenienz und passend zum Genre dieser Deutschen sei auf den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 hingewiesen, der in semantisch-intellektueller Peinlichkeit überzeugt und instrumentell Grundlage zur Obfuskation durch die Münchner Justiz war und ist. Weitere Details sind in meinem ersten Strafantrag vom 24. Feb. 2019 gegen Jürgen Sonneck aufgeführt, der unbeantwortet blieb.

NEU und Anlass für diesen Strafantrag ist das mir erst jetzt Ende April/Anfang Mai 2019 zugegangene Schreiben des Jobcenter München vom 14. März 2019 (!!!) an das SG München. Darin stellt Mitarbeiterin Preukschat fest, “die Klage ist bereits unzulässig” (Anlage Schreiben des JC). Hartz 4 Abschaum und Römisch Dekadente besitzten also kein Klagerecht.

Die staatliche neoliberale Verbrecher-Behörde JC übergeht einmal mehr Gesetze, als die Rechtmässigkeit meines Anliegens gemäss den §§ 7 Abs. 5 IFG und 8 Abs. 1 IFG gegeben ist. Es darf daher von Seiten der Beklagten als auch den geistesaffinen judikativen Behörden ein lebhaftes Interesse an der Deckung von staatlich besoldeten Behörden-Verbrechern wie schon 2013 unterstellt werden.

Bonus Trivia von Lothario Joseph Goebbels: „Viele von denen (Bloggern), die hier sitzen, um öffentliche Meinung zu machen, sind dazu gänzlich ungeeignet. Ich werde sie sehr bald ausmerzen“ (vgl. Fröhlich 1987/Bd. 2: 393).

In dieser Ungeeignetheit fordere ich die unverzügliche Einsicht in die relevanten Teile der Personalakte dieser charakterlich heruntergekommenen Travesti Jürgen Sonneck.

Nochmaliger Strafantrag gegen beamteten Verleumder und Denunzierer Jürgen Sonneck unter falschem Namen “C. Paucher” operierend

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

(cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ, BMBF und Kanzleramt)

05. Mai 2019

Ich stelle hiermit nochmals

S T R A F A N T R A G

gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen den beamteten Verleumder und Denunzierer Jürgen Sonneck unter falschem Namen “C. Paucher” operierend - Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München

und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person.

Dieser nochmalige Strafantrag ist notwendig, weil die Münchner Justiz auf meinen ersten Strafantrag vom 24. Feb. 2019 nicht reagierte und damit weiterhin den Verbrecher Sonneck deckt.

Sollten diese Aktenteile nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Dies insbesondere im retrospektiven Blick auf die charakterlich sedimentäre und behördentypische Einfältigkeit, sich hodenlos hinter einem falschen Namen zu verstecken. Ich zitiere aus dem Paragraphen, “deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”. Der Vollständigkeit halber sei auf den § 127 Abs. 1 StPO hingewiesen:
(1) … oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. …
Begründung

Eine ausführliche Begründung ist in meinem ersten Strafantrag vom 24. Feb. 2019 dargelegt. Mit dem Schweigen der Staatsanwaltschaft und der unablässigen Weigerung der Münchner Justiz (besonders in ermüdender Einfältigkeit durch OStA Heidenreich mit seinem ad nauseam angeführten § 152 StPO) im Roland-Freisler-Stil trotz Verweisen auf BVerfG und OLG München Entscheidungen eine Ermittlung gegen diesen feigen staatlichen Behörden-Verbrecher zu unternehmen, muss von der Brisanz der Personalakte Jürgen Sonneck ausgegangen werden. Der Beantragende wäre allerdings nicht erstaunt, wenn diese Akte mittlerweile stilistisches Window Dressing erfahren hat, korrupt wie dieses Land ist.

Salvatorisch mahnt der Beantragende insbesondere das neoliberale BMAS an, seine kriminellen Behörden Mitarbeiter besser zu schulen, wenn es um Undercover Aktionen wie schon in 2012 geht. Jürgen Sonneck spielte 2015 eine peinliche Billigversion von “Before the devil knows you are dead” ab und lügt nun dreckig in der Rathaus Umschau 81/2019 der Millionendorf-Metropole nach Übernahme der Leitung des Sportamts: „Damit geht für mich ein persönlicher Traum in Erfüllung“.

Fakt ist, der Behörden-Verbrecher Sonneck musste nach meiner Enttarnung Mitte 2017 fluchtartig die Geschäftsführerschaft des Jobcenter München verlassen und dümpelt nun mit katastrophalem Haarausfall im Turnvater Jahn Medium herum. Nebenbei bestätigt die Rathaus Umschau, er “lebt im Stadtbezirk Moosach”, was die IP-Adresse der Online Anzeige unter falschem Namen bestätigt!

4/07/2019

SG München Präsidentin Mente, ich sehe ostentative Strategie der Obfuskierung und den Jobcenter Beamten-Verbrecher Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken

F A X

Sozialgericht München
Präsidentin Dr. Edith Mente
Richelstr. 11
80634 München

cc Kanzleramt, BMJV, BMAS, BMFSFJ, BMBF

07. April 2019

Az. S 42 AS 2755/18 (Akteneinsicht in Personalakte des beamteten Behörden-Verbrechers Jürgen Sonneck alias “C. Paucher”)

Frau Präsidentin,

Die Sozialgerichte unterliegen der Dienstaufsicht des Arbeitsministeriums des betreffenden Landes. Sie sind somit keine unabhängigen Gerichte! Alle Gerichte, Behörden und Organe der Versicherungsträger sind den Sozialgerichten zur Amtshilfe verpflichtet, so wie sie selbst auch anderen Gerichten und Behörden zur Amtshilfe verpflichtet sind.

  • Art. 101 GG garantiert das Recht auf den gesetzlichen Richter.
  • Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt in den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 5 Einsicht in Behördenakten.

Nach monatelangem Warten kann ich keinerlei fristgerechte Wahrung meiner Rechte erkennen.

Stattdessen erkenne ich eine ostentative Strategie der Obfuskierung und den ehemaligen Jobcenter Beamten Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken. Diese Strategie wurde und wird bis dato konsequent von Polizei, Staatsanwaltschaft München und den Münchner Gerichten inklusive OLG wie in Nazi-Zeiten verfolgt und Rechtsbruch begangen (§ 339 StGB). Der jüngste Beschluss des OLG vom 14.03.2019 mit Az. 4Ws 2/19 KL der Richter Dr. Koch, Hümmer und Dr. Lutz macht dies noch einmal deutlich. Roland Freisler wäre stolz auf solch Gebaren.

Daraus muss ich folgern, eine Einsicht in seine Personalakte unter dem Aspekt des Grundes seiner hastigen Überstellung im Juli 2017 nach meinen medialen Attacken von der Behörde Jobcenter zum Referat für Bildung und Sport München würde vernichtende Klarheit schaffen. Das IFG sieht Akteneinsicht innerhalb eines Monats vor!

Als ob es noch einer Bestätigung der neoliberalen Arbeitsmarkt-Gesetzgebung bedürfte, sieht der § 6 SGB XII Fachkräfte das Potential bei Verbrechern, Fachkräfte sein zu können. Unter Randnummer 16 heisst es vielversprechend:
“Ein Indiz für die Ungeeignetheit einer Person ist häufig eine einschlägige Vorstrafe (zum Beispiel wegen Untreue – § 266 StGB, wegen Aussagedelikten – §§ 153 ff. StGB oder nach dem BtMG). Geprüft werden sollte in diesen Fällen allerdings, ob die Indizwirkung noch fortbesteht. In Einzelfällen kann eine einschlägig strafrechtlich vorbelastete Person nämlich möglicherweise gerade besondere Empathie für die zu Betreuenden aufbringen (z.B. früherer Drogenabhängiger). …”
Ich darf Sie nun auffordern, dieser Klage ihre einem Rechtsstaat gebührende und zeitnahe Aufmerksamkeit zu gewähren. Das allein bin ich schon dem Jürgen schuldig und ich darf hinzufügen, meine Ausdauer als lebenslanger Sportler ist gnadenlos.

Mit vorzüglichen Grüssen

2/09/2019

Herausgabe/Angabe Termins zur Einsicht in Personalakte Jürgen Sonneck bis 20. Februar 2019. Bei Verstreichen Antrag Erzwingungshaft bei Staatsanwaltschaft München (Bezug auf § 112 Abs. 3 a, b und c StPO)

F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

(cc BMAS, BMJV, BMFSFJ und BMBF)

09. Feb. 2019

Az. S 42 AS 2755/18 (Akteneinsicht Sozialbehörden-Rechtsbrecher Jürgen Sonneck)

Guten Tag,

Ich kann bedauerlicherweise in meiner Klage vom 24. Nov. 2018 gegen das Jobcenter München und die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport keinerlei Bewegung erkennen.

Zur kurzen Rekapitulation:

Beantragt wurde die Einsicht in die Personalakte des von rapide fortschreitender Alopezie befallenen ex-stellv. GF des Jobcenter München und dessen Nützlicher Idiot mit beschränkter Halbwertszeit, Jürgen Sonneck alias “C. Paucher”. Nach Entlarvung durch den Klagenden hastig und klammheimlich im Dunkel der bayerischen Nacht überstellt in das 'Referat für Bildung und Sport München’ im Juli 2017.

Zusätzlicher überzeugender Beleg wurde in der Klage auf Entschädigung vom 31. Dez. 2018 in Form des Bayesschen Netzes geboten, das klar auf den charakterlich diskontierten Jürgen Sonneck deutet als der Anzeigende unter falschem Namen.

Der § 7 Abs. 5 IFG besagt
(5) 1Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. 2Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen.
Im Falle der Beteiligung Dritter ergeht aus § 8 Abs. 1 IFG ein Zeitrahmen von einem Monat für eine Stellungnahme.
(1) Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.
In der Zwischenzeit sind gut sechs Wochen verstrichen und es darf von Seiten der Beklagten ein völliges Desinteresse unterstellt werden.

Angesichts dessen erwartet der Klagende nun die Herausgabe der/Angabe eines Termins zur Einsicht in die Personalakte der Person Jürgen Sonneck bis zum 20. Februar 2019.

Bei Verstreichen wird der Klagende Erzwingungshaft des Beamten Jürgen Sonneck bei der Staatsanwaltschaft München beantragen unter Bezug auf § 112 Abs. 3 a, b und c StPO.

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STRAFANTRAG gegen Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” zur Sicherstellung/Beschlagnahme von Auszügen aus Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person

11/24/2018

Klage basierend auf Informationsfreiheitsgesetz zwecks Einsicht in Jürgen Sonnecks Personalakte, um Licht in pestilenten Jobcenter/Polizei/Justiz Modder zu bringen

F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

24. Nov. 2018

Ich reiche hiermit Klage ein gegen

das Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München und die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstraße 28, 80335 München

unter Bezug auf § 15 Abs. 1, 2 und 3 SGB I sowie § 1 Abs. 1 und 2, § 2, insbesondere § 5 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 IFG - Informationsfreiheitsgesetz.

Begründung:

Ich sandte per Email am 26. Sept. 2018 eine Anfrage zur Akteneinsicht an das Jobcenter und die Stadt München (Anlage 1) bzgl. der urplötzlichen Demotion des Jürgen Sonneck Mitte Juli 2017. Der wackere Streiter im Beamtengewand war schliesslich bis dahin auf einer beeindruckenden Trajektionskurve als stellv. GF dieser neoliberalen Arbeitsbehörde trotz oder wegen einer rapide fortschreitenden Alopezie.

Mitte Juli 2017 wurde hastig Jürgen Sonnecks Karriereleiter umgestellt und er darf seither zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' seinen Beitrag leisten. Diese Chronologie ist seltsam auffällig, denn zufälligerweise deckt sich dieser Zeitraum mit einigen dezidiert scharfen und konzertierten öffentlichen Kommunikationsriposten meinerseits im Juni/Juli 2017 mit Bundesministerien in Berlin sowie dem Polizeipräsidenten von München in Bezug auf eben jenen sinistren Recken Jürgen Sonneck alias "C. Paucher". Kommunikationen, in denen ich eine Untersuchung dieser Person forderte. Daraufhin wurde J.S. als "zu heiss" befunden für diese Behörde Jobcenter. Ein Nützliche Idioten oft ereilendes Schicksal basierend auf dem Grenznutzenwert.

Schon im Februar 2017 schwante dem LG München ob meiner geforderten Ladung des "dringend Tatverdächtige(n) der Sendung der Email am 07. Mai 2015 unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien" nichts Gutes und es sah von einer Ladung des Verbrechers (Verleumdung) Jürgen Sonneck ab. Zu gross schien wohl die Gefahr, das Behörden-Dummerchen würde sich verplappern. Siehe auch meine Beschwerde beim EGMR und in Englisch hier.

Solche Vorgänge - insbesondere wenn es sich um behördeninterne (JC und SM als kommunaler Träger) als auch behördenlaterale Personalverschiebungen geht - werden natürlich in schriftlicher Form begleitet. Umso mehr, wenn diese Personalverschiebung einer Karrieredisruption gleichkommt. Diese schriftlichen Begleitungen des Vorgangs begehrte ich einzusehen unter Verweis auf rechtliche Bestimmungen. Das Begehren fusst sittlich auf der festen und kompromisslosen Überzeugung, dass mir und meiner Tochter keine charakterlich kontaminierte Behörden-Type aus den modernden Abwasserkanälen der Anonymität bewaffnete Polizei ins Haus schickt und dabei auch noch von Münchner Polizei und Justiz gedeckt wird! Schon überhaupt nicht, um meine tibetische Tochter von Polizei körperlich durchsuchen zu lassen! Gleichwohl Deutschland für seinen Institutionalisierten Rassismus international bekannt ist.

Mein Begehren fusst u.a. auf § 5 Abs. 3 IFG:
(3) Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in der Regel dann, wenn ... der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat.
J. S. hat offensichtlich mit seiner völlig verblödeten Online Anzeige eine "Stellungnahme in einem Verfahren" abgeben und diese behördentypisch verlogen und verleumderisch ("hier wird doch wohl Hetze betrieben").

In Absatz 2 des gleichen Paragraphen werden "Dienst- oder Amtsverhältnis" und insbesondere "Berufs- oder Amtsgeheimnis" als Ausschlussgründe für eine Informationsfreigabe angeführt. Dann allerdings würde sich die Frage aufdrängen, welches  "Berufs- oder Amtsgeheimnis" des so tapsig agierenden Jürgen hätten die Behörden JC München und Stadt München zu hüten und warum?
In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Az. 2 BvR 1568/12 heisst es:
3. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung kann auch in Betracht kommen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben oder wenn sich Personen in einem strukturell asymmetrischen Rechtsverhältnis zum Staat befinden und diesem - wie etwa im Maßregel- oder Strafvollzug - eine spezifische Fürsorge- und Obhutspflicht obliegt. 
Nicht zuletzt, sondern inbesondere weise ich auf den Art. 6 Abs. 3 b und d EMRK hin.

Einem im Schreiben des JC vom 23. Okt. 2018 monierten "fehlenden Identitätsnachweises" fehlt es zum einen an jeglicher Logik, denn schliesslich schrieb mir das JC, obwohl meine Identität nicht nachgewiesen war, aber weit überzeugender ist ein Beschluss des SG München  v. 04.05.2018 – S 46 EG 130/17
Rn 17 Gründe für einen Zweifel an der Identität der Klägerin sind dem Gericht nicht ersichtlich.
Rn 19 Ein Leistungsausschluss wegen allgemeiner Zweifel an der Identität bzw. am Identitätsnachweis des Antragstellers besteht im BEEG nicht.
Es handelt sich hier zwar um das BEEG, doch sind in dem vom JC angeführten IFG unter § 7 auch keine solchen Identitätsnachweis-Voraussetzungen angeführt.

Weiters sei auf ein farblich ansprechend gestaltetes Pdf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hingewiesen, das jeglichen Zweifel ausräumt:
Info 2 - Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - Text und Erläuterungen - Stand: Mai 2018
An keiner Stelle ist darin ein Hinweis auf Identitätsnachweis zur Erlangung von Rechtsgültigkeit zu finden.

Zuguterletzt sei noch dem Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg das Wort gegönnt:
"Vorliegend steht auch ohne weiteres fest, dass der Gesetzgeber im IFG nicht die Herausgabe von lnformationen an beliebige nicht identifizierbare Personen regeln wollte. Dies ergibt sich schon aus dem Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, welches namlich u.a. dem Einzelnen Zugang zu amtlichen lnformationen gewahren möchte. Soll dieser Zweck erreicht werden, setzt dies voraus, dass ein Antrag tatsachlich von einer real existierenden Person bezogen auf eine lnformation gestellt wurde. Hierdurch wird auch sichergestellt, dass das lnformationsfreiheitsgesetz nicht dadurch zweckentfremdet wird, dass eine Person unter verschiedenen Pseudonymen einen Antrag mehrfach stellt, obgleich der Zweck des Gesetzes bei Herausgabe der ersten lnformation bereits erfüllt war. Dies wiederum setzt den Nachweis voraus, dass eine bestimmte konkretisierbare natürliche Person im Sinne des § 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als ein Subjekt van Rechten und Pflichten nach § 1 Abs. 1 IFG zugeordnet werden kann."
Zu diesem Behuf vergewisserte ich mich nochmals mit einem Blick in den Spiegel und gefiel mir eitel im Gefühl, eine "konkretisierbare natürliche Person im Sinne des § 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)" zu sehen. Ecce homo!

Meine letzte Email vom 30. Okt. 2018 (Anlage 3) blieb bislang unbeantwortet. Die Stadt München enthielt sich bockig in bayerischer Provenienz restringiert-muffelicher Elokution jeglicher Kommunikation. Was haben diese Behörden in Sachen Behörden-Schnullifuzzi "Jürgen Sonneck" zu verbergen?! Einsicht in seine Personalakte könnte Licht in diesen Modder bringen, sofern nicht schon eine salvatorische Editierung vorgenommen wurde.